2013/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2005/J betreffend Einführung von elektronischem Road-Pricing,

welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am

18.2.1997 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Hauptargument für die Einführung eines österreichweiten Maut-

systems war bei der Gesetzwerdung sicherlich die Frage der

ungelösten zukünftigen Finanzierung der Straßeninfrastruktur.

Der wachsende Verkehr sowie die erhöhten Anforderungen an Um-

weltschutz, Sicherheit, Verkehrsmanagement und Service sowie die

bestehenden Refinanzierungsverpflichtungen erhöhen den Finanzbe-

darf im Bereich der hochrangigen Straßeninfrastruktur, der mit

den vorhandenen Ressourcen kaum mehr abgedeckt werden kann.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage

Zur Zeit werden mehrere System- Szenarien für die fahrleistungs -

abhängige Bemautung von Kraftfahrzeugen auf Österreichs

Autobahnen und Schnellstraßen auf ihre Machbarkeit untersucht.

In einem gemeinsamen Bericht des Wirtschafts- und

Verkehrsministers werden auf Basis der von der Alpen Straßen AG

durchgeführten Arbeiten der Ministerrat und das Parlament

informiert werden. Ab Entscheidung für ein Mautsystem ist ein

entsprechender Zeitraum für die technische Umsetzung bis zur

Inbetriebnahme des fahrleistungsabhängigen Mautsystems für LKW

zu kalkulieren, der nach derzeitigem Informationsstand und aus

dem Vergleich mit ähnlichen nationalen und internationalen

Projekten mit rund zwei Jahren abgeschätzt werden kann.

Bei der Projektsarbeit wird auch auf die Möglichkeit zur

Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut für PKW Bedacht

genommen , die entsprechend den Vorgaben des

Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 (BStFG 1996) der LKW-

Maut zeitlich nachfolgen soll .

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der EU- Kommission wurde im Zuge des vorgeschriebenen und im

Mai/Juni 1996 durchgeführten Konsultationsverfahrens der

Entwurf für das BStFG 1996 vorgelegt, in dem der Ersatz der

Vignette durch ein fahrleistungsabhängiges Mautsystem festge-

schrieben ist . Darüber hinausgehende Vereinbarungen bzw.

Zusagen bestehen nicht.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Mit dem BStFG 1996 wurde die Einführung eines fahrleistungs-

abhängigen Mautsystems beschlossen und ich werde in meiner

Verantwortung als zuständiger Bundesminister die bestmögliche

Vollziehung dieses nach wie vor gültigen Gesetzes veranlassen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Vorbehaltlich anderslautender Entscheidungen des Ministerrates

oder des Parlaments soll nach Vorliegen einer Systementscheidung

und der im BStFG vorgeschriebenen Mautstellenverordnung unverzüg-

lich die Detailprojektierung begonnen werden. Dies wäre grund-

sätzlich noch für 1997 vorgesehen.

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

Das Modell einer kilometerbezogenen Abgabe mittels Erfassung des

jährlichen Kilometerstandes im Kfz wurde in einer Studie mit dem

Titel:

" Fahrleistungsabhängige Kraftfahrabgaben"

im Jahr 1990 detailliert untersucht.

Obwohl dieses Modell auf den ersten Blick eine relativ gerechte

Wegekostenanlastung vermuten läßt, ist eine Reihe schwerwiegender

Nachteile zu beachten:

- Keine Unterscheidung zwischen Fahrleistung im teuren hoch- bzw.

weniger teuren niederrangigen Straßennetz

- Benachteiligung strukturschwacher Regionen insbesondere dort,

wo keine Alternative in Form des öffentlichen Verkehrs vor-

handen ist

- keine Möglichkeit zur Verkehrslenkung/-steuerung ( z . B . durch

zeitlich gestaffelte Tarife)

- Zweckbindung und Zuordnung der Einnahmen problematisch

- kein Zusammenhang mit den Bestrebungen, eine Eigenfinanzierung

bestimmter Infrastruktursysteme zu erlangen

- kein ähnlicher Trend in Europa zu beobachten ( Gefahr einer

Insellösung )

