2017/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen vom 26. Februar

1997, Nr. 2043/J, betreffend steuerliche Mehrbelastung beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Nach Art. 52 Abs. 1 B-VG ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung über

alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Diesem Fragerecht unterliegen nach § 90

Geschäftsordnungsgesetz (GOG) insbesondere Regierungsakte und Angelegenheiten der

Vollziehung.

Die Punkte der Anfrage beruhen aber größtenteils auf rein hypothetischen Annahmen, für

deren detaillierte Beantwortung umfangreiche Berechnungen anzustellen wären.

Obwohl ich größtes Verständnis für das Interesse der Anfragesteller habe, ersuche ich um

Verständnis dafür, daß mir auch unter Bedachtnahme auf die derzeit angespannte Per-

sonalsituation in meinem Ressort eine Beantwortung der einzelnen Anfragepunkte, die keine

konkreten Überlegungen meines Ressorts bzw. Akte der Vollziehung betreffen, nicht möglich