2029/AB XX.GP

 

Grundsätzlich möchte ich zur Anfrage einleitend darauf hinweisen, daß die Förde-

rung der gesellschaftlichen und v.a. beruflichen Anliegen von Frauen in meinem

Ressort auf eine mittlerweile lange und positive Tradition zurückblicken kann.

Besonders in dem für Frauen so zentralen Bereich der Beschäftigungs- und

Arbeitsmarktpolitik wurde unter meinen (bekanntlich männlichen) Vorgängern eine

Palette von organisatorischen und budgetären Möglichkeiten zur Frauenförderung

geschaffen und immer wieder ausgebaut.

Wie schon mehrmals bei anderen Gelegenheiten dargelegt (etwa im Rahmen der

umfangreichen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Klubs zu

dieser Frage im Jahr 1995), hat an diesem Umstand auch die Ausgliederung des

Arbeitsmarktservice nichts geändert. Als aktuellsten Beleg möchte ich die jüngst von

mir an das Arbeitsmarktservice erlassenen "Arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben

gem. § 59 AMSG" anführen, in denen "Frauen mit besonderen Beschäftigungspro-

blemen" als eine jener drei Personengruppen angeführt sind, die durch das Arbeits-

marktservice "offensiv und umfassend" zu unterstützen sind.

lch glaube, daß die in der Anfrage angesprochenen Probleme, die einzelne

Frauenorganisationen mit dem Arbeitsmarktservice haben, andere Günde haben als

die Zusammensetzung seiner Organe.

Was deren geschlechtsspezifische Zusammensetzung betrifft, muß ich darauf

verweisen, daß meine Handlungsmöglichkeiten als zuständige Bundesministerin

durch das Arbeitsmarktservicegesetz beschränkt sind. Zwar kommt mir das Recht

der Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Landesdirektorien zu,

ich bin jedoch an die Vorschläge der vorschlagsberechtigten Organisationen

gebunden.

Weiters möchte ich noch darauf verweisen, daß die Organe des Arbeitsmarktservice

mit 1.7.1994 für sechs Jahre bestellt wurden. Da es mir als Bundesministerin gesetz-

lich verwehrt ist, einzelne Mitglieder der genannten Gremien aus Gründen wie jener

der Geschlechterparität von ihren Funktionen abzuberufen, reduziert sich diese

Frage naturgemäß nur auf jene Neubestellungen, die durch Rücktritte bisheriger

Funktionsträger notwendig werden. ln diesem Zusammenhang verweise ich darauf,

daß ich in der Zeit meiner Ministerschaft zwei Besetzungen von Frauen zu Mitglie-

dern bzw. stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice

vornehmen konnte.

Frage 1 :

Wieviele Frauen und in welchen Positionen bzw. auf der Ebene der Beiräte gibt es in

der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice?

Antwort:

Zwei der 18 Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates sind

Frauen, die beiden Mitglieder des Vorstandes sind Männer.

Frage 2:

Wieviele Frauen und in welchen Positionen bzw. auf der Ebene der Beiräte gibt es in

den einzelnen Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice gegliedert nach Bun-

desländern, Landesdirektorien und Landesgeschäftsführern?

Anwort:

In der Reihe der 18 Landesgeschäftsführer und deren Stellvertreter ist lediglich die

stellvertretende Landesgeschäftsführerin des Arbeitsmarktservice Wien eine Frau.

Von jenen 72 Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag einer

sozialpartnerschaftlichen Interessenvertretung bestellt wurden, sind derzeit sechs

Frauen. In Wien sind zwei sonstige Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder

Frauen, in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und

Steiermark ist jeweils ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied eine Frau. In den

übrigen Landesdirektorien ist keine Frau vertreten.

Frage 3:

Wie hat sich die Frauenquote in den entscheidenden Gremien und Beiräten des

Arbeitsmarktservice entwickelt?

Antwort:

Durch verschiedene Rücktritte und Neubestellungen (7 im Verwaltungsrat, 16 in den

Landesdirektorien) hat sich der Anteil der Frauen in den in den Organen des

Arbeitsmarktservice auf Bundes- und Landesebene seit dem 1.7.1994 erhöht.

Frage 4:

Welche Maßnahmen - wie sie schon vom früheren Bundeskanzler auch angekündigt

wurden - werden Sie setzen, um zu gewährleisten, daß eine bessere Frauenreprä-

sentanz sichergestellt ist?

Antwort:

Wie ich schon einleitend ausgeführt habe, sind die Möglichkeiten, die das Arbeits-

marktservicegesetz mir als Sozialministerin speziell in dieser Frauen betreffenden

Angelegenheit sehr beschränkt.

Einerseits kann ich während einer laufenden Funktionsperiode der Organe des

Arbeitsmarktservice deren Zusammensetzung nicht beliebig ändern und bin

andererseits in den meisten Fällen der Neubestellung an die Vorschläge der dazu

berechtigten Organisationen gebunden.

Da ich jedoch dem Gedanken der stärkeren Vertretung von Frauen auch in den

Gremien des Arbeitsmarktservice positiv gegenüber stehe, werde ich über die mir

zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinaus gerne meinen Einfluß

gegenüber den Interessenvertretungen geltend machen, damit diese bei der Nomi-

nierung von Vertretern vermehrt weibliche Vorschläge einbringen.

Im übrigen bin ich zuversichtlich, daß die gesellschaftliche Entwicklung zur verstärk-

ten Beteiligung von Frauen an öffentlichen Entscheidungsprozessen auch vor den

Organen des Arbeitsmarktservice nicht Halt machen wird. Die Entwicklung des Frau-

enanteils in ihnen seit 1994 weisen in diese Richtung.