2035/AB XX.GP
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Von Umstrukturierungen ist die Sektion 1 des ehemaligen Gesundheitsministeriums betroffen,
und zwar im wesentlichen das im Rahmen dieser Sektion als Gruppe 1/D eingerichtet
gewesene Präsidium.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Sektion 1 des Gesundheitsministeriums wurde nicht aufgelöst. Sie besteht ohne die an das
Bundeskanzleramt abgegebenen Bediensteten derzeit als Sektion VII des Bundesministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales fort.
Zu Frage 4:
Die Aufteilung der Planstellen des Bundesministeriums für Gesundheit und
Konsumentenschutz erfolgte entsprechend der Personalzuteilung, sodaß jeder Bedienstete
"seine Planstelle" in das neue Ressort mitnahm.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird es nur in
Ausnahmefällen befristete Dienstverhältnisse und Karenzvertretungen geben. Die im Interesse
der Budgetkonsolidierung notwendigen Sparmaßnahmen zwingen zu einer restriktiven
Vorgangsweise bei der Bewilligung von Karenzvertretungen und bei den Entscheidungen über
die Verlängerung von befristeten Dienstverhältnissen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Kontinuität der Gesundheitspolitik ist mir ein wichtiges Anliegen, für deren Sicherstellung
ich ausreichend Vorsorge treffen werde.