2042/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2039/J-NR/1997, betreffend Vollziehung des §

6a der Rundfunkverordnung, die die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen am 26. Februar

1 997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Aus welchem Grund wird bis heute die Bestimmung des § 6a Rundfunkverordnung

nicht vollzogen, obwohl die Abteilung 4 des Verfassungsdienstes in einer ausführlichen

Stellungnahme dagegen keine Bedenken äußerte?

Antwort:

Unmittelbar nach der Kundmachung und noch vor dem Inkrafttreten des § 6a Rundfunkver-

ordnung hat mein Ressort alle von der Neuregelung Betroffenen (Kabel-TV-Betreiber, ORF,

Post, Fernmeldebüros, BKA/VD-Datenschutz) zu einer Besprechung über die Vollziehung

dieser Bestimmung eingeladen. Schon damals wurden verfassungsrechtliche, insbesondere

massive datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Diese wurden schließlich in einer schriftli-

chen Stellungnahme von der für Fragen des Datenschutzes zuständigen Abteilung des Verfas-

sungsdienstes ausführlich dargelegt. Eine andere Stellungnahme ist meinem Ressort nicht

zugegangen. Erst im Herbst 1996 haben Mitarbeiter der Obersten Fernmeldebehörde von

Mitarbeitern des ORF von der Existenz einer zweiten, anderen Stellungnahme des Verfassungs-

dienstes erfahren und sich bemüht, diese Stellungnahme zu erhalten. Diese, von der für Me-

dienangelegenheiten zuständigen Abteilung 4 des Verfassungsdienstes erarbeitete Stellung-

nahme sieht keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Trotz dieser widersprüchlichen Aussagen

des Verfassungsdienstes habe ich nunmehr eine entsprechende Verordnung (BGBI.Nr. 11 Nr.

71/97 vom 14.3.1997) erlassen und die im § 6a RVO vorgesehene Meldepflicht per 1. Juli 1997

angeordnet.

2. Werden Sie dafür sorgen, daß diese gesetzliche Bestimmung auch vollzogen wird

und dadurch dem ORF zusätzliche Gebühreneinnahmen in Millionenhöhe sicher

gestellt werden?

Antwort:

Wie bereits oben erwähnt sieht die nunmehr erlassene Verordnung vor, daß erstmalig per 1. Juli

1997 und ab 1998 jährlich die Kabel-TV-Unternehmen den Fernmeldebehörden ihre Kunden

bekanntzugeben haben, wie dies § 6a RVO vorsieht. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung

ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

Zu 3. und 4.

Werden Sie sich in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler dafür einsetzen, daß der

ORF das Programmentgelt zuzüglich des Kunstforderungsbeitrages und des in den

einzelnen Ländern eingehobenen Kulturschillings selbst einhebt und ihm die notwendi-

gen Daten von der Fernmeldebehörde zur Verfügung gestellt werden?

Wenn nein, was spricht gegen eine Übertragung der Inkassoagenden an den ORF,

zumal dies der ORF seit Jahren fordert?

Antwort:

Ich unterstütze die Bestrebungen des ORF, das Programmentgelt einschließlich des Kunstför-

derungsbeitrages und der Kulturschillinge der Länder selbst einzuheben und auch daraus sich

ergebende rechtliche Konsequenzen selbst zu tragen. Mitarbeiter meines Ressorts arbeiten

bereits gemeinsam mit Mitarbeitern des ORF Vorschläge für entsprechende gesetzliche Rege-

lungen aus.