2040/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Helene PARTIK-PABLE hat am

27 . Feber 1997 unter der Nr . 2057,/J eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend Kontrolle der Piers am Flughafen

Wien-Schwechat an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :

" 1 . Sind Ihnen die dargestellten Mißstände bekannt ?.

Wenn nein, wann werden Sie eine Überprüfunq der Tätigkei-

ten der privaten Überwachungsfirma in die Wege leiten

2 . Werden Sie die aufgeworfenen Mißstände im einzelnen über-

prüfen  und beseitigen?

Wenn ja, wann und wie genau?

3 . Mit welchen Aufgaben genau wurde die Firma VIAS betraut?

4 . Ist es richtig, daß dem Personal der Firma VIAS unter

anderem auch die Absicherung des Vorfeldes obliegt das

Personal selbst aber das Vorfeld nicht betreten darf?

Wenn -ja, aus welchen Gründen wird die Firma VIAS mit einer

Aufgabe betraut, die sie nicht erfüllen kann, wann und wie

werden Sie diese paradoxe Situation ändern?

5 . Gibt es für die Tätigkeiten, die das Personal der Firma

VIAS verrichtet , eine unmittelbare Kontrollinstanz?

Wenn ja, wem obliegt die Kontrolle?

wenn Ja, ist diese Kontrollpflicht schriftlich festge-

halten und wenn ja, wo und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

6 . Anhand welcher Kriterien- überprüfen Sie allgemein ob die

betreffende private Überwachungsfirma überhaupt über das

entsprechend  ausgebildete Personal und die entsprechende

Ausrüstung zur effizienten und sicheren Überwachung der

ihr zugewiesenen Posten verfügt?

7 . Aus welchen Gründen wurde im speziellen Fall der Auftrag

zur Kontrolle an die Firma VIAS vergeben und von wem?

8 . Ist es richtig, .daß die Kosten für die Tätigkeit der Firma

VIAS   auch aus - den Mitteln des sogenannten  " Sicherheits-

schillings" gedeckt werden?

Wenn ja, wer genau trägt außerdem zu wieviel Prozent die

Kosten für die Überwachungstätigkeit der Firma VVAS?

Wenn nein, von wem genau werden in welchem Verhältnis die

Kosten getragen?

9 . Wie hoch genau ist die Kostenersparnis, die sich im Ver-

gleich zu den Kosten, die durch die Tätikeit von Sicher-

heitsbeamten entstünden, durch die Vergabe gewisser Überwa-

chungsaufgaben an die private Firma VIAS ergibt?

10 . Aus welchen Gründen genau, werden private Überwachungsfir-

men mit solchen Aufgaben betraut , - werden Sie diese Entwick-

lung für die Zukunft forcieren und in welchen Bereichen?

11 . Schließen Sie sich den sowohl seitens der Flughafenbe-

triebsgesellschaft als auch der Firma VIAS bestehenden

Bestrebungen, die Überwachung des Flughafens einer  aus-

schließlichen "Privatpolizei"   also privaten Sicherheits-

kräften, zu übergeben, an?.

Wenn ja, warum und wie wurden Sie dann überprüfen, ob die

effiziente und sichere Überwachung gewährleistet ist ?

wenn nein, was werden Sie gegen die "Aushungerung" der

Sicherheitswache auf dem Flughafen Wien-Schwechat unterneh-

men?

12 . Werden Sie dem Nationalrat in den zwischen der Firma VIAS

und dem Bundesministerium für Inneres abgeschlossenen

Vertrag Einsicht gewähren?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

1 . Zu den in der Präambel angeführten Punkten

Zu Punkt 1

Die Sicherheitswache überwacht das gesamte Flughafenareal .

Ankunftsgates, sowohl im Bereich des Pier West, als auch am

Pier Ost (Busgates) sowie die Zugänge zum Vorfeld, kontrollie-

ren die Organe der Firma VIAS, um zu verhindern, daß unbefugte

Personen das Vorfeld betreten. Diese Tätigkeit wurde, da sie

eine nicht unbedingt polizeispezifische Tätigkeit darstellt,

der Firma VIAS übertragen. Im Falle exekutiven Einschreitens

werden Polizeiorgane mittels vorhandener Alarmierungseinrich-

tungen angefordert .

