2001/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schaffenrath, Kier und PartnerInnen haben
am 28. Februar 1997 unter der Nr. 2112/J an mich eine schriftliche parlamen-
tarische Anfrage betreffend Inanspruchnahme von arbeitsmarktrelevanten
Förderungen der EU gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie viele Mittel hat Österreich 1995 - aufgeschlüsselt nach Bundeslän-
dern - aus dem ESF-Fonds erhalten?
2. Wie viele Mittel hat Österreich 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundeslän-
dern - aus dem ESF-Fonds erhalten?
3. Wieviel Geld wird Österreich aus dem ESF-Fonds bis Ende der Periode
1 999 Ihrer Schätzung nach voraussichtlich ausschöpfen können?
4. Wieviel Prozent der theoretisch zur Verfügung stehenden ca. 7 Milliarden
Schilling bis 1999 werden nicht ausgeschöpft werden können? Aus wel-
chem Grund?
5. Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundeslän-
dern - für Ziel 3-Förderungen
verwendet?
6. Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundeslän-
dern - für Ziel 4-Förderungen verwendet?
7. Stimmt es, daß voraussichtlich das AMS für die Verteilung der Gelder aus
dem ESF zuständig ist? Wenn ja, warum?
8. Inwieweit können private Jobvermittler von gemäß Ziel 3 vergebenen Mit-
teln profitieren?
9. Nach welchen Kriterien akzeptiert das AMS private Frauenprojekte?
10. Welche konkreten Projekte zur Höherqualifizierung von Beschäftigten
wurden bisher mit Hilfe von ESF-Geldern gefördert?
11 . Wie hoch ist der Frauenanteil bei Projekten zur Höherqualifizierung von
Beschäftigten mit Hilfe von ESF-Geldern?
12. Welche konkreten Projekte betreffen die Höherqualifizierung von Frauen?
13. Welche Vereine, Schulungsinstitute, private Unternehmen oder auch Pri-
vatpersonen haben die Förderungsgelder im konkreten erhalten?
14. Wie werden durch Ihr Ministerium die für Österreich neuen EU-Förder-
richtlinien bzw. die Strukturverordnungen, die die Qualifizierung von Hu-
manressourcen (vor allem Weiterbildung) betonen und der bisherigen
österreichischen "Förderphilosophie" entgegengesetzt sind, organisato-
risch und inhaltlich umgesetzt?
15. Welche Rolle spielten die Umstellungsschwierigkeiten Ihres Ressorts auf
das EU-Fördersystem bei der bisher mangelhaften Ausnützung des ESF-
Förderungsrahmens?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis15:
Die Koordinierung und Evaluierung des Mittelflusses bei den einzelnen, im
Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) durchgeführten Projekten wird
seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorge-
nommen. Ich bin nur insoweit eingebunden, als
eine Mitarbeiterin meines
Büros Mitglied des jeweiligen Begleitausschusses des ESF ist. Ich verweise
daher auf die Beantwortung der an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales gleichlautend gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2109/J.