- keine praktikable Möglichkeit zur Ausklammerung der Fahr-

leistung von österreichischen Kfz im Ausland

Neben diesen Gründen sind vor allem die Bestimmungen der EU-Wege-

- kostenrichtlinie 93/89/EWG, die eine Bemautung von nicht öster-

reichischen LKW über 12 t auf Autobahnen und autobahnähnliche

Straßen einschränkt, dafür ausschlaggebend, daß dieses Modell

nicht weiter verfolgt wurde.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Bei der von Ihnen angesprochenen Broschüre handelt es sich um

eine unbewertete inhaltliche Zusammenfassung verschiedener

Studien zum Thema " Straßenbenützungsgebühren" .

Die dabei erfolgte Bevorzugung eines fahrleistungsabhängigen

Mautsystems wurde in der Antwort zu Frage 1 begründet.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Diese Frage fällt grundsätzlich in den Kompetenzbereich des

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.

Für eine Bemautung ist diese Methode aufgrund der gegebenen

nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen, wie

bereits zu Frage 6 und 7 ausgeführt, derzeit nicht relevant.

Die Entwicklungen auf diesem Gebiet werden jedoch laufend be-

obachtet .

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Maut oder Benützungsgebühren allgemein und speziell auch eine

kilometerbezogene Abgabe für LKW > 12 t dürfen nach den Bestim-

mungen der EU-Wegekostenrichtlinie 93/89/EWG (Art. 7d) " . . . auf

Autobahnen, anderen mehrspurigen Straßen, die ähnliche Merkmale

wie Autobahnen aufweisen, Brücken, Tunneln und Gebirgspässen . . . "

eingehoben werden. Vor Ausweitung dieser Abgabenleistung auf das

gesamte Straßennetz müßten neben dieser Wegekostenrichtlinie auch

das ASFINAG-Gesetz, das Maßnahmengesetz sowie das Bundesstraßen-

finanzierungsgesetz geändert werden.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Theoretisch wäre die Ausrüstung österreichischer Kfz mit techni-

schen Instrumenten denkbar, die bei Grenzübertritten über dort

installierte Kommunikationsanlagen die Kilometerzählung stoppen

bzw. bei Wiedereinreise wieder in Gang setzen. Praktisch er-

scheint dieses Modell ohne gesamteuropäischen Umstieg auf so ein

System aber kaum umsetzbar. Die Manipulationssicherheit wäre

Praktisch nicht zu garantieren.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Da Österreich als EU-Mitglied nach Inkrafttreten des Schengener-

Abkommens keine Grenzkontrollen für Angehörige von Mitglied-

staaten vorsieht, ist praktisch keine Erfassung ausländischer Kfz

möglich .

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Basierend auf den bisher vorliegenden Festlegungen der europäi-

schen Normungsausschüsse und angesichts der Forderung der

europäischen Kommission nach Interoperabilität zukünftiger

elektronischer Maut-Systeme wird ein System auf Mikrowellenbasis,

5,8 GHz untersucht.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Die im deutschen AGE-Versuch auf der A 555 durchgeführten Tests

verschiedener elektronischer Kommunikationssysteme sollten Auf-

schluß über die technische Zuverlässigkeit geben.

Diese wurde hinsichtlich der reinen Funkkommunikation im wesent-

lichen auch bestätigt. Probleme traten aber bei der Erfassung und

Nachverfolgung von potentiellen Mautprellern auf. Diese führten

dazu, daß Deutschland seine ursprüngliche Absicht zur baldigen

Einführung eines ausschließlich elektronischen Gebührensystems

revidierte .

Die Situation ist insofern nicht unmittelbar mit Österreich ver-

gleichbar, als das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 von

Anfang an kein ausschließlich elektronisches System sondern nur

" überwiegend " elektronische Mauteinhebung aber auch andere

(manuelle) Zahlungsmethoden vorgesehen hat.

