2000/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenstingl und Kollegen haben am

18. Februar 1997 unter der Nr. 1977/J an mich eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend die Schließung des Bundessportheimes

Spitzerberg gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1 . Wie hoch sind die Einnahmen aus dem laufenden Betrieb des Sport-

heimes Spitzerberg (Vermietung, Kursbeiträge, etc.)?

2. Wie hoch sind die Ausgaben für den laufenden Betrieb ohne Berück-

sichtigung der Personalkosten?

3. Wie hoch sind die Personalkosten für den Betrieb des Bundessport-

heimes? Könnten diese Kosten bei Schließung des Heimes eingespart

werden? Wenn ja: Wie will die Bundesregierung die Ausgaben für die

Bezahlung der Mitarbeiter im Bundessportheim budgetwirksam ein-

sparen? -

4. Welche budgetären Effekte ergeben sich bei Schließung des Heimes

daher insgesamt?

5. Wieviel Schlafplätze bietet das Bundessportheim? Welches Entgelt ist

für die Übernachtung zu entrichten?

6. Das Bundessportheim Spitzerberg befindet sich in der Nähe des neu

eröffneten Nationalparks Donauauen. Der Bedarf an günstigen Über-

nachtungsmöglichkeiten wird durch Besucher des Nationalparks

 (Jugendliche, Schulen) steigen. Warum beabsichtigt man gerade jetzt,

kurz nach Eröffnung des Nationalparks, diese Herberge zu schließen?

7. Die Aufrechterhaltung des Bundessportheimes würde den Fremdenver-

kehr dieser Region beleben. Ist eine Anregung des Arbeitsplatzange-

botes in dieser Region Ziel der Bundesregierung?

8. Sind Konzepte zur Vermeidung der Schließung des Bundessport-

heimes erarbeitet worden? Was sind deren Ergebnisse?

9. Gibt es also unter Betrachtung aller Argumente die Möglichkeit, das

Bundessportheim weiterzuführen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Einnahmen betrugen im Jahr 1996 S 6,919.000,--.

Zu Frage2:

Die Aufwendungen ohne Personalausgaben lagen 1996 bei S 6,019.000,--.

Zu den Fragen 3 und 4:

An Personalkosten fielen S 5,968.000,-- an.

Eine Einsparung von Personalkosten könnte schrittweise unter

Berücksichtigung der dienstrechtlichen Stellung, der Möglichkeit einer

anderweitigen Verwendung oder der Übernahme durch neue Betreiber

erfolgen.

Zu Frage 5:

Die Bundessportschule verfügt über 56 Betten. Das Entgelt für Über-

nachtungen beträgt je nach Förderungswürdigkeit für Erwachsene S 100,--

bis S 225,--, für Jugendliche S 70,-- bis S 170,-- pro Nacht. Der Standard

der Zimmer ist einfach (Mehrbettzimmer, Dusche und WC am Gang).

Zu Frage 6:

Die Bundessportschule Spitzerberg ist eine Einrichtung gemäß Bundes-

Sportförderungsgesetz und dient vornehmlich Belangen des Sports, im

speziellen Fall des Flugsports. Die Nächtigungen von Schullandwochen mit

den Schwerpunkten Archäologie (Carnuntum) bzw. Steppenflora und

Fauna sind in den letzten Jahren zurückgegangen. Auch die Eröffnung des

Nationalparks läßt keine zusätzlichen Nächtigungen erwarten, da es sich

bei den Besuchern hauptsächlich um Tagesgäste handeln wird.

Zu Frage 7:

Die Bundessportschule erfüllt den gesetzlichen Auftrag, Mitgliedern

österreichischer Flugvereine bzw. des Österreichischen Aero-Clubs die

Möglichkeit von Ausbildung und Schulung zu bieten. Eine Belebung des

Fremdenverkehrs in dieser Region ist dadurch nicht zu erwarten.

Zu den fragen 8 und 9:

Es werden derzeit alle Möglichkeiten einer Weiterführung in anderer Form

als der einer traditionellen Bundessporteinrichtung überprüft. In diesem

Zusammenhang werden zur Zeit Gespräche mit Interessenten geführt, in

Hinkunft den Ausbildungs- und Schulungsbetrieb weiterzuführen. Erst

danach können die gegenständlichen Fragen abschließend beantwortet

werden.