2024/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kollegen vom
27. Februar 1997, N r. 2106/J , betreffend Schließung von Finanzämtern im Waldviertel,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in
Zukunft an allen bisherigen Standorten vertreten sein, wobei allerdings der derzeitige Um-
fang des jeweiligen Aufgabengebietes nicht garantiert werden kann.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß von der Finanzverwaltung der
gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des
Bundes. Da aus diesem Grund mit weniger Personal das Auslangen gefunden werden muß
- wobei die Personaleinsparungen vor allem durch Nichtnachbesetzungen von "natürlichen"
Abgängen (Pensionierungen, Austritte) erreicht werden sollen -, steht derzeit die zukünftige
Struktur der Finanzverwaltung und damit auch die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.
Dabei wird allerdings die Sicherung der Serviceleistung ein wesentliches Entscheidungskri-
terium sein. Beim strukturell für den Standort bedeutenden Parteienverkehr, vor allem in den
Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe, in denen die Steuerpflichtigen
vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden, wird daher zu beachten sein,
daß keine wesentlichen Änderungen
eintreten.
Zu 4. :
Der Aufnahme- und Nachbesetzungsstopp sowie die Überprüfung der bestehenden Struk-
turen auf ihre Effizienz hat selbstverständlich für die gesamte Finanzverwaltung und damit
auch für die Zentrallstellen Gültigkeit,
Da, wie bereits dargelegt, die Überlegungen zur Neustrukturierung der Finanzverwaltung
noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, daß ich mich vor Abschluß
dieser Prüfung zu den gestellten Fragen nicht konkreter äußern kann.