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

Nachdem derzeit weder Systemkonfiguration, Anbieter noch das

endgültige Produkt feststehen, kann diese Frage im Augenblick

nicht seriös beantwortet werden.

Bei der Auswahl des Systems wird jedoch die geringstmögliche

Fehlerquote ein wesentliches Entscheidungskriterium darstellen.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage

Diese Frage steht im direkten Zusammenhang mit Frage 15 und ist

daher derzeit nicht zu beantworten.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage

Im Rahmen von Untersuchungen zur Auswirkung eines Mautsystems

wurde anhand von "Musterfällen,' eine Abnahme der Unfälle auf dem

Autobahnnetz ermittelt. Im parallelen Straßennetz könnte - ohne

Berücksichtigung von Begleitmaßnahmen - eine Erhöhung der Zahl

der Gesamtunfälle um eine Größenordnung von ca. 5-7 % möglich

sein. Durch entsprechende Maßnahmen läßt sich der dort geschätzte

Anstieg der Unfallziffern aber deutlich reduzieren.

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

Die Abschätzung von möglichen Verkehrsverlagerungen in

einzelnen Streckenabschnitten und die durch Begleitmaßnahmen

gesteuerte Minimierung dieses Ausweichverkehrs wird im Zuge der

laufenden Detailuntersuchungen bearbeitet.

Antwort zu den Fragen 19 und 20 der Anfrage:

Für die seit 1990 bestehende automatische Zählstelle 144

Parndorf an der B 10 liegen folgende Daten für den jährlichen

DTV vor :

1990                       13.617

1991                       14.629

1992                       15.622

1993                       14.453

1994                       13.517

1995                         5.477

1996                         5.700

Für die automatische Zählstelle 76 Praterbrücke an der A 23

liegen folgende Daten für den jährlichen DTV vor:

1995                       127.228

1996 keine relevanten Daten, da Praterbrücke in Bau

Für die automatische Zählstelle 90 Laaerbergtunnel an der A 23

liegen folgende Daten für den jährlichen DTV vor:

1995                       104.514

1996                       106.741

Ein aussagekräftiger Vergleich der Verkehrsentwicklung vor bzw.

nach Einführung der Vignette ist aufgrund des noch sehr kurzen

Beobachtungszeitraumes derzeit nicht möglich. Diesbezügliche

Verkehrsuntersuchungen zur Beantwortung dieser Fragen laufen

über das gesamte Jahr 1997.

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

Derzeit werden im Zuge der Vorbereitungsarbeiten verschiedene

Tarifsimulationsmodelle untersucht. Die Festlegung eines km-

Tarifes gibt es noch nicht.

Diese ist gemäß BStFG im Rahmen einer eigenen Tarifverordnung

durchzuführen. Grundsätzlich wird der Tarif aber im Optimierungs-

bereich zwischen einer noch vertretbaren Benutzerakzeptanz und

der Erfüllung der finanziellen Zielsetzungen des Mautsystems zu

liegen kommen .

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

Akzeptanzuntersuchungen haben gezeigt , daß der " Fahrtenverzicht "

aufgrund vertretbarer Straßenbenutzungsgebühren eher im margina-

len Bereich liegt und erst bei sehr hohen Tarifen Auswirkungen

zeigt. Trendmäßig ist das Ziel einer "Verkehrsvermeidung" aber

gegeben ( Verkehrslenkung ) .

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

Experten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-

heiten waren in den Fachgremien bei der Erstellung des "NUP"

vertreten .

Grundsätzlich entsprechen die Aussagen des NUP den Zielsetzungen

des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Die sehr hoch gesetzten Ziele des NUP, nämlich Maut auf dem ge-

samten Straßennetz zu betreiben, sind aufgrund der bestehenden

nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen, wie

oben bereits detailliert dargestellt, derzeit nicht vorgesehen.

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

Es ist mir bekannt, daß die angeführte Studie im Auftrag des

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr von der Energiever-

wertungsagentur durchgeführt wurde. Ergebnisse daraus sind mir

jedoch noch nicht bekannt.