2017/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen vom 26. Februar
1997, Nr. 2043/J, betreffend steuerliche Mehrbelastung beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Nach Art. 52 Abs. 1 B-VG ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung über
alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Diesem Fragerecht unterliegen nach § 90
Geschäftsordnungsgesetz (GOG) insbesondere Regierungsakte und Angelegenheiten der
Vollziehung.
Die Punkte der Anfrage beruhen aber größtenteils auf rein hypothetischen Annahmen, für
deren detaillierte Beantwortung umfangreiche Berechnungen anzustellen wären.
Obwohl ich größtes Verständnis für das Interesse der Anfragesteller habe, ersuche ich um
Verständnis dafür, daß mir auch unter Bedachtnahme auf die derzeit angespannte Per-
sonalsituation in meinem Ressort eine Beantwortung der einzelnen Anfragepunkte, die keine
konkreten Überlegungen meines Ressorts bzw. Akte der Vollziehung betreffen, nicht möglich