1990/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl .parl .Anfr.d.Abg. z.NR Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 17.2.1997 ,
Nr. 1970/J, betreffend unterschiedliche
"Belohnungen" im Rahmen der Bundesverwaltung
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 17 . Februar 1997 , Nr . 1970/J,
betreffend unterschiedliche "Belohnungen" im Rahmen der
Bundesverwaltung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Beloh-
nungen im Sinne des § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbe-
dienstetengesetz 1948 nach der Leistung unter Berücksichtigung
sozialer Kriterien gezahlt .
Zu Frage 2:
Die durchschnittliche Belohnung pro Bediensteten der Zentralstelle
betrug im Jahre
1994 S 4.000, --,
1995 S 4.200,--,
1996 S 2.100,--.
(Diese Durchschnittswerte wurden durch Division des Erfolges durch
die Anzahl der Bediensteten zum 31 . Dezember des jeweiligen Jahres
errechnet. )
Zu Frage 3:
Das Ministerbüro umfaßte laut der für das jeweilige Jahr geltenden
Geschäftseinteilung zu den Stichtagen 31. Dezember 1994 , 31. Dezem-
ber 1995 und 31. Dezember 1996 jeweils 14 Bedienstete. Von diesen
Bediensteten haben im Jahr 1994 8 Bedienstete und in den Jahren
1995 und 1996 je 10 Bedienstete eine Belohnung erhalten.
Zu Frage 4:
Die höchste in Einzelfällen an die Angehörigen des in Frage 3
genannten Personenkreises gezahlte Belohnung betrug in den Jahren
1994, 1995 und 1996 S 16.000,--, die niedrigste Belohnung betrug
1994 S 5.000,-, 1995 S 2.000,-- und 1996 S 1.100,--.
Zu Frage 5:
Die durchschnittliche Belohnung (bezogen auf alle Bediensteten des
Ministerbüros) betrug 1994 S 4.280,--, 1995 S 6.400,-- und 1996
S 2 . 500, -- .
Zu Frage 6:
Das Präsidium des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
umfaßte im Jahre 1994 234 Bedienstete, 1995 242 Bedienstete und
1996 214 Bedienstete.
Grundsätzlich haben alle Bediensteten der Zentralstelle eine
Belohnung erhalten, es sei denn, es handelte sich um Bedienstete
gegen die ein Disziplinarverfahren anhängig war oder bei denen
sonstige Gründe vorlagen oder um Bedienstete der höheren
Führungsebene .
Zu den Fragen 7, 8, 9, 10 und 11:
Festgehalten wird, daß die Kriterien für die Vergabe von
Belohnungen für die Bediensteten aller Sektionen gleich sind. Wie
viele Bedienstete tatsächlich eine Belohnung erhalten haben, ließe
sich nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand
feststellen. Die im Einzelfall gewährte niedrigste Belohnung betrug
S 1.000, --, die höchste S 16.000, --.
Anzahl der Bediensteten:
Sektion I II III IV V VI
1994 95 144 52 78 71 78
1995 100 130 48 80 68 89
1996 86 113 46 77 64 85
Im weiteren darf auf die Beantwortung zu Frage 6 verwiesen werden.