2029/AB XX.GP
Grundsätzlich möchte ich zur Anfrage einleitend darauf hinweisen, daß die Förde-
rung der gesellschaftlichen und v.a. beruflichen Anliegen von Frauen in meinem
Ressort auf eine mittlerweile lange und positive Tradition zurückblicken kann.
Besonders in dem für Frauen so zentralen Bereich der Beschäftigungs- und
Arbeitsmarktpolitik wurde unter meinen (bekanntlich männlichen) Vorgängern eine
Palette von organisatorischen und budgetären Möglichkeiten zur Frauenförderung
geschaffen und immer wieder ausgebaut.
Wie schon mehrmals bei anderen Gelegenheiten dargelegt (etwa im Rahmen der
umfangreichen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Klubs zu
dieser Frage im Jahr 1995), hat an diesem Umstand auch die Ausgliederung des
Arbeitsmarktservice nichts geändert. Als aktuellsten Beleg möchte ich die jüngst von
mir an das Arbeitsmarktservice erlassenen "Arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben
gem. § 59 AMSG" anführen, in
denen "Frauen mit besonderen Beschäftigungspro-
blemen" als eine jener drei Personengruppen angeführt sind, die durch das Arbeits-
marktservice "offensiv und umfassend" zu unterstützen sind.
lch glaube, daß die in der Anfrage angesprochenen Probleme, die einzelne
Frauenorganisationen mit dem Arbeitsmarktservice haben, andere Günde haben als
die Zusammensetzung seiner Organe.
Was deren geschlechtsspezifische Zusammensetzung betrifft, muß ich darauf
verweisen, daß meine Handlungsmöglichkeiten als zuständige Bundesministerin
durch das Arbeitsmarktservicegesetz beschränkt sind. Zwar kommt mir das Recht
der Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Landesdirektorien zu,
ich bin jedoch an die Vorschläge der vorschlagsberechtigten Organisationen
gebunden.
Weiters möchte ich noch darauf verweisen, daß die Organe des Arbeitsmarktservice
mit 1.7.1994 für sechs Jahre bestellt wurden. Da es mir als Bundesministerin gesetz-
lich verwehrt ist, einzelne Mitglieder der genannten Gremien aus Gründen wie jener
der Geschlechterparität von ihren Funktionen abzuberufen, reduziert sich diese
Frage naturgemäß nur auf jene Neubestellungen, die durch Rücktritte bisheriger
Funktionsträger notwendig werden. ln diesem Zusammenhang verweise ich darauf,
daß ich in der Zeit meiner Ministerschaft zwei Besetzungen von Frauen zu Mitglie-
dern bzw. stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice
vornehmen konnte.
Frage 1 :
Wieviele Frauen und in welchen Positionen bzw. auf der Ebene der Beiräte gibt es in
der Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice?
Antwort:
Zwei der 18 Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates sind
Frauen, die beiden Mitglieder des Vorstandes
sind Männer.
Frage 2:
Wieviele Frauen und in welchen Positionen bzw. auf der Ebene der Beiräte gibt es in
den einzelnen Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice gegliedert nach Bun-
desländern, Landesdirektorien und Landesgeschäftsführern?
Anwort:
In der Reihe der 18 Landesgeschäftsführer und deren Stellvertreter ist lediglich die
stellvertretende Landesgeschäftsführerin des Arbeitsmarktservice Wien eine Frau.
Von jenen 72 Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag einer
sozialpartnerschaftlichen Interessenvertretung bestellt wurden, sind derzeit sechs
Frauen. In Wien sind zwei sonstige Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder
Frauen, in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und
Steiermark ist jeweils ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied eine Frau. In den
übrigen Landesdirektorien ist keine Frau vertreten.
Frage 3:
Wie hat sich die Frauenquote in den entscheidenden Gremien und Beiräten des
Arbeitsmarktservice entwickelt?
Antwort:
Durch verschiedene Rücktritte und Neubestellungen (7 im Verwaltungsrat, 16 in den
Landesdirektorien) hat sich der Anteil der Frauen in den in den Organen des
Arbeitsmarktservice auf Bundes- und Landesebene seit dem 1.7.1994 erhöht.
Frage 4:
Welche Maßnahmen - wie sie schon vom früheren Bundeskanzler auch angekündigt
wurden - werden Sie setzen, um zu gewährleisten, daß eine bessere Frauenreprä-
sentanz sichergestellt ist?
Antwort:
Wie ich schon einleitend ausgeführt habe, sind die Möglichkeiten, die das Arbeits-
marktservicegesetz mir als Sozialministerin speziell in dieser Frauen betreffenden
Angelegenheit sehr beschränkt.
Einerseits kann ich während einer laufenden Funktionsperiode der Organe des
Arbeitsmarktservice deren Zusammensetzung nicht beliebig ändern und bin
andererseits in den meisten Fällen der Neubestellung an die Vorschläge der dazu
berechtigten Organisationen gebunden.
Da ich jedoch dem Gedanken der stärkeren Vertretung von Frauen auch in den
Gremien des Arbeitsmarktservice positiv gegenüber stehe, werde ich über die mir
zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinaus gerne meinen Einfluß
gegenüber den Interessenvertretungen geltend machen, damit diese bei der Nomi-
nierung von Vertretern vermehrt weibliche Vorschläge einbringen.
Im übrigen bin ich zuversichtlich, daß die gesellschaftliche Entwicklung zur verstärk-
ten Beteiligung von Frauen an öffentlichen Entscheidungsprozessen auch vor den
Organen des Arbeitsmarktservice nicht Halt machen wird. Die Entwicklung des Frau-
enanteils in ihnen seit 1994 weisen in diese Richtung.