2021/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Kollegen vom

27. Februar 1997, Nr. 2095/J, betreffend geplante Schließung von Finanzämtern in

Niederösterreich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 3, und 6.:

Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in

Zukunft an allen bisherigen Standorten vertreten sein, wobei allerdings der derzeitige Um-

fang des jeweiligen Aufgabengebietes nicht garantiert werden kann.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß von der Finanzverwaltung der

gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des

Bundes. Da aus diesem Grund mit weniger Personal das Auslangen gefunden werden muß

- wobei die Personaleinsparungen vor allem durch Nichtnachbesetzungen von '.natürlichen'.

Abgängen (Pensionierungen, Austritte) erreicht werden sollen -, steht derzeit die zukünftige

Struktur der Finanzverwaltung und damit auch die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.

Dabei wird allerdings die Sicherung der Serviceleistung ein wesentliches Entscheidungs-

kriterium sein. Beim strukturell für den Standort bedeutenden Parteienverkehr, vor allem in

den Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe, in denen die Steuerpflichtigen

vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden, wird daher zu beachten sein,

daß keine wesentlichen Änderungen eintreten.

Zu 4.:

Die Strukturanpassungen müssen so zeitgerecht eingeleitet werden, daß sie bereits beim

Eintritt der Auswirkungen der bis zum Jahr 2000 geplanten Verminderung der Bediensteten

abgeschlossen sind. Die Strukturveränderungen könnten daher in diesem Zeitraum einen

fließenden Prozeß darstellen,

Zu 5.:

Wie bereits dargelegt, sollen die Personaleinsparungen vor allem durch Nichtnach-

besetzungen von "natürlichen" Abgängen erreicht werden, Für die verbleibenden Mitarbeiter

kann aber der bestehende Arbeitsplatz nicht garantiert werden, da Aufgabenumschichtungen

durchaus zu einer Veränderung des Tätigkeitsinhaltes und damit zu einem Arbeitsplatz-

wechsel führen könnten.

Zu 7.:

Unabhängig von der Tatsache, daß das Einsparungspotential vorweg durch die "natürlichen"

Abgänge in den einzelnen Finanzämtern bestimmt wird, steht nach Ansicht des Bundes-

ministeriums für Finanzen außer Zweifel, daß größere Organisationseinheiten durch die

mögliche höhere Routinegewinnung rascher und rationeller zu arbeiten vermögen, was auch

im Interesse der Bürger liegt.

Zu 8. und 9.:

In der Finanzverwaltung wird bei der Umsetzung der Rationalisierungspläne selbstver-

ständlich auch der technischen Entwicklung Rechnung getragen und als Begleitmaßnahme

- mit der Wirkung einer Teilalternative - der Einsatz der Hard- und schon vorhandenen Soft-

ware vermehrt.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sind allerdings Telearbeitsplätze dem

Erfordernis der Kontaktnähe zum Bürger entgegenwirkend und unabhängig davon, daß sie

derzeit auch mit dem geltenden Beamtendienstrechtsgesetz nicht vereinbar sind, im

gesamten gesehen nicht geeignet zur Strukturbereinigung beizutragen.

Zu 10,:

Die Bearbeitung der Akterstücke stellt sich im Jahr 1995 wie folgt dar:

                                               Lilienfeld                  Horn      Tulln      Waidhofen/          Zwettl

                                                                                                               Thaya

 

betriebliche Veranlagungs-               2259        3093            5981          2319                2931 -

fälle

Betriebsprüfungsfälle (inkl.                 128          106              181              69                  148

U-Voranmeldungsprüfung)

Arbeitnehmer-veranlagungs-           7991        9010          18053          7321  11744

fälle

                                                               3932        41 37           7368          3650                 6627

Beihilfenanträge

 

 

Da für das Jahr 1996 das Zahlenmaterial noch nicht ausgewertet wurde, wobei jedoch ten-

denziell keine Änderungen eintraten, ersuche ich um Verständnis, daß ich diese Frage nicht

beantworten kann.

Zu 11.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat bei einigen niederösterreichischen Finanzämtern

unterschiedlicher Größe und geographischer Struktur die Dichte und die inhaltliche Schich-

tung des Parteienverkehrs erhoben. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

o Den Parteienverkehr nahmen in den Bereichen Veranlagung,

Arbeitnehmerveranlagung, Familienbeihilfen, Einheitsbewertung,

Betriebsprüfung, Strafsachen, Vollstreckung und Finanzkasse

1,07% bis 2,83%% der Bevölkerung des Finanzamtsbereiches in Anspruch.

o Den Parteienverkehr nahmen in Anspruch:

     oo von den erfaßten betrieblichen Veranlagungsfällen 1,8% bis 4,4%

     oo von den Arbeitnehmerfällen 1,27% bis 4,4%

     oo von den Familienbeihilfenfällen 1,4% bis 3,7%

     oo von den Fällen der Einheitsbewertung Landwirtschaft und

Grundvermögen 0,18% bis 0,3%

o Die Parteienvorsprachen hatten folgenden Zweck (in % der Fälle):

    oo Ersuchen um Auskunft 29% bis 45%

    oo Abgabe von Erklärungen und Unterlagen 36% bis 43%

    oo Abholung von Drucksorten 5%

    oo Ausstellung von Bestätigungen 3%

Zu 12.:

Aufgrund mehrerer in den letzten Jahren durchgeführter Maßnahmen ist eine persönliche

Vorsprache im Finanzamt in der Regel nicht mehr erforderlich und daher sind persönliche

Vorsprachen auch rückläufig. Wie schon in den vorigen Fragen ausgeführt, wird die

Sicherung der Serviceleistung, vor allem im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung und

Familienbeihilfe, ein wichtiges Entscheidungskriterium bilden. Daher kann es zwangsläufig

zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Zeit- und Wegeaufwand der Bürger kommen.