1992/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1961/J-NR/97 betreffend Dienstaufsichts-
beschwerde gegen den Direktor des Vorarlberger Landesschulrates, die die Abgeordneten
Karl Öllinger und FreundInnen am 1 7. Februar 1997 an mich richteten, wird wie folgt beant-
wortet:
1. Wer ist für die Behandlung der am 21.11.1996 eingebrachten Dienstaufsichts-
beschwerde gegen den Direktor des Landesschulrates für Vorarlberg zuständig?
Antwort :
Für die Behandlung der am 2 1 . November 1 996 gegen LSR-Direktor HR Dr. Werner König
eingebrachten Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Vorarlberger Landesregierung zuständig.
2. Sehen Sie Frau Landesrätin Waibel wegen Ihres Verwandtschaftsverhältnisses mit
Hofrat König in dieser Sache für befangen an?
Antwort:
Die Prüfung der Befangenheit fällt
in die Kompetenz der Vorarlberger Landesregierung.
3. Wann wird die Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt werden?
Antwort:
Landeshauptmann Dr, Purtscher hat dem Obmann des Fachausschusses für die AHS-Lehrer am
3. Februar 1997 mitgeteilt, daß eine Verletzung des Personalvertretungsgesetzes nicht erfolgt
ist und daher keine Veranlassung zu weiteren Maßnahmen der Dienstaufsicht besteht.
4. Zu welchem Zeitpunkt hat Dir. König die zuständige Landesschulrätin von der
zusätzlichen Zuteilung von 870 Werteinheiten an den Landesschulrat für Vorarlberg,
die am 20. Juni 1996 brieflich erfolgte, informiert?
Antwort:
Die Zuweisung der Lehrerwochenstundenkontingente für das Schuljahr 1996/97 an den
Landesschulrat erfolgte mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Ange-
legenheiten, ZI. 39.737/7-Präs. 13/96 vom 20, Juni 1996. Dieser Erlaß ist beim Landesschulrat
für Vorarlberg am 1. Juli 1996 eingelangt. Frau LR Waibel wurde von HR König Ende Juli
1996 über den Inhalt des Erlasses informiert.
5. Wann wurden die Direktoren, wann der Fachausschuß der AHS-LehrerInnen und
wann der Fachausschuß der BHS-Lehrerlnnen über die zusätzliche Zuteilung von
870 Werteinheiten informiert?
Antwort:
Bei der unter Ziffer 4 erwähnten erlaßmäßigen Zuweisung handelte es sich um die erstmalige,
schriftliche Zuweisung für das Schuljahr 1996/97. Von einer "zusätzlichen" Zuteilung von 870
Werteinheiten kann daher nicht gesprochen werden. Richtig ist, daß in den Besprechungsunter-
lagen, die einer Arbeitsgruppe vorlagen, für die Nachmittagsbetreuung in Vorarlberg um 870
Werteinheiten weniger enthalten waren. Über diese Zahlen wurden die Schulleiter schriftlich
am 20. März 1996 (AHS), am 21. März 1996 (humanberufliche Schulen), am 25. April 1996
(nochmals AHS), am 27. September 1996 (kaufmännische und technische Schulen) und
mündlich auf diversen Dienstbesprechungen informiert. Der Fachausschuß für die berufs-
bildenden mittleren und höheren Schulen wurde am 30, Oktober 1996 und für die AHS am
31. Oktober 1996 informiert.
6. Hätten die Direktoren und Fachausschüsse nicht zu einem früheren Zeitpunkt
informiert werden können? Wenn ja: Warum ist das nicht erfolgt?
Antwort:
Eine frühere Information war nicht möglich.
7. Wie wurden die zusätzlichen 870 Werteinheiten im einzelnen aufgeteilt?
8. Wieviele davon wurden für das Schuljahr 1996/97 verwendet?
Antwort:
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei den "zusätzlichen 870 Werteinheiten" um einen
Bestandteil des mit Erlaß vom 20. Juni 1996 dem Landesschulrat für Vorarlberg zugeteilten
Lehrerwochenstundenkontingentes. Dieses Kontingent wurde für das Schuljahr 1996/97 vom
Landesschulrat auf die einzelnen Schularten wie folgt aufgeteilt: 13.775 AHS, 5.350 HTL,
4.853 humanberufliche Schulen, 5.494 kaufmännische Schulen und 983 Bildungsanstalten.
