2006/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Wabl, Freundin-
nen und Freunde vom 18.2.1997, Nr. 1995/J, be-
treffend Verkauf von Nahrungsmitteln unter dem
Einstandspreis
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freun-
dinnen und Freunde vom 18.2.1997, Nr. 1995/J, betreffend Verkauf
von Nahrungsmitteln unter dem Einstandspreis, beehre ich mich fol-
gendes mitzuteilen :
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich
folgendes ausführen :
Ein Preiskampf zwischen den Handelsketten ist nicht erst seit dem
Beitritt zur Europäischen Union festzustellen. Im Zuge des Konzen-
trationsprozesses am österreichischen Lebensmittelmarkt erfolgt ein
härterer Kampf um Marktanteile als bisher. Ein wichtiges strategi-
sches Element der Firmen stellen sog .
"Frequenzbringer" dar . Dazu
werden Waren des täglichen Bedarfs verwendet, die äußerst günstig
angeboten werden. Die Finanzierung der Lockangebote erfolgt über
höhere Handelsspannen bei anderen Produkten (Mischkalkulation) .
Als wirksame Maßnahme gegen einen Verfall der österreichischen Er-
zeugerpreise ist die Schaffung von Marken anzusehen. Hierin besteht
für die österreichischen Produzenten die Chance, sich deutlich von
der Massenware abzuheben und bessere Preise zu erzielen. Vor allem
sollte den Wünschen der KonsumentInnen nach naturnah produzierten
und qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln Rechnung getragen wer-
den.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bei den geschilderten Umständen bzw. den geforderten Maßnahmen han-
delt es sich nicht um Fragen des Dumpings bzw. des Antidumpings,
sondern um Fragen des freien Wettbewerbs . Die Frage des Verkaufs
zum oder unter dem Einstandspreis ist daher Gegenstand wettbewerbs-
rechtlicher Regelungen, die in den Vollzugsbereich des Bundesmini-
steriums für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. des Bundesmini-
steriums für Justiz fallen.
Mit Ministerratsbeschluß vom 30.10.1996 wurde eine vom Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten ausgearbeitete UWG-No-
velle 1996 der parlamentarischen Behandlung zugeleitet . Die Bestim-
mungen des § 9d dieser Regierungsvorlage sehen das Verbot des Ver-
kaufs zum oder unter dem Einstandspreis, und damit verbunden die
Möglichkeit von Schadenersatz- und Unterlassungsklagen vor.
Zum Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis ist aber zu bemer-
ken, daß das bereits in § 3a Nahversorgungsgesetz geregelte Verbot
mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 15 . 06 . 1990 , VfSlg .
12 . 379 , wegen unverhältnismäßigen Eingriffs in die Erwerbs-
ausübungsfreiheit als verfassungswidrig
aufgehoben wurde.
Zu Frage 3:
Derzeit gilt die "Verordnung (EG) Nr . 384/96 des Rates vom
22 . 12 . 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur
EU gehörenden Ländern" . Diese Regelung wurde in Übereinstimmung mit
den bestehenden internationalen Verpflichtungen festgelegt, insbe-
sonders mit denjenigen, die sich aus Art . VI des GATT, aus dem
Übereinkommen zur Durchführung des Art. VI des GATT (Antidumping-
Codex 1979 ) und aus dem Übereinkommen des Codex über Subventionen
und Ausgleichszölle des GATT ergeben.
Auch der EG-Vertrag enthält in Art . 91 eine Dumpingregelung: Stellt
die Kommission während der Übergangszeit auf Antrag eines Mitglied-
staates oder eines anderen Beteiligten Dumping-Praktiken innerhalb
des gemeinsamen Marktes fest, so richtet sie Empfehlungen an den
oder die Urheber, um diese Praktiken abzustellen.
Schließlich sind die in Art. 113 des EG-Vetrages festgelegten
Grundsätze der Gemeinsamen Handelspolitik zu erwähnen. Dazu ist
festzustellen, daß diese nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet
wird, was u.a. insbesonders auch für die handelspolitischen Schutz-
maßnahmen, z.B. im Fall von Dumping und Subventionen, zu gelten
hat .
Zu Frage 4:
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß der National-
rat am 03.10.1996 eine entsprechende Entschließung bezüglich Be-
rücksichtigung der Effekte der
Kostendegression bei der Förderung
großer Betriebe respektive der Einziehung von Förderungsobergrenzen
bei einzelnen Maßnahmen gefaßt hat . Die diesbezüglichen Vorschläge
wurden dem Nationalrat in einer umfangreichen Dokumentation des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vorgelegt .