2023/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Johannes Zweytick und Kollegen vom
27. Februar 1997, Nr. 2103/J, betreffend Tanktourismus ins benachbarte Ausland, beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 . und 3 bis 5.:
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr erarbeitet - wie mir mit-
geteilt wird - die Energieverwertungsagentur (EVA) eine einschlägige Studie, die in nächster
Zeit fertiggestellt sein soll. Konkretes Zahlenmaterial über die Höhe der durch Tankfahrten
ins benachbarte Ausland entfallenen Steuereinnahmen liegen dem Bundesministerium für
Finanzen derzeit nicht vor. Vor Abschluß der erwähnten Studie der EVA möchte ich, wofür
ich um Verständnis ersuche, zu den konkreten Fragen nicht Stellung nehmen.
Zu 2.:
Was die erwähnte Resolution der Steiermärkischen Landesregierung anbelangt, ist folgen-
des festzuhalten:
Das Problem des Tanktourismus bzw. der Einkaufsfahrten in das benachbarte Ausland ist
zum Unterschied zu Italien in Österreich nicht auf einen Teil des Grenzgebietes beschränkt.
Von Slowenien abgesehen grenzt Italien nur an Länder mit ähnlich hohem Preisniveau,
lediglich ein im Vergleich zur Gesamtbevölkerung geringer Anteil der Bevölkerung hat Ge-
legenheit zu günstigen Auslandseinkäufen. In Österreich hingegen steht diese Möglichkeit
mindestens der Hälfte der Bevölkerung offen; solche Fahrten sind beispielsweise selbst noch
für Autofahrer aus Graz oder Wien von
Interesse,
Anders als in Italien wären in Österreich also weite Gebiete betroffen, Die Begünstigung von
Grenzregionen würde den Tanktourismus daher nicht verhindern. Aus diesem Grund stellt
sich auch die Frage, welche Treibstoffpreise als Orientierungswerte heranzuziehen wären
und ob nicht unterschiedliche Begünstigungsniveaus - entsprechend dem Preisniveau des
jeweiligen Nachbarstaates - geschaffen werden müßten, was eine komplizierte Gestaltung
des Systems und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen
würde.
Weiters ist zu berücksichtigen, daß in Österreich auch die Dieselpreise höher als jene der
Nachbarstaaten sind und daher auch in diesem Bereich Begünstigungen vorgesehen
werden müßten. Das Mineralölsteueraufkommen auf Treibstoffe beträgt rund 32 Mrd. S.
Wollte man durch steuerliche Maßnahmen dem Tanktourismus wirksam begegnen, müßte
auf mindestens 10 % dieses Aufkommens verzichtet werden. Dieser Steuerausfall ginge vor
allem zu Lasten des Bundes, es sei denn, das italienische Modell würde auch in diesem Be-
reich übernommen. Nach den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Infor-
mationen tragen in Italien die Regionen und nicht der Zentralstaat die Hauptlast der Steuer-
ausfälle.
Zusätzlich zu diesen Steuerausfällen sind noch die Beispielfolgen in Betracht zu ziehen.
Vom Kaufkraftabfluß sind nicht nur Tankstellen betroffen, sondern viele andere Branchen
auch (Friseure, KfZ-Werkstätten, Zahnärzte, Tabaktrafikanten usw.).
Unabhängig von den administrativen und budgetären Problemen solcher Maßnahmen be-
stehen gegen ihre Einführung auch rechtliche Bedenken. Die Mineralölsteuer ist eine Ver-
brauchsteuer, durch die der Verbrauch von Mineralölen, insbesondere von Treibstoffen be-
steuert werden soll. Idente Produkte je nach Ort der Abgabe an den Verbraucher oder Ort
der Zulassung des Fahrzeuges des Verbrauchers verschieden hoch zu besteuern, scheint
bedenklich, Zudem wäre nach der derzeitigen EG-Rechtslage die Einführung einer solchen
Begünstigung nur zulässig, wenn Österreich durch eine einstimmige Ratsentscheidung dazu
besonders ermächtigt würde.