9. Entspricht es den Tatsachen, daß 300 Werteinheiten davon nachträglich für das
Schuljahr 1995/96 verwendet wurden? Mit welcher Begründung geschah dies? Halte
Sie dies für notwendig? Wenn ja, warum?
Antwort:
Eine Verwendung von Werteinheiten nachträglich für das Schuljahr 1995/96 ist schon rein
begrifflich ausgeschlossen und daher auch nicht erfolgt.
10. Warum hat Frau LR Waibel mehrfach gegenüber der Öffentlichkeit in Abrede
gestellt, daß diese 300 für das Vorjahr verwendeten Werteinheiten somit de facto an
das Ministerium zurückgegeben - weil eben nicht für das Schuljahr 1996/97
verwendet - worden sind?
Antwort:
Es ist schon begrifflich ausgeschlossen, daß Werteinheiten "an das Ministerium zurück-
gegeben" werden.
11. Wieviele von den zusätzlichen 870 Werteinheiten waren zu Schuljahresbeginn am
9. September 1996 in Reserve? Wieviele zum Zeitpunkt der Einbringung der
Dienstaufsichtsbeschwerde (21. November)?
Antwort:
Wie bereits ausgeführt, gab es keine zusätzlichen Werteinheiten. Die für die Nachmittags-
betreuung zugeteilten Werteinheiten wurden zum Teil für diese, zum anderen Teil für die HTL
und HAK zugewiesen.
12. Ist es richtig, daß Mitte November 1996 164 Werteinheiten in Reserve waren?
13. Wie wurden diese 164 Reserven-Einheiten seither aufgeteilt?
Antwort:
Es sind keine Werteinheiten "in Reserve".
14. Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit der nachträglichen Zuteilung von Wertein-
heiten an Schulen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Stundenpläne bereits erstellt
sind?
Antwort:
Den Direktoren der AHS wurde die Möglichkeit geboten, sinnvolle Nachbesserungen, wie
etwa Gruppenteilungen, vorzunehmen, wenn dies organisatorisch möglich ist. Im übrigen sind
Änderungen des Stundenplanes während des Schuljahres aus verschiedenen Gründen immer
wieder notwendig.
15. Entspricht es den Tatsachen, daß 100 Werteinheiten zum Ausgleich für zu hohe
Überstunden-Kosten reserviert wurden?
Antwort:
Für den Budgetvollzug 1996 wurden die Landesschulräte angewiesen, eine Neuverteilung der
Mehrdienstleistungen ab dem Schuljahr 1996/97
derart vorzunehmen, daß im Mittel die
Mehrdienstleistung der Bezahlung in der 8. Gehaltsstufe entspricht. Die dadurch erzielbaren
Einsparquoten sind allenfalls, wenn durch Umschichtung der Mehrdienstleistungen das Ziel
nicht zu Gänze erreicht werden kann, auch durch Alternativmaßnahmen sicherzustellen, Als
solche kommen auch Lehrerwochenstunden in Betracht.
16. Wird das von Ihrem Ministerium vorgegebene Ziel, die durchschnittliche Über-
stunde entsprechend der Gehaltsstufe 8 zu entlohnen, von den allgemeinbildenden
höheren Schulen erreicht? Wie sehen die durchschnittlichen Gehaltsstufen der im
Schuljahr 1996/97 gehaltenen Überstunden im AHS-Bereich in den einzelnen
Bundesländern aus?
Antwort:
Eine vorläufige Übersicht ergibt, daß das vorgegebene Einsparungsziel erreicht werden kann.
Eine definitive Abrechnung ist jedoch erst nach Abschluß des Unterrichtsjahres möglich; erst
zu diesem Zeitpunkt kann eine genaue Aussage über die durchschnittlichen Überstunden
gemacht werden.
17. Wurde demnach das Ziel, die durchschnittliche Überstunde entsprechend der
Gehaltsstufe 8 zu entlohnen, im vergangenen Schuljahr bundesweit erreicht?
Wenn nicht: Warum wurde es nicht erreicht?