Zu Punkt 2

Diese Behauptung ist unrichtig. Die Firma VIAS führt keine

Großgepäckkontrollen durch. Sie wird auch nicht nach Gepäck-

stücken bezahlt, sondern nach einem "all in-Entgelt nach

Mann/Frau-Stunden. Großgepäckkontrollen werden von anderen

Privatfirmen, welche von einigen Airlines beauftragt werden,

durchgeführt.

Zu Punkt 3

Die Bezahlung der Firma VIAS erfolgt nach dokumentierten

Dienstplanstunden. Die Einsatzdokumentation stellt jeden Flug

und das dafür eingesetzte Personal dar. Diese Listen werden

der Bundespolizeidirektion Schwechat vorgelegt .

Zu Punkt 4

Die Einsatzabteilung Flughafen überprüft die rechnerische

Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung und leitet diese monat-

lich an die Wirtschaftsabteilung der Bundespolizeidirektion

Schwechat zur weiteren Verrechnung an das Bundesministerium

für Inneres weiter. Zusätzlich zur Abrechnungskontrolle wird 4

- 5 mal pro Monat stichprobenartig die Vorlage einer Einsatzdo-

kumentation durch die Firma VIAS verlangt, wobei eine Überprü-

fung des tatsächlich eingesetzten Personals vorgenommen wird .

Zu Punkt 5

Auch bei Risikoflügen führt die Firma VIAS die Sicherheitskon-

trollen durch. Darüber hinausgehende Kontrollen (Großgepäckkon-

trolle ) werden im Auftrag der Airlines von der Firma Argenb-

right ( Delta Air ) oder LIS ( andere Airlines ) durchgeführt .

Ausgebildet werden die Organe der Firma VIAS durch die Firma

selbst und durch Organe des Bundesministeriums für Inneres

( z . B . Sprengstofferkennung) bzw. der Bundespolizeidirektion

Schwechat.

11 . Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 1

Nein. Ein Überprüfung der Firma VIAS erfolgt ständig durch die

Bundespolizeidirektion Schwechat in der eingangs zu Punkt 4

dargestellten Form.

Zu Frage 2

Die behaupteten Mißstände wurden bei den bisherigen überprüfun-

gen nicht festgestellt. Trotzdem wird eine Intensivierung der

Überprüfung in die Wege geleitet.

Zu Frage 3

Entsprechend dem Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die

Sicherheit von  Zivilluftfahrzeugen wurde die Firma VIAS mit

der Durchführung der Sicherheitskontrollen am Flughafen

Schwechat gemäß § 1 leg. cit . beauftragt . Weiters wurde die

Firma VIAS mit der Durchsuchung der Gatebereiche im Bedarfs-

fall sowie mit der Überwachung der Ankunftsbereiche beauf-

tragt, um zu vehindern, daß ein unkontrollierter Passagier an

Bord eines Luftfahrzeuges gelangen kann .

Zu Frage 4

Die Absicherung des Vorfeldes obliegt der Flughafenbetriebs AG

durch Errichtung von Zäunen und technischen Sperren, sowie dem

Gendarmeriepostens Fischamend und der Bundespolizeidirektion

Schwechat . Die Sicherung erfolgt durch Bestreifung durch Exeku-

tivorgane zu Fuß, mit Fahrzeugen, sowie mit Hubschraubern und

dem Radpanzer bei Risikoflügen. Personal der Firma VIAS wird

nur insoweit eingesetzt, als zu verhindern ist, daß nicht

sicherheitskontrollierte Passagiere über das Vorfeld Zutritt

zu einem Zivilluftfahrzeug haben . Sämtliche Bedienstete der

Firma VIAS mit Tätigkeiten am Vorfeld haben die notwendigen

Zutrittsbewilligungen.

Zu Frage 5

Gemäß dem Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die Sicher-

heit von Zivilluftfahrzeugen, § 5 Abs . 1 Z . 5 , ist die Firmen-

leitung zur internen Dienstaufsicht verpflichtet . Dafür wurden

Schichtleiter und Bereichsaufsichten installiert . Die Sicher-

heitsexekutive fungiert als weitere Kontrollinstanz . Gemäß § 5

Abs. 1 Z. 8 leg.cit. sind VIAS-Bedienstete verpflichtet, Wei-

sungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im

Zusammenhang mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen

entgegenzunehmen und zu befolgen. In sämtlichen Bereichen der

Sicherheitskontrolle sind Exekutivorgane eingesetzt, um im

Bedarf eines exekutiven Einsatzes (sicherheitsgefährliche

Gegenstände, Beschlagnahme von verbotenen Waffen u . ä . ) präsent

zu sein und auch um die Arbeitsweise der VIAS-Organe zu über-

prüfen.

Zu Frage 6

Die Ausbildungskriterien sind vertraglich festgehalten. Die

Ausbildung erfolgt durch Beamte der Bundespolizeidirektion

Schwechat, durch Organe des Bundesministeriums für Inneres und

durch ermächtigte leitende Angestellte der Firma VIAS . Nach

Erfüllung aller Ausbildungskriterien wird ein Organ vom Sicher-

heitsdirektor ermächtigt, die Tätigkeit aufzunehmen.

Zu Frage 7

Die Firma VIAS ging bei der durch das Bundesministerium für

Inneres durchgeführten Ausschreibung als Bestbieter hervor .

Die Beauftragung erfolgte mittels Vertrag vom 18 . Juli 1994

zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der Firma VIAS .

Zu Frage 8

Die Kosten werden zu 100 % aus Mitteln des Sicherheitsbeitra-

ges bedeckt .

Zu Frage 9

Eine ziffernmäßige Kostenersparnis im Bereich des Personalauf-

wandes kann seitens der Gruppe Bundespolizei nicht berechnet

werden, da vor der Privatisierung die Kontrolltätigkeit durch

Exekutivbeamte vor allem durch Anordnung von überstunden und

Dienstzuteilungen erfolgte .

Weiters wurde durch die Eröffnung des Pier West im März 1996

( 12 Gates und 7 Durchsuchungsstraßen ) und durch die kontinuier-

liche Steigerung der Passagierzahlen die Kontrolltätigkeit

erweitert .

Beim Sachaufwand ist die Ersparnis durch den Wegfall der Miet-

und Betriebskostenzahlungen, sowie die Beschaffung von vorge-

schriebenen Anlagen und Geräten gegeben:

Gesamtkosten seit 1 . 4 . 1993 bis 31 . 12 . 1996 inkl . Instandhal-

tungskosten S 85, 139 . 152,01.

Zu Frage 10

Die Gründe für die Beauftragung von Privatfirmen liegt einer-

seits in der Verringerunq der Überstundenleistung durch Exeku-

tivorgane. Weiters werden durch die Übernahme dieser Tätigkei-

ten Exekutivorgane für ihre originäre Aufgabe frei, nämlich

Sicherung und Überwachung des Flughafens . Eine weitere Kompo-

nente ist auch noch die Tatsache, daß Exekutivorgane für diese

Tätigkeit bei einer Ausbildung von zwei Jahren, gegenüber

einer Ausbildungsdauer von 100 Stunden bei VIAS-Organen

überqualifiziert sind .

Zu Frage 11

Nein . Von einer "Aushungerung" der Sicherheitswache auf dem

Flughafen Schwechat kann keine Rede sein. Die Sicherheitswache

ist auf einem hohen international vergleichbaren Ausbildungs-

stand. Hinsichtlich der technischen Ausstattung befindet sie

sich auf einem über dem international geltenden Standard. Dies

wurde auch seitens der FAA (amerik. Zivilluftfahrtsbehörde)

anläßlich einer Kontrolle 1996 bestätigt .

Zu Frage 12

Im Hinblick auf die zu wahrenden Firmeninteressen der Firma

VIAS wird auf die Amtsverschwiegenheit verwiesen.