2021/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Kollegen vom
27. Februar 1997, Nr. 2095/J, betreffend geplante Schließung von Finanzämtern in
Niederösterreich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3, und 6.:
Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in
Zukunft an allen bisherigen Standorten vertreten sein, wobei allerdings der derzeitige Um-
fang des jeweiligen Aufgabengebietes nicht garantiert werden kann.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß von der Finanzverwaltung der
gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des
Bundes. Da aus diesem Grund mit weniger Personal das Auslangen gefunden werden muß
- wobei die Personaleinsparungen vor allem durch Nichtnachbesetzungen von '.natürlichen'.
Abgängen (Pensionierungen, Austritte) erreicht werden sollen -, steht derzeit die zukünftige
Struktur der Finanzverwaltung und damit auch die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.
Dabei wird allerdings die Sicherung der Serviceleistung ein wesentliches Entscheidungs-
kriterium sein. Beim strukturell für den Standort bedeutenden Parteienverkehr, vor allem in
den Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe, in denen die Steuerpflichtigen
vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden, wird daher zu beachten sein,
daß keine wesentlichen Änderungen
eintreten.
Zu 4.:
Die Strukturanpassungen müssen so zeitgerecht eingeleitet werden, daß sie bereits beim
Eintritt der Auswirkungen der bis zum Jahr 2000 geplanten Verminderung der Bediensteten
abgeschlossen sind. Die Strukturveränderungen könnten daher in diesem Zeitraum einen
fließenden Prozeß darstellen,
Zu 5.:
Wie bereits dargelegt, sollen die Personaleinsparungen vor allem durch Nichtnach-
besetzungen von "natürlichen" Abgängen erreicht werden, Für die verbleibenden Mitarbeiter
kann aber der bestehende Arbeitsplatz nicht garantiert werden, da Aufgabenumschichtungen
durchaus zu einer Veränderung des Tätigkeitsinhaltes und damit zu einem Arbeitsplatz-
wechsel führen könnten.
Zu 7.:
Unabhängig von der Tatsache, daß das Einsparungspotential vorweg durch die "natürlichen"
Abgänge in den einzelnen Finanzämtern bestimmt wird, steht nach Ansicht des Bundes-
ministeriums für Finanzen außer Zweifel, daß größere Organisationseinheiten durch die
mögliche höhere Routinegewinnung rascher und rationeller zu arbeiten vermögen, was auch
im Interesse der Bürger liegt.
Zu 8. und 9.:
In der Finanzverwaltung wird bei der Umsetzung der Rationalisierungspläne selbstver-
ständlich auch der technischen Entwicklung Rechnung getragen und als Begleitmaßnahme
- mit der Wirkung einer Teilalternative - der Einsatz der Hard- und schon vorhandenen Soft-
ware vermehrt.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sind allerdings Telearbeitsplätze dem
Erfordernis der Kontaktnähe zum Bürger entgegenwirkend und unabhängig davon, daß sie
derzeit auch mit dem geltenden Beamtendienstrechtsgesetz nicht vereinbar sind, im
gesamten gesehen nicht geeignet zur
Strukturbereinigung beizutragen.
Zu 10,:
Die Bearbeitung der Akterstücke stellt sich im Jahr 1995 wie folgt dar:
Lilienfeld Horn Tulln Waidhofen/ Zwettl
Thaya
betriebliche Veranlagungs- 2259 3093 5981 2319 2931 -
fälle
Betriebsprüfungsfälle (inkl. 128 106 181 69 148
U-Voranmeldungsprüfung)
Arbeitnehmer-veranlagungs- 7991 9010 18053 7321 11744
fälle
3932 41 37 7368 3650 6627
Beihilfenanträge
Da für das Jahr 1996 das Zahlenmaterial noch nicht ausgewertet wurde, wobei jedoch ten-
denziell keine Änderungen eintraten, ersuche ich um Verständnis, daß ich diese Frage nicht
beantworten kann.
Zu 11.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat bei einigen niederösterreichischen Finanzämtern
unterschiedlicher Größe und geographischer Struktur die Dichte und die inhaltliche Schich-
tung des Parteienverkehrs erhoben. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
o Den Parteienverkehr nahmen in den Bereichen Veranlagung,
Arbeitnehmerveranlagung, Familienbeihilfen, Einheitsbewertung,
Betriebsprüfung, Strafsachen, Vollstreckung und Finanzkasse
1,07% bis 2,83%% der Bevölkerung des Finanzamtsbereiches in Anspruch.
o Den Parteienverkehr nahmen in Anspruch:
oo von den erfaßten betrieblichen Veranlagungsfällen 1,8% bis 4,4%
oo von den Arbeitnehmerfällen 1,27% bis 4,4%
oo von den Familienbeihilfenfällen 1,4% bis 3,7%
oo von den Fällen der Einheitsbewertung Landwirtschaft und
Grundvermögen 0,18% bis 0,3%
o Die Parteienvorsprachen hatten folgenden Zweck (in % der Fälle):
oo Ersuchen um Auskunft 29% bis 45%
oo Abgabe von Erklärungen und Unterlagen 36% bis 43%
oo Abholung von Drucksorten 5%
oo Ausstellung von
Bestätigungen 3%
Zu 12.:
Aufgrund mehrerer in den letzten Jahren durchgeführter Maßnahmen ist eine persönliche
Vorsprache im Finanzamt in der Regel nicht mehr erforderlich und daher sind persönliche
Vorsprachen auch rückläufig. Wie schon in den vorigen Fragen ausgeführt, wird die
Sicherung der Serviceleistung, vor allem im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung und
Familienbeihilfe, ein wichtiges Entscheidungskriterium bilden. Daher kann es zwangsläufig
zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Zeit- und Wegeaufwand der Bürger kommen.