Antwort:
Diese Regelung gilt erst für das Schuljahr 1996/97 und kann daher erst nach Abschluß des
Unterrichtsjahres abgerechnet werden,
1 8. Für letzteren Fall: Halten Sie es für sinnvoll und gerechtfertigt, daß 100 Wertein-
heilen, also Schulstunden für Kinder und Jugendliche, für ein nicht erreichtes und
offenbar nicht erreichbares administratives Ziel verwendet werden?
Antwort:
Bei der zu erzielenden Einsparung handelt es sich um eine Umschichtung von Überstunden.
Die Zahl der gehaltenen Unterrichtsstunden
wird dadurch nicht berührt.
1 9. Wie beurteilen Sie die Kommunikationsprobleme der letzten Monate und Jahre
zwischen dem LSR-Direktor und den Direktoren und LehrerInnen der Vorarlberger
Schulen im allgemeinen und der AHS im besonderen?
Antwort:
Zwischen dem Landesschulrat für Vorarlberg und seinem Landesschulratsdirektor sowie den
Direktoren und Lehrern der Vorarlberger Schulen und der AHS besteht ein gutes Gesprächs-
klima.
20. Wie beurteilen Sie - hinsichtlich der Qualität des Bildungsangebots im Schulbereich
in Vorarlberg - die Tatsache, daß zu Beginn des heurigen Schuljahres in einzelnen
Fällen (BORG Lauterach, BORG Feldkirch) Klassen nicht eröffnet und Schüler-
Innen abgewiesen wurden, obwohl dies infolge der zugewiesenen 870 Werteinheiten
nicht notwendig gewesen wäre?
Antwort:
Die mittleren und höheren Schulen in Vorarlberg erhalten vom Landesschulrat Lehrerwochen-
stundenkontingente zugewiesen, die nicht überschritten werden dürfen, Damit muß der Pflicht-
unterricht abgedeckt werden, der Rest steht für unverbindliche Übungen und Freigegenstände
zur Verfügung. Bei der Eröffnung von zusätzlichen Klassen ist eine Mindestanzahl von
18 Schülern erforderlich, andererseits kann die Schülerhöchstzahl von 30 pro Klasse um bis zu
20 % überschritten werden, wenn dadurch Abweisungen vermieden werden können. Am
BORG Lauterach waren 68 Schüler angemeldet, eine zusätzliche dritte Klasse daher nicht
notwendig, zumal einzelnen Schülern die Möglichkeit geboten wurde, das BORG Götzis zu
besuchen, wo drei 5. Klassen eröffnet wurden. Am BORG Feldkirch wurde die sogenannte
Übergangsstufe nicht eröffnet, eine Verringerung der Qualität des Bildungsangebotes ist
dadurch nicht eingetreten, da die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems nicht
beeinträchtigt ist.
21. Wie beurteilen Sie - hinsichtlich der Unterrichtsqualität - die Tatsache, daß
Gruppenteilungen im Sprach- und im Instrumentalmusikunterricht für das heurige
Schuljahr (BG Gallusstraße Bregenz, BORG Feldkirch) nicht durchgeführt wurden,
obwohl dies infolge der nachträglich zugewiesenen 870 Werteinheiten gar nicht
notwendig gewesen wäre?
Antwort :
Wie bereits ausgeführt, wurden von meinem Ressort die Werteinheiten transparent und durch-
schaubar an die einzelnen Landesschulräte weitergeleitet. Es gibt keinen Topf, aus dem an
verschiedene Länder noch zusätzliche Werteinheiten vergeben werden. Die Aufteilung durch
den Landesschulrat für Vorarlberg an seine Schulen erfolgte weisungsgemäß, wobei ein Aus-
gleich zwischen den einzelnen Schularten, falls erforderlich, vom Landesschulrat vorzunehmen
ist. Die Vornahme von Gruppenteilungen ist Sache der Schule, die das ihr zugewiesene
Lehrerwochenstundenkontingent dabei nicht überschreiten darf
22. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Belastungspakete, die die Bundesregierung
im Rahmen der Budgetsanierung für 1995 und 1996 geschnürt haben, auf das
schulische Angebot in Vorarlberg?
