1990/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl .parl .Anfr.d.Abg. z.NR Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 17.2.1997 ,

Nr. 1970/J, betreffend unterschiedliche

"Belohnungen" im Rahmen der Bundesverwaltung

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 17 . Februar 1997 , Nr . 1970/J,

betreffend unterschiedliche "Belohnungen" im Rahmen der

Bundesverwaltung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Beloh-

nungen im Sinne des § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbe-

dienstetengesetz 1948 nach der Leistung unter Berücksichtigung

sozialer Kriterien gezahlt .

Zu Frage 2:

Die durchschnittliche Belohnung pro Bediensteten der Zentralstelle

betrug im Jahre

1994                       S 4.000, --,

1995                       S 4.200,--,

1996                       S 2.100,--.

(Diese Durchschnittswerte wurden durch Division des Erfolges durch

die Anzahl der Bediensteten zum 31 . Dezember des jeweiligen Jahres

errechnet. )

Zu Frage 3:

Das Ministerbüro umfaßte laut der für das jeweilige Jahr geltenden

Geschäftseinteilung zu den Stichtagen 31. Dezember 1994 , 31. Dezem-

ber 1995 und 31. Dezember 1996 jeweils 14 Bedienstete. Von diesen

Bediensteten haben im Jahr 1994 8 Bedienstete und in den Jahren

1995 und 1996 je 10 Bedienstete eine Belohnung erhalten.

Zu Frage 4:

Die höchste in Einzelfällen an die Angehörigen des in Frage 3

genannten Personenkreises gezahlte Belohnung betrug in den Jahren

1994, 1995 und 1996 S 16.000,--, die niedrigste Belohnung betrug

1994 S 5.000,-, 1995 S 2.000,-- und 1996 S 1.100,--.

Zu Frage 5:

Die durchschnittliche Belohnung (bezogen auf alle Bediensteten des

Ministerbüros) betrug 1994 S 4.280,--, 1995 S 6.400,-- und 1996

S 2 . 500, -- .

Zu Frage 6:

Das Präsidium des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft

umfaßte im Jahre 1994 234 Bedienstete, 1995 242 Bedienstete und

1996 214 Bedienstete.

Grundsätzlich haben alle Bediensteten der Zentralstelle eine

Belohnung erhalten, es sei denn, es handelte sich um Bedienstete

gegen die ein Disziplinarverfahren anhängig war oder bei denen

sonstige Gründe vorlagen oder um Bedienstete der höheren

Führungsebene .

Zu den Fragen 7, 8, 9, 10 und 11:

Festgehalten wird, daß die Kriterien für die Vergabe von

Belohnungen für die Bediensteten aller Sektionen gleich sind. Wie

viele Bedienstete tatsächlich eine Belohnung erhalten haben, ließe

sich nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand

feststellen. Die im Einzelfall gewährte niedrigste Belohnung betrug

S 1.000, --, die höchste S 16.000, --.

Anzahl der Bediensteten:

Sektion                  I              II                      III                     IV                     V                      VI

1994                        95            144                   52                     78                     71                     78

1995                        100          130                   48                     80                     68                     89

1996                        86            113                   46                     77                     64                     85

Im weiteren darf auf die Beantwortung zu Frage 6 verwiesen werden.