2027/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten

Pollet-Kammerlander, Wabl , Freundinnen und Freunde vom

26 . Februar 1997 , Nr . 2028/J, betreffend Maßnahmen im

Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Der Agrarministerrat befaßte sich ca. zwölfmal mit diesem Thema.

Zu Frage 2:

Die Betreuung der Angelegenheiten des Veterinärausschusses fiel

in den Kompetenzbereich des damaligen Bundesministeriums für

Gesundheit und Konsumentenschutz . Sämtliche Haltungen, die

Österreich im Rat Landwirtschaft eingenommen hat, waren mit

diesem Ressort als auch mit allen anderen Ministerien

abgestimmt . Darüberhinaus hat sich Österreich, entsprechend der

Stellungnahme des Hauptausschusses des Nationalrates,

nachdrücklich für einen wirkungsvollen Konsumentenschutz, für

einen umfassenden Schutz der öffentlichen Gesundheit, aber auch

für eine EU-weite Vereinheitlichung und Erhöhung der Tier-

schutzstandards eingesetzt .

Zu Frage 2:

Nein. Die Befassung des Rates bzw. die des Ständigen Veterinär-

ausschusses erfolgte entsprechend der im Komitologieverfahren

festgelegten Regeln .

Zu den Fragen 4 und 7:

Diese Verpflichtungen werden, entsprechend der institutionellen

Kompetenzverteilung, wahrgenommen.

Zu den Fragen 5 und 9:

Dazu ist festzustellen, daß Österreich immer eine sehr ablehnen-

de Haltung zur Aufhebung des Ausfuhrverbotes für Rindfleisch

oder Rinderprodukte eingenommen und daher auch gegen die Vor-

schläge der Kommission zur Aufhebung des Exportverbotes gestimmt

hat .

Zu Frage 6:

Die Schlußfolgerungen des BSE-Sonderministerrates am

01.02. /03.04.1996 zeigen deutlich, daß alle erforderlichen

Maßnahmen für den Schutz der öffentlichen Gesundheit vom Rat

vorrangig behandelt wurden.

Diese Schlußfolgerungen beinhalten neben dem Exportverbot für

Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse aus dem Vereinigten

Königreich auch Maßnahmen zur Bekämpfung der BSE-Seuche im

Vereinigten Königreich und sonstige wichtige Maßnahmen zum

Schutze der Volksgesundheit wie Umstellung der Technologie bei

der Tiermehlerzeugung, das Fütterungsverbot von Fleisch und

Knochenmehl an Wiederkäuer und Kontrollmaßnahmen im Vereinigten

Königreich. Darüberhinaus wurden Marktstützungsmaßnahmen für die

Rinderhalter in der EU getroffen, die zum Großteil unverschuldet

durch die BSE-Krise wirtschaftlich schwer getroffen wurden.

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft kann daher der von Ihnen erhobene Vorwurf, der

EU-Rat habe bisher vornehmlich im Interesse der Fleischindustrie

entschieden, nicht nachvollzogen werden.

Zu Frage 8:

Der Vorschlag der EU-Kommission war nach Auffassung des

federführend zuständigen Ressorts nicht gerechtfertigt und nicht

zielführend. Österreich hat daher den Vorschlag in Absprache mit

dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

abgelehnt .

Zu Frage 10:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß durch die GAP-Reform 1992

bereits entsprechende Schritte zur "Abkehr von industrieller

Massenproduktion" gesetzt wurden. Beispielsweise wurden die

Rinderprämien an das Vorhandensein einer Futterfläche gebunden,

wobei die maximale GVE-Anzahl/ha Futterfläche schrittweise von

3, 5 GVE auf 2, O GVE ab 1996 reduziert wurde.

Gleichzeitig wurde eine sogenannte "Extensivierungsprämie"

eingeführt, die dann bezahlt wird, wenn die Rinder besonders

viel Futterfläche zur Verfügung haben ( 1,4 GVE/ha Futterfläche) .

Im Bereich der Sonderprämie für männliche Rinder wurde die

Prämiengewährung auf max. 90 Stück je Betrieb und Jahr begrenzt .

Die Reform der GMO-Rindfleisch im Oktober 1996 hat eine weitere

Verbesserung im Bereich der Extensivierungsprämie gebracht

(Einführung einer zweiten Prämienstufe bis 1,0 GVE/ha) und

Umstellungen im Bereich der Sonderprämie für männliche Rinder.

Die kommende Reform der GMO-Rindfleisch ist vorrangig unter dem

Blickpunkt einer notwendigen Anpassung der Rindfleischproduktion

an den gesunkenen Verbrauch zu betrachten. Darüberhinaus wird

sie im Zusammenhang mit der notwendigen Reform der GMO-Milch zu

sehen sein, wo auch eine Diskussion über mögliche flächen- bzw.

tierbezogene Ausgleichszahlungen zu führen ist . Jedenfalls

sollte der bisher beschrittene Weg der Bindung der

Rindfleischproduktion an die Fläche sowie den zusätzlichen

Förderungen für extensive Rinderhaltung weiter gegangen werden.