2016/AB XX.GP
Schriftliche Parlamentarische Anfrage
der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler
und Kollegen betreffend Bewachungsdienst an
der Österreichischen Botschaft Belgrad
("KOMET-TIM")
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 6. März
1997 unter der Nr. 2117/J an rnich eine schriftliche Anfrage betreffend
Bewachungsdienst an der Österreichischen Botschaft in Belgrad ("KOMET-TIM")
gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
"1. Seit wann wird die österreichische Botschaft und die Residenz in
Belgrad von der Bewachungsfirma ',KOMET-TIM" geschützt?
2. Aus welchen konkreten Gründen und nach welchen Auswahlkriterien
wurde die Firma "KOMET-TIM" zur Bewachung der österreichischen
Botschaft und Residenz engagiert?
3. Durch wen bzw. durch welche leitende Beamte der österreichischen
Botschaft wurde die Firma "KOMET-TIM" in der österreichischen
Botschaft eingeführt?
4. Welche konkreten Tätigkeiten umfaßt der Vertrag zwischen der
Österreichischen Botschaft und der Firma "KOMET-TIM"?
5. Ist die Firma" KOMET-TIM" ihren Vertragsverpflichtungen
vereinbarungsgemäß nachgekommen?
* Wenn nein, welche diesbezüglichen Vereinbarungen wurden
vernachlässigt bzw. nicht erfüllt?
6. Gab es seit Vertragsbeginn mit der Firma "KOMET-TIM"
Beschwerden über ungesetzliche Handlungen seitens der
Bewachungsmannschaft im Zusammenhang mit ihrem Dienst vor dem
österreichischen Botschaftsgebäude ?
* Wenn ja, welche und wie wurde darauf reagiert?
7. Wann und zu welchen Konditionen wurde der Vertrag mit "KOMET-
TIM" erneuert?
8. Auf welche Höhe belaufen sich insgesamt die Auszahlungen seitens
der Österreichischen Botschaft an die "KOMET-TIM" seit
Vertragsbeginn?"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1.:
Das Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft und die Residenz in Belgrad
werden seit 1. Juli 1 993 von der Bewachungsfirma "KOMET-TIM" geschützt.
Zu 2.:
Die Mitarbeiter, Gebäude und die Einrichtungen der Botschaft waren seit
Ausbruch des Jugoslawienkrieges sehr exponiert.
Nach Suspendierung des Sichtvermerk-Abkommens mußte eine sehr große Zahl
an täglichen Sichtvermerks-Anträgen (im Durchschnitt zwischen 400 bis 700)
bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund häuften sich Drohungen und
Drohgebärden gegen die Botschaftsbediensteten, so daß Schutz benötigt wurde.
Auswahlkriterien im angebotenen Leistungspaket der Firma "KOMET-TIM"
waren die gegenüber anderen Firmen bessere Ausrüstung (Sprechfunkgeräte,
Metalldetektoren, etc.) sowie die flexible Aufstockung der Anzahl der Wächter je
nach Intensität der Gefährdung und die bessere Ausbildung der
Wachebediensteten (Fremdsprachenkenntnisse, qualifizierte Personalreserve).
Die Firma "KOMET-TIM" wurde u.a. von den Botschaften der Schweiz,
Niederlande, Norwegens, Dänemarks und der USA empfohlen.
Zu3.:
Der Vertrag mit der Firma "KOMET-TIM" wurde vom damaligen Leiter der
Österreichischen Botschaft mit Zustimmung
des BMaA abgeschlossen.
Zu 4. :
Der Vertrag umfaßt den Objekt- und Personenschutz von Amtsgebäude und
Residenz sowie die Kontrolle und Ordnung des Parteienverkehrs vor dem
Amtsgebäude.
Während der Stunden des Parteienverkehrs sind der Haupteingang und der
Eingang zur Konsularabteilung mit Posten zu besetzen sowie Streifengänge um
das Areal des Amtsgebäudes durchzuführen. Das Wachpersonal ist Montag -
Sonntag 24 Stunden im Einsatz. Im Regelfall sind bei Amtsgebäude und Residenz
1 2 Mitarbeiter der Firma "KOMET-TIM" beschäftigt.
Zu5.:
Die Bewachungsfirma "KOMET-TIM" ist bisher ihren Vertragsverpflichtungen
vereinbarungsgemäß nachgekommen. Bei begründeten Beschwerden durch die
Botschaft hat die Firma "KOMET-TIM" Abhilfe geschaffen. Die Firma hat in
Situationen mit erhöhter Gefährdung zusätzliches Wachpersonal abgestellt. In
zwei ernsten Krisensituationen, als unbekannte Bewaffnete versuchten, in das
Residenzareal einzudringen, hat sich die anwesende Wachmannschaft sehr gut
bewährt.
Zu 6.:
Seit Beginn des Vertragszustandes am 1.7.1993 war gelegentliches Fehlverhalten
einzelner Mitglieder des Wach- und Ordnungspersonals festzustellen.
Im Zusammenhang mit - allerdings nie zu beweisen gewesenen - Gerüchten über
unkorrektes Verhalten im Vollzug des Ordnungsdienstes bei SV-Antragstellern
vor dem Botschaftsgebäude (Vorreihung
einzelner Wartender gegen
Geldannahme) wurden jeweils Untersuchungen durchgeführt und das gesamte
Bewachungspersonal als vorbeugende Maßnahme ausgetauscht.
Auf Beschwerden der Botschaft hat die Firma stets wunsch und vertragsgemäß
reagiert, indem eine Entlassung ausgesprochen, eine Gehaltskürzung
vorgenommen oder der betroffene Mitarbeiter vom Dienst an der Botschaft
abgezogen wurde.
Zu7.:
Die Verträge mit "KOMET-TIM" wurden am 15. Juni 1994 und am 16. Mai 1995
hinsichtlich Tarifanpassung und Ausweitung des Leistungsumfanges readjustiert.
Die Botschaft der Niederlande hat seit 1992, die Botschaft der Schweiz seit 1993,
und die Botschaften von Dänemark und Norwegen haben seit 1994 einen
Bewachungsvertrag mit der Firma "KOMET-TIM',.
Zu8.:
Seit Vertragsbeginn (1.7.1993 bis 31.3.1997) belaufen sich die Auszahlungen an
die "KOMET-TIM" auf insgesamt öS 1 ,500.97 1 ,02.