2038/AB XX.GP
Frage 1:
Was haben Sie im gegenständlichen Fall unternommen, um zu verhindern, daß Personen,
die eine Beschäftigungsbewilligung als Bauarbeiter besitzen, durch eine rechtswidrige Wei-
sung bei bestimmten Bautätigkeiten ausgeschlossen werden ?
Antwort:
Meinen Informationen zufolge ist die in Rede stehende Weisung zwar in den Medien disku-
tiert worden, sie wurde aber zurückgenommen, noch ehe sie irgendwelche praktische Aus-
wirkungen entfalten konnte. Es war daher nicht erforderlich, konkrete Veranlassungen zu
treffen, um negative Folgen für betroffene ausländische Arbeitskräfte und Bauunternehmen
hintanzuhalten.
Frage 2:
Was werden Sie unternehmen, um in Hinkunft zu verhindern, daß Personen, die nicht
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind und nach den Bestimmungen des AuslBG
eine Berechtigung haben, in Österreich zu arbeiten, trotzdem bei der Aufnahme der Arbeit
behindert werden ?
Antwort:
Abgesehen davon, daß - wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt - nach meinen Informa-
tionen keine rechtswidrige Verhinderung der
Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
eingetreten ist, werde ich auch in Zukunft für eine korrekte Vollziehung des in meinen Zu-
ständigkeitsbereich fallenden Ausländerbeschäftigungsgesetzes Sorge tragen.