201/AB
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Johann-Ewald Stadler und Kollegen
betreffend Privilegien von Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner
(Nr. 23 1 IJ-NRJ 1 996)
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Parlament 10 1 7 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann-Ewald STADLER und Kollegen haben am 29. Februar 1996 unter der Nr.23 1 /J-NR/ 1 996 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Auf welche Höhe beläuft sich die Gesamtsumme jener Zuschüsse, die Dr. Ferrero-Waldner als UNO-Beamtin seitens der Republik Österreich erhalten hat?
2. Wird Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner diese Geldleistungen dem österreichischen Steuerzahler freiwillig zurückzahlen?
3. Trifft es zu, daß für Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner ein Dienstwagen angeschafft
wurde?
Wenn ja, welcher Wagen wurde angekauft und auf welche Höhe belaufen sich die diesbezüglichen Kosten?
4. Ist es richtig, daß Dr. Ferrero-Waldner dem Steuerzahler Visagistenrechnungen zu ihrer optischen Verschönerung zumutet?
Wenn ja, wie oft und in welcher Höhe?
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1, und 2, ä
Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner war vom 1. Jänner 1994 bis zum 3. Mai 1995 im Hauptquartier der UNO in New York als Chefin der Protokollabteilung beschäftigt. Dies war der höchste von Österreich zu dieser Zeit besetzte Posten bei den Vereinten Nationen, der durch seinen unmittelbaren Zugang zum Generalsekretär der Vereinten Nationen von besonderer politischer Bedeutung ist.
Während dieser Zeit war Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner gemäß § 75 Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979 gegen Entfall der Bezüge karenziert und bezog lediglich das für diese
Position vorgesehene UNO-Gehalt. Sie hat neben diesem UNO-Gehalt kein
Zusatzeinkommen erhalten.
Die Gehälter der UNO-Beamten in New York liegen unter den Bezügen gleichrangiger Beamter westlicher Vertretungsbehörden, weshalb wegen der hohen Wohnungsmieten in New York mit Zustimmung der Bundesregierung eine 120m2 große Wohnung angemietet wurde, die an Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner untervermietet wurde. Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner entrichtete dafür ein - analog der für alle österreichischen Beamten in Auslandsverwendung geltenden gesetzlichen Regelung - von der Bundesregierung festgesetztes Entgelt, wofür auch ein Präzedenzfall vorlag.
Die Übernahme von Spitzenpositionen bei den Vereinten Nationen liegt im österreichischen Interesse. Der österreichische Gesetzgeber hat daher im August 1994 mit § 39a Beamtendienstrechtsgesetz festgelegt, daß österreichische Beamte "für eine im Bundesinteresse gelegene Tätigkeit zu einer zwischenstaatlichen Einrichtung" entsandt werden können und dafür nach dem österreichischen Auslandsbeamten-Schema entlohnt werden.
Zu keinem Zeitpunkt wurde ein Verfahren gegen Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner wegen Verstoßes gegen Regeln der UNO eingeleitet.
Gemäß Fahrzeugplan sind für Mitglieder der Bundesregierung einschließlich Staatssekretäre Personenkraftwagen der Kategorie III (bis einschließlich 3000 ccm Hubraum) vorgesehen.
Für Frau Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner wurde am 16. August 1995 an Stelle eines aus dem systemisierten Fuhrpark des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ausgeschiedenen Kraftfahrzeuges ein Dienstwagen Modell Mercedes C 280 zum Preis von ÖS 606.000,-- angeschafft.
Anläßlich der Herstellung der Portraitphotos nach Amtsantritt der Staatssekretärin fielen einmalige Make-up Kosten an, deren Refundierung an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten veranlaßt wurde.
Der Bundesminister
für auswärtige Angelegenheiten: