2041/AB XX.GP

 

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.2032/J-NR/1 997, betreffend die Schließung

des Bahnhofs Bad Radkersburg, die die Abgeordneten Rossmann und Kollegen am 26.2. 1 997

an mich gerichtet haben, möchte ich grundsätzlich feststellen, daß in Anwendung der Art. 52

Abs. 1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes der Umfang der Pflicht zur

Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage auch davon abhängt, ob sich die Frage auf

einen "Gegenstand der Vollziehung bezieht".

Was nun Fragen im Zusammenhang mit einem im Eigentum des Bundes stehenden Unter-

nehmens anlangt, so können vom parlamentarischen Fragerecht wohl nur Handlungen betroffen

sein, die von Verwaltungsorganen in den Organen dieser Untemehmen gesetzt werden, nicht

aber jene Handlungen, die von geschäftsführenden Unternehmungsorganen selbst gesetzt

werden.

Da sich lhre Fragen fast ausschließlich (ausgenommen Frage 8) auf Handlungen von Unter-

nehmensorganen beziehen, habe ich Ihre Anfrage an die Österreichischen Bundesbahnen

weitergeleitet. Deren Stellungnahme bildet die Grundlage für die vorliegende Anfragebeant-

wortung.

1. und 6:

Wird es im Zuge der Sparpläne der ÖBB zu weiteren Bahnhofsscbließungen in dieser

Art kommen? -

Wenn ja, wo wird dies der Fall sein?

Nach welchen Gesichtspunkten werden die von der Schließung betroffenen Bahnhöfe

ausgewählt?

Derzeit sind eine Reihe von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auch bezüglich der Bahnhöfe

im Gang, vor deren Abschluß sind Aussagen der Unternehmensleitung über die weitere Vor-

gangsweise naturgemäß nicht möglich.

2. und 3:

Um welches Einsparungspotential handelt es sich beim Fall des Bahnhofes Bad Rad-

kersburg?

Wie hoch werden die durch die Schließung bzw. durch die Adaptierung zu einer

Haltestelle entstehenden Kosten beziffert?

Durch die Einführung der Betriebsform "Zugleitbetrieb" werden 3 Mitarbeiter eingespart.

Mehrkosten durch die Umwandlung zu einer Haltestelle entstehen keine.

4. Wurden auch andere Einsparungsmöglichkeiten in diesem Bereich überprüft, die dem

Tourismusstandort Bad Radkersburg nicht einen derartigen Imageschaden zufügen

würden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Bei der einer konkreten Einsparungsmaßnahme vorausgehenden eingehenden Untersuchung

werden vom Absatzbereich der ÖBB selbstverständlich auch kundendienstliche Aspekte dieser

Maßnahme berücksichtigt. Wenn allerdings die Zahl der Fahrgäste und der Gepäckaufgaben

sowie die Güterumschlagsmengen die Aufrechterhaltung der personellen Besetzung eines

Bahnhofes aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zulassen, ist die entsprechende Konse-

quenz daraus zu ziehen. Die Ergebnisse der Vertriebsdiagnose des Standortes Bad Radkersburg

haben ergeben, daß keine Alternative zu den getroffenen Maßnahmen betriebswirtschaftlich zu

rechtfertigen wäre.

5.und 7:

In welcher Form wird dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Reisenden Rechnung

getragen, die nun auf einem "verwaisten" Bahnhof ihre Wartezeit verbringen müs-

sen?

Werden in irgendeiner Form Erhebungen über die Auswirkungen auf die Wirtschaft

des jeweiligen Ortes durchgeführt, bevor es zu einer Schließung eines Bahnhofes

kommt?

Grundsätzlich ist anzumerken, daß der Bahnhof nicht geschlossen sondern in eine Haltestelle

umgewandelt wird. Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, daß die ÖBB derzeit rd. 750

unbesetzte Haltestellen im Schienenverkehr betreuen und tausende unbesetzte Haltestellen im

Busverkehr existieren. Ich kann auch durch die Umwandlung in eine Haltestelle kein Si-

cherheitsrisiko für die Passagiere erblicken.

Wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen für eine Region durch die Schließung oder Umwand-

lung eines Bahnhofes werden durch eine Intensivierug der Kundenbetreuung (Einsatz von

Streckenbetreuern bzw. Transportberatern) kompensiert.

8. Werden von ihrer Seite, in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, Maß-

nahmen gesetzt um den wirtschaftlichen Schaden für den Ort zu minimieren und den

touristischen Imageverlust so gering wie möglich zu halten?

Wenn ja, welche?

Da der Absatzbereich der ÖBB, zu dem auch die Frage der kommerziellen Besetzung von

Bahnhöfen gehört, nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist es für mich nicht möglich,

Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen.

9. Welche Maßnahmen werden gesetzt um den Bahnreiseverkehr von und nach Bad

Radkersburg auf einem unbesetzten Bahnhof abzufertigen und entsprechend zu

betreuen, vor allem in Hinblick auf die Landesausstellung 1998?

Für die Landesausstellung 1998 werden die ÖBB bestmöglich vorsorgen und ein entsprechen-

des "Package"-Angebot (Hin- und Rückfahrt) offerieren.

Darüberhinaus werden die ÖBB - bei besonders großer Nachfrage - rechtzeitig entsprechende

personelle Vorsorgen vor Ort zur Bewältigung der Kundenbedürfnisse bzw. des Reiseauf-

kommens treffen.