2042/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2039/J-NR/1997, betreffend Vollziehung des §
6a der Rundfunkverordnung, die die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen am 26. Februar
1 997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Aus welchem Grund wird bis heute die Bestimmung des § 6a Rundfunkverordnung
nicht vollzogen, obwohl die Abteilung 4 des Verfassungsdienstes in einer ausführlichen
Stellungnahme dagegen keine Bedenken äußerte?
Antwort:
Unmittelbar nach der Kundmachung und noch vor dem Inkrafttreten des § 6a Rundfunkver-
ordnung hat mein Ressort alle von der Neuregelung Betroffenen (Kabel-TV-Betreiber, ORF,
Post, Fernmeldebüros, BKA/VD-Datenschutz)
zu einer Besprechung über die Vollziehung
dieser Bestimmung eingeladen. Schon damals wurden verfassungsrechtliche, insbesondere
massive datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Diese wurden schließlich in einer schriftli-
chen Stellungnahme von der für Fragen des Datenschutzes zuständigen Abteilung des Verfas-
sungsdienstes ausführlich dargelegt. Eine andere Stellungnahme ist meinem Ressort nicht
zugegangen. Erst im Herbst 1996 haben Mitarbeiter der Obersten Fernmeldebehörde von
Mitarbeitern des ORF von der Existenz einer zweiten, anderen Stellungnahme des Verfassungs-
dienstes erfahren und sich bemüht, diese Stellungnahme zu erhalten. Diese, von der für Me-
dienangelegenheiten zuständigen Abteilung 4 des Verfassungsdienstes erarbeitete Stellung-
nahme sieht keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Trotz dieser widersprüchlichen Aussagen
des Verfassungsdienstes habe ich nunmehr eine entsprechende Verordnung (BGBI.Nr. 11 Nr.
71/97 vom 14.3.1997) erlassen und die im § 6a RVO vorgesehene Meldepflicht per 1. Juli 1997
angeordnet.
2. Werden Sie dafür sorgen, daß diese gesetzliche Bestimmung auch vollzogen wird
und dadurch dem ORF zusätzliche Gebühreneinnahmen in Millionenhöhe sicher
gestellt werden?
Antwort:
Wie bereits oben erwähnt sieht die nunmehr erlassene Verordnung vor, daß erstmalig per 1. Juli
1997 und ab 1998 jährlich die Kabel-TV-Unternehmen den Fernmeldebehörden ihre Kunden
bekanntzugeben haben, wie dies § 6a RVO vorsieht. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung
ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
Zu 3. und 4.
Werden Sie sich in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler dafür einsetzen, daß der
ORF das Programmentgelt zuzüglich des Kunstforderungsbeitrages und des in den
einzelnen Ländern eingehobenen Kulturschillings selbst einhebt und ihm die notwendi-
gen Daten von der Fernmeldebehörde zur Verfügung gestellt werden?
Wenn nein, was spricht gegen eine Übertragung der Inkassoagenden an den ORF,
zumal dies der ORF seit Jahren fordert?
Antwort:
Ich unterstütze die Bestrebungen des ORF, das Programmentgelt einschließlich des Kunstför-
derungsbeitrages und der Kulturschillinge der Länder selbst einzuheben und auch daraus sich
ergebende rechtliche Konsequenzen selbst zu tragen. Mitarbeiter meines Ressorts arbeiten
bereits gemeinsam mit Mitarbeitern des ORF Vorschläge für entsprechende gesetzliche Rege-
lungen aus.