2027/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Pollet-Kammerlander, Wabl , Freundinnen und Freunde vom
26 . Februar 1997 , Nr . 2028/J, betreffend Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Der Agrarministerrat befaßte sich ca.
zwölfmal mit diesem Thema.
Zu Frage 2:
Die Betreuung der Angelegenheiten des Veterinärausschusses fiel
in den Kompetenzbereich des damaligen Bundesministeriums für
Gesundheit und Konsumentenschutz . Sämtliche Haltungen, die
Österreich im Rat Landwirtschaft eingenommen hat, waren mit
diesem Ressort als auch mit allen anderen Ministerien
abgestimmt . Darüberhinaus hat sich Österreich, entsprechend der
Stellungnahme des Hauptausschusses des Nationalrates,
nachdrücklich für einen wirkungsvollen Konsumentenschutz, für
einen umfassenden Schutz der öffentlichen Gesundheit, aber auch
für eine EU-weite Vereinheitlichung und Erhöhung der Tier-
schutzstandards eingesetzt .
Zu Frage 2:
Nein. Die Befassung des Rates bzw. die des Ständigen Veterinär-
ausschusses erfolgte entsprechend der im Komitologieverfahren
festgelegten Regeln .
Zu den Fragen 4 und 7:
Diese Verpflichtungen werden, entsprechend der institutionellen
Kompetenzverteilung, wahrgenommen.
Zu den Fragen 5 und 9:
Dazu ist festzustellen, daß Österreich immer eine sehr ablehnen-
de Haltung zur Aufhebung des Ausfuhrverbotes für Rindfleisch
oder Rinderprodukte eingenommen und daher auch gegen die Vor-
schläge der Kommission zur Aufhebung des Exportverbotes gestimmt
hat .
Zu Frage 6:
Die Schlußfolgerungen des BSE-Sonderministerrates am
01.02. /03.04.1996 zeigen deutlich, daß alle erforderlichen
Maßnahmen für den Schutz der öffentlichen Gesundheit vom Rat
vorrangig behandelt wurden.
Diese Schlußfolgerungen beinhalten neben dem Exportverbot für
Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse aus dem Vereinigten
Königreich auch Maßnahmen zur Bekämpfung der BSE-Seuche im
Vereinigten Königreich und sonstige wichtige Maßnahmen zum
Schutze der Volksgesundheit wie Umstellung der Technologie bei
der Tiermehlerzeugung, das Fütterungsverbot von Fleisch und
Knochenmehl an Wiederkäuer und Kontrollmaßnahmen im Vereinigten
Königreich. Darüberhinaus wurden Marktstützungsmaßnahmen für die
Rinderhalter in der EU getroffen, die zum Großteil unverschuldet
durch die BSE-Krise wirtschaftlich schwer getroffen wurden.
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft kann daher der von Ihnen erhobene Vorwurf, der
EU-Rat habe bisher vornehmlich im Interesse der Fleischindustrie
entschieden, nicht nachvollzogen werden.
Zu Frage 8:
Der Vorschlag der EU-Kommission war nach Auffassung des
federführend zuständigen Ressorts nicht gerechtfertigt und nicht
zielführend. Österreich hat daher den Vorschlag in Absprache mit
dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
abgelehnt .
Zu Frage 10:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß durch die GAP-Reform 1992
bereits entsprechende Schritte zur "Abkehr von industrieller
Massenproduktion" gesetzt wurden. Beispielsweise wurden die
Rinderprämien an das Vorhandensein einer Futterfläche gebunden,
wobei die maximale GVE-Anzahl/ha Futterfläche schrittweise von
3, 5 GVE auf 2, O GVE ab 1996 reduziert wurde.
Gleichzeitig wurde eine sogenannte "Extensivierungsprämie"
eingeführt, die dann bezahlt wird, wenn die Rinder besonders
viel Futterfläche zur Verfügung haben ( 1,4 GVE/ha Futterfläche) .
Im Bereich der Sonderprämie für männliche Rinder wurde die
Prämiengewährung auf max. 90 Stück je Betrieb und Jahr begrenzt .
Die Reform der GMO-Rindfleisch im Oktober 1996 hat eine weitere
Verbesserung im Bereich der Extensivierungsprämie gebracht
(Einführung einer zweiten Prämienstufe bis 1,0 GVE/ha) und
Umstellungen im Bereich der Sonderprämie für männliche Rinder.
Die kommende Reform der GMO-Rindfleisch ist vorrangig unter dem
Blickpunkt einer notwendigen Anpassung der Rindfleischproduktion
an den gesunkenen Verbrauch zu betrachten. Darüberhinaus wird
sie im Zusammenhang mit der notwendigen Reform der GMO-Milch zu
sehen sein, wo auch eine Diskussion über mögliche flächen- bzw.
tierbezogene Ausgleichszahlungen zu führen ist . Jedenfalls
sollte der bisher beschrittene Weg der Bindung der
Rindfleischproduktion an die Fläche sowie den zusätzlichen
Förderungen für extensive Rinderhaltung weiter gegangen werden.