2023/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Johannes Zweytick und Kollegen vom

27. Februar 1997, Nr. 2103/J, betreffend Tanktourismus ins benachbarte Ausland, beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1 . und 3 bis 5.:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr erarbeitet - wie mir mit-

geteilt wird - die Energieverwertungsagentur (EVA) eine einschlägige Studie, die in nächster

Zeit fertiggestellt sein soll. Konkretes Zahlenmaterial über die Höhe der durch Tankfahrten

ins benachbarte Ausland entfallenen Steuereinnahmen liegen dem Bundesministerium für

Finanzen derzeit nicht vor. Vor Abschluß der erwähnten Studie der EVA möchte ich, wofür

ich um Verständnis ersuche, zu den konkreten Fragen nicht Stellung nehmen.

Zu 2.:

Was die erwähnte Resolution der Steiermärkischen Landesregierung anbelangt, ist folgen-

des festzuhalten:

Das Problem des Tanktourismus bzw. der Einkaufsfahrten in das benachbarte Ausland ist

zum Unterschied zu Italien in Österreich nicht auf einen Teil des Grenzgebietes beschränkt.

Von Slowenien abgesehen grenzt Italien nur an Länder mit ähnlich hohem Preisniveau,

lediglich ein im Vergleich zur Gesamtbevölkerung geringer Anteil der Bevölkerung hat Ge-

legenheit zu günstigen Auslandseinkäufen. In Österreich hingegen steht diese Möglichkeit

mindestens der Hälfte der Bevölkerung offen; solche Fahrten sind beispielsweise selbst noch

für Autofahrer aus Graz oder Wien von Interesse,

Anders als in Italien wären in Österreich also weite Gebiete betroffen, Die Begünstigung von

Grenzregionen würde den Tanktourismus daher nicht verhindern. Aus diesem Grund stellt

sich auch die Frage, welche Treibstoffpreise als Orientierungswerte heranzuziehen wären

und ob nicht unterschiedliche Begünstigungsniveaus - entsprechend dem Preisniveau des

jeweiligen Nachbarstaates - geschaffen werden müßten, was eine komplizierte Gestaltung

des Systems und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen

würde.

Weiters ist zu berücksichtigen, daß in Österreich auch die Dieselpreise höher als jene der

Nachbarstaaten sind und daher auch in diesem Bereich Begünstigungen vorgesehen

werden müßten. Das Mineralölsteueraufkommen auf Treibstoffe beträgt rund 32 Mrd. S.

Wollte man durch steuerliche Maßnahmen dem Tanktourismus wirksam begegnen, müßte

auf mindestens 10 % dieses Aufkommens verzichtet werden. Dieser Steuerausfall ginge vor

allem zu Lasten des Bundes, es sei denn, das italienische Modell würde auch in diesem Be-

reich übernommen. Nach den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Infor-

mationen tragen in Italien die Regionen und nicht der Zentralstaat die Hauptlast der Steuer-

ausfälle.

Zusätzlich zu diesen Steuerausfällen sind noch die Beispielfolgen in Betracht zu ziehen.

Vom Kaufkraftabfluß sind nicht nur Tankstellen betroffen, sondern viele andere Branchen

auch (Friseure, KfZ-Werkstätten, Zahnärzte, Tabaktrafikanten usw.).

Unabhängig von den administrativen und budgetären Problemen solcher Maßnahmen be-

stehen gegen ihre Einführung auch rechtliche Bedenken. Die Mineralölsteuer ist eine Ver-

brauchsteuer, durch die der Verbrauch von Mineralölen, insbesondere von Treibstoffen be-

steuert werden soll. Idente Produkte je nach Ort der Abgabe an den Verbraucher oder Ort

der Zulassung des Fahrzeuges des Verbrauchers verschieden hoch zu besteuern, scheint

bedenklich, Zudem wäre nach der derzeitigen EG-Rechtslage die Einführung einer solchen

Begünstigung nur zulässig, wenn Österreich durch eine einstimmige Ratsentscheidung dazu

besonders ermächtigt würde.