2038/AB XX.GP

 

Frage 1:

Was haben Sie im gegenständlichen Fall unternommen, um zu verhindern, daß Personen,

die eine Beschäftigungsbewilligung als Bauarbeiter besitzen, durch eine rechtswidrige Wei-

sung bei bestimmten Bautätigkeiten ausgeschlossen werden ?

Antwort:

Meinen Informationen zufolge ist die in Rede stehende Weisung zwar in den Medien disku-

tiert worden, sie wurde aber zurückgenommen, noch ehe sie irgendwelche praktische Aus-

wirkungen entfalten konnte. Es war daher nicht erforderlich, konkrete Veranlassungen zu

treffen, um negative Folgen für betroffene ausländische Arbeitskräfte und Bauunternehmen

hintanzuhalten.

Frage 2:

Was werden Sie unternehmen, um in Hinkunft zu verhindern, daß Personen, die nicht

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind und nach den Bestimmungen des AuslBG

eine Berechtigung haben, in Österreich zu arbeiten, trotzdem bei der Aufnahme der Arbeit

behindert werden ?

Antwort:

Abgesehen davon, daß - wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt - nach meinen Informa-

tionen keine rechtswidrige Verhinderung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte

eingetreten ist, werde ich auch in Zukunft für eine korrekte Vollziehung des in meinen Zu-

ständigkeitsbereich fallenden Ausländerbeschäftigungsgesetzes Sorge tragen.