2041/AB XX.GP
Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.2032/J-NR/1 997, betreffend die Schließung
des Bahnhofs Bad Radkersburg, die die Abgeordneten Rossmann und Kollegen am 26.2. 1 997
an mich gerichtet haben, möchte ich grundsätzlich feststellen, daß in Anwendung der Art. 52
Abs. 1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes der Umfang der Pflicht zur
Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage auch davon abhängt, ob sich die Frage auf
einen "Gegenstand der Vollziehung bezieht".
Was nun Fragen im Zusammenhang mit einem im Eigentum des Bundes stehenden Unter-
nehmens anlangt, so können vom parlamentarischen Fragerecht wohl nur Handlungen betroffen
sein, die von Verwaltungsorganen in den Organen dieser Untemehmen gesetzt werden, nicht
aber jene Handlungen, die von geschäftsführenden Unternehmungsorganen selbst gesetzt
werden.
Da sich lhre Fragen fast ausschließlich (ausgenommen Frage 8) auf Handlungen von Unter-
nehmensorganen beziehen, habe ich Ihre Anfrage an die Österreichischen Bundesbahnen
weitergeleitet. Deren Stellungnahme bildet die Grundlage für die vorliegende Anfragebeant-
wortung.
1. und 6:
Wird es im Zuge der Sparpläne der ÖBB zu weiteren Bahnhofsscbließungen in dieser
Art kommen? -
Wenn ja, wo wird dies der Fall sein?
Nach welchen Gesichtspunkten werden die von der Schließung betroffenen Bahnhöfe
ausgewählt?
Derzeit sind eine Reihe von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auch bezüglich der Bahnhöfe
im Gang, vor deren Abschluß sind Aussagen der Unternehmensleitung über die weitere Vor-
gangsweise naturgemäß nicht möglich.
2. und 3:
Um welches Einsparungspotential handelt es sich beim Fall des Bahnhofes Bad Rad-
kersburg?
Wie hoch werden die durch die Schließung bzw. durch die Adaptierung zu einer
Haltestelle entstehenden Kosten beziffert?
Durch die Einführung der Betriebsform "Zugleitbetrieb" werden 3 Mitarbeiter eingespart.
Mehrkosten durch die Umwandlung zu einer Haltestelle entstehen keine.
4. Wurden auch andere Einsparungsmöglichkeiten in diesem Bereich überprüft, die dem
Tourismusstandort Bad Radkersburg nicht einen derartigen Imageschaden zufügen
würden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Bei der einer konkreten Einsparungsmaßnahme vorausgehenden eingehenden Untersuchung
werden vom Absatzbereich der ÖBB selbstverständlich auch kundendienstliche Aspekte dieser
Maßnahme berücksichtigt. Wenn allerdings die Zahl der Fahrgäste und der Gepäckaufgaben
sowie die Güterumschlagsmengen die Aufrechterhaltung der personellen Besetzung eines
Bahnhofes aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zulassen, ist die entsprechende Konse-
quenz daraus zu ziehen. Die Ergebnisse der Vertriebsdiagnose des Standortes Bad Radkersburg
haben ergeben, daß keine Alternative zu den getroffenen Maßnahmen betriebswirtschaftlich zu
rechtfertigen wäre.
5.und 7:
In welcher Form wird dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Reisenden Rechnung
getragen, die nun auf einem "verwaisten" Bahnhof ihre Wartezeit verbringen müs-
sen?
Werden in irgendeiner Form Erhebungen über die Auswirkungen auf die Wirtschaft
des jeweiligen Ortes durchgeführt, bevor es zu einer Schließung eines Bahnhofes
kommt?
Grundsätzlich ist anzumerken, daß der Bahnhof nicht geschlossen sondern in eine Haltestelle
umgewandelt wird. Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, daß die ÖBB derzeit rd. 750
unbesetzte Haltestellen im Schienenverkehr betreuen und tausende unbesetzte Haltestellen im
Busverkehr existieren. Ich kann auch durch die Umwandlung in eine Haltestelle kein Si-
cherheitsrisiko für die Passagiere erblicken.
Wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen für eine Region durch die Schließung oder Umwand-
lung eines Bahnhofes werden durch eine Intensivierug der Kundenbetreuung (Einsatz von
Streckenbetreuern bzw. Transportberatern) kompensiert.
8. Werden von ihrer Seite, in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, Maß-
nahmen gesetzt um den wirtschaftlichen Schaden für den Ort zu minimieren und den
touristischen Imageverlust so gering wie möglich zu halten?
Wenn ja, welche?
Da der Absatzbereich der ÖBB, zu dem auch die Frage der kommerziellen Besetzung von
Bahnhöfen gehört, nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist es für mich nicht möglich,
Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen.
9. Welche Maßnahmen werden gesetzt um den Bahnreiseverkehr von und nach Bad
Radkersburg auf einem unbesetzten Bahnhof abzufertigen und entsprechend zu
betreuen, vor allem in Hinblick auf die Landesausstellung 1998?
Für die Landesausstellung 1998 werden die ÖBB bestmöglich vorsorgen und ein entsprechen-
des "Package"-Angebot (Hin- und Rückfahrt) offerieren.
Darüberhinaus werden die ÖBB - bei besonders großer Nachfrage - rechtzeitig entsprechende
personelle Vorsorgen vor Ort zur Bewältigung der Kundenbedürfnisse bzw. des Reiseauf-
kommens treffen.