2016/AB XX.GP

 

Schriftliche Parlamentarische Anfrage

der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler

und Kollegen betreffend Bewachungsdienst an

der Österreichischen Botschaft Belgrad

("KOMET-TIM")

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 6. März

1997 unter der Nr. 2117/J an rnich eine schriftliche Anfrage betreffend

Bewachungsdienst an der Österreichischen Botschaft in Belgrad ("KOMET-TIM")

gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

"1. Seit wann wird die österreichische Botschaft und die Residenz in

Belgrad von der Bewachungsfirma ',KOMET-TIM" geschützt?

2. Aus welchen konkreten Gründen und nach welchen Auswahlkriterien

wurde die Firma "KOMET-TIM" zur Bewachung der österreichischen

Botschaft und Residenz engagiert?

3. Durch wen bzw. durch welche leitende Beamte der österreichischen

Botschaft wurde die Firma "KOMET-TIM" in der österreichischen

Botschaft eingeführt?

4. Welche konkreten Tätigkeiten umfaßt der Vertrag zwischen der

Österreichischen Botschaft und der Firma "KOMET-TIM"?

5. Ist die Firma" KOMET-TIM" ihren Vertragsverpflichtungen

vereinbarungsgemäß nachgekommen?

* Wenn nein, welche diesbezüglichen Vereinbarungen wurden

vernachlässigt bzw. nicht erfüllt?

6. Gab es seit Vertragsbeginn mit der Firma "KOMET-TIM"

Beschwerden über ungesetzliche Handlungen seitens der

Bewachungsmannschaft im Zusammenhang mit ihrem Dienst vor dem

österreichischen Botschaftsgebäude ?

* Wenn ja, welche und wie wurde darauf reagiert?

7. Wann und zu welchen Konditionen wurde der Vertrag mit "KOMET-

TIM" erneuert?

8. Auf welche Höhe belaufen sich insgesamt die Auszahlungen seitens

der Österreichischen Botschaft an die "KOMET-TIM" seit

Vertragsbeginn?"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1.:

Das Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft und die Residenz in Belgrad

werden seit 1. Juli 1 993 von der Bewachungsfirma "KOMET-TIM" geschützt.

Zu 2.:

Die Mitarbeiter, Gebäude und die Einrichtungen der Botschaft waren seit

Ausbruch des Jugoslawienkrieges sehr exponiert.

Nach Suspendierung des Sichtvermerk-Abkommens mußte eine sehr große Zahl

an täglichen Sichtvermerks-Anträgen (im Durchschnitt zwischen 400 bis 700)

bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund häuften sich Drohungen und

Drohgebärden gegen die Botschaftsbediensteten, so daß Schutz benötigt wurde.

Auswahlkriterien im angebotenen Leistungspaket der Firma "KOMET-TIM"

waren die gegenüber anderen Firmen bessere Ausrüstung (Sprechfunkgeräte,

Metalldetektoren, etc.) sowie die flexible Aufstockung der Anzahl der Wächter je

nach Intensität der Gefährdung und die bessere Ausbildung der

Wachebediensteten (Fremdsprachenkenntnisse, qualifizierte Personalreserve).

Die Firma "KOMET-TIM" wurde u.a. von den Botschaften der Schweiz,

Niederlande, Norwegens, Dänemarks und der USA empfohlen.

Zu3.:

Der Vertrag mit der Firma "KOMET-TIM" wurde vom damaligen Leiter der

Österreichischen Botschaft mit Zustimmung des BMaA abgeschlossen.

Zu 4. :

Der Vertrag umfaßt den Objekt- und Personenschutz von Amtsgebäude und

Residenz sowie die Kontrolle und Ordnung des Parteienverkehrs vor dem

Amtsgebäude.

Während der Stunden des Parteienverkehrs sind der Haupteingang und der

Eingang zur Konsularabteilung mit Posten zu besetzen sowie Streifengänge um

das Areal des Amtsgebäudes durchzuführen. Das Wachpersonal ist Montag -

Sonntag 24 Stunden im Einsatz. Im Regelfall sind bei Amtsgebäude und Residenz

1 2 Mitarbeiter der Firma "KOMET-TIM" beschäftigt.

Zu5.:

Die Bewachungsfirma "KOMET-TIM" ist bisher ihren Vertragsverpflichtungen

vereinbarungsgemäß nachgekommen. Bei begründeten Beschwerden durch die

Botschaft hat die Firma "KOMET-TIM" Abhilfe geschaffen. Die Firma hat in

Situationen mit erhöhter Gefährdung zusätzliches Wachpersonal abgestellt. In

zwei ernsten Krisensituationen, als unbekannte Bewaffnete versuchten, in das

Residenzareal einzudringen, hat sich die anwesende Wachmannschaft sehr gut

bewährt.

Zu 6.:

Seit Beginn des Vertragszustandes am 1.7.1993 war gelegentliches Fehlverhalten

einzelner Mitglieder des Wach- und Ordnungspersonals festzustellen.

Im Zusammenhang mit - allerdings nie zu beweisen gewesenen - Gerüchten über

unkorrektes Verhalten im Vollzug des Ordnungsdienstes bei SV-Antragstellern

vor dem Botschaftsgebäude (Vorreihung einzelner Wartender gegen

Geldannahme) wurden jeweils Untersuchungen durchgeführt und das gesamte

Bewachungspersonal als vorbeugende Maßnahme ausgetauscht.

Auf Beschwerden der Botschaft hat die Firma stets wunsch und vertragsgemäß

reagiert, indem eine Entlassung ausgesprochen, eine Gehaltskürzung

vorgenommen oder der betroffene Mitarbeiter vom Dienst an der Botschaft

abgezogen wurde.

Zu7.:

Die Verträge mit "KOMET-TIM" wurden am 15. Juni 1994 und am 16. Mai 1995

hinsichtlich Tarifanpassung und Ausweitung des Leistungsumfanges readjustiert.

Die Botschaft der Niederlande hat seit 1992, die Botschaft der Schweiz seit 1993,

und die Botschaften von Dänemark und Norwegen haben seit 1994 einen

Bewachungsvertrag mit der Firma "KOMET-TIM',.

Zu8.:

Seit Vertragsbeginn (1.7.1993 bis 31.3.1997) belaufen sich die Auszahlungen an

die "KOMET-TIM" auf insgesamt öS 1 ,500.97 1 ,02.