Antwort :
Das schulische Angebot in Vorarlberg ist trotz der Sparmaßnahmen umfassend gesichert. Ich
verweise auf das Schulentwicklungsprogramm, das laufend in Zusammenarbeit mit dem
Landesschulrat angepaßt und sukzessive umgesetzt wird. Der Zubau zur HTL Bregenz konnte
vor kurzem fertiggestellt werden, ein weiterer Zubau, nämlich bei der HAK Bregenz ist derzeit
im Bau, Neuerrichtungen sind in Planung in Lustenau (AHS) und in Bezau (HAK), der Neubau
des mit Bundesmitteln geförderten Gymnasiums des Klosters Mehrerau wird noch heuer fertig-
gestellt. Für das Sportgymnasium Dornbirn konnte ein eigener Standort gefunden werden und
das Schulgebäude in der Höchsterstraße wird demnächst generalsaniert.
23. Eine Delegation der Vorarlberger AHS-Direktoren wurde am 9.7.1996 - ohne über
das drei Wochen zuvor aus Ihrem Ministerium an den LSR für Vorarlberg ergan-
gene Schreiben vom 20. Juni bezüglich der zusätzlichen Zuteilung von 870 Wert-
einheiten informiert worden zu sein - beim Vorarlberger Landeshauptmann
Dr. Martin Purtscher vorstellig und forderte ihn auf, er möge sich doch bei Ihnen,
Frau Ministerin, für die Aufstockung des Werteinheitenkontingents zur
Entspannung der schlimmsten Engpässe einsetzen. Wie beurteilen Sie diese
Tatsache im Zusammenhang mit dem Vorwurf an den LSR-Direktor Hofrat König,
seine Informationspflicht in diesem Punkt
verletzt zu haben?
Antwort:
Die Information an die Direktoren der AHS erfolgte wie bereits in Frage 5 erläutert. Dem
Landesschulratsdirektor war die Tatsache, daß eine Delegation der AHS-Direktoren beim
Landeshauptmann vorstellig wurde, nicht bekannt.
24. Wie beurteilen Sie - insbesondere im Lichte seiner Informationspolitik im Zusam-
menhang mit den 870 zusätzlichen Werteinheiten - das Engagement und die
Bemühungen von Dir. König um gute Zusammenarbeit mit den DirektorInnen und
der LehrerInnenvertretern?
Antwort:
HR König hat sich in den vergangenen 10 Jahren stets um eine gute Zusammenarbeit mit den
Direktoren und der Personalvertretung bemüht, Regelmäßige Dienstbesprechungen und per-
sönliche wie auch telefonische Kontakte, die weit über das übliche Maß hinausgehen, sind für
ihn selbstverständlich.
25. Ist der LSR laut Personalvertretungsgesetz § 9.2b verpflichtet, die DirektorInnen
und die LehrerInnenvertretung über die Zuteilung von Werteinheiten zu infor-
mieren?
Antwort:
Die Zuteilung von Werteinheiten ist eine Maßnahme des Budgetvollzugs und fällt nicht unter
§ 9 Abs.2 lit b des Personalvertretungsgesetzes, eine Verpflichtung zur Information der Direk-
toren und Lehrervertreter aufgrund dieser Gesetzesstelle besteht nicht.
26. Sind aus Ihrem Ministerium lediglich an den LSR für Vorarlberg oder auch an
andere Landesschulräte nachträgliche Zuteilungen von Werteinheiten für das
Schuljahr 1996/97 zugewiesen worden? Wenn letzteres zutrifft: an welche LSR und
in welchen jeweiligen
Werteinheiten-Ausmaß?
Antwort :
Am 18 . März 1996 wurde ein vorn Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten erarbeiteter Aufteilungsvorschlag für die 1996/97 im Stellenplan (Anhang
zum Bundesfinanzgesetz) zur Verfügung stehenden Werteinheiten mit allen Landesschulräten
beraten, Nach dieser Beratung erfolgten durch einzelne Landesschulräte Korrekturen der
gemeldeten Schülerzahl insbesondere für ganztägige Schulformen. Auf Grundlage der fest-
gelegten Maßzahlen und der richtiggestellten Schülerzahlen erfolgte sodann am 20. Juni 1996
die definitive Zuteilung der Werteinheiten an die einzelnen Landesschulräte. Es gab somit keine
zusätzliche Zuteilung, sondern nur eine Korrektur des Aufteilungsvorschlages aufgrund der
vorgenommenen Korrekturen der Schülerzahlen durch die Landesschulräte.