2045/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Guggenberger, Mag. Gisela Wurm,

Brigitte Tegischer und Genossen haben an mich am 26. Februar 1997 unter ZI. 202 1/J

eine schriftliche Anfrage betreffend Effizienz von Auslandskulturaktivitäten (Art

Austria 1000, Fujino, Japan, 27.10.-17.1 1.1996) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1 . Seit wann wußte Ihr Ministerium und seit wann die österr. Botschaft in Japan, daß

dieses Festival im Rahmen der Millenniumsfeiern geplant war?

2. Von wem wurde seitens der österreichischen Außenamtsstellen die Betreuung

übernommen?

3. Welche Leistungen wurden von der österr. Botschaft zur Unterstützung dieses

japanisch-österreichischen Kulturprojekts erbracht?

4. Was wurde unternommen, um "Art Austria 1 000" medial, künstlerisch und

wirtschaftlich zu einem Erfolg werden zu lassen?

5. Sind Ihnen die Gründe bekannt, weshalb der österr. Botschafter keine Zeit

gefunden hat, Termine bei diesem Festival wahrzunehmen?

6. Gibt es ein Standardangebot an Waren, über welche die österreichischen

Außenhandelsstellen in Fernost verfügen, um die österr. Exportwirtschaft bei

solchen Anlässen zu präsentieren und wenn ja, was zählt dazu?

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

ad 1) Die zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten und die Botschaft wußten seit Herbst 1995 vom Projekt "Art Austria

1000" (27.10.-17.1 1.1996) und seiner Einbeziehung in die Liste der

Millenniumsveranstaltungen.

ad 2) Die Österreichische Botschaft Tokio hatte eine unterstützende Funktion beim

Organisationskomitee (mit Vertretern der Gemeinde Fujino und der Präfektur

Kanagawa), welches das Festival vorbereitet und durchgeführt hat. Soweit

Genehmigungen (Bereitstellung von Mitteln) und Veranlassungen (z.B. Transporte)

durch die Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

erforderlich waren, wurden diese von den Abteilungen V.6 (musikalische und

literarische Veranstaltungen) und V.4 (Ausstellungen) wahrgenommen.

ad 3) Die Botschaft hat dafür gesorgt, daß ein Teil der Veranstaltungskosten aus den

Mitteln des Auslandskulturbudgets getragen wurde. An der Vorbereitung des

Festivals hat die Botschaft durch Vermittlung von Kontakten (kostenlose Beratung

der Veranstalter durch den Vertrauensanwalt der Botschaft bei Vertragsabschlüssen)

und durch Übernahme des Ehrenschutzes mitgewirkt. Botschaftsvertreter

(Geschäftsträger und Kulturrätin) haben die Eröffnungs- und Schlußveranstaltungen

aktiv mitgestaltet. Betreffend Unterstützung im medialen Bereich verweise ich auf

Punkt4.

ad 4) Seitens der österreichischen Botschaft Tokio wurden die folgenden

Veranlassungen getroffen, um den Erfolg des Festivals zu gewährleisten:

* Beantragung der Bereitstellung von Mitteln aus dem Auslandskulturbudget

* Aufnahme der Veranstaltungen in die von der Botschaft herausgegebene

Jahresübersicht über die aus Anlaß des Millenniums in Japan stattfindenden

Veranstaltungen

* Überlassung der Adressenliste der Botschaft an die Organisatoren

* Versendung des Festivalprogramms

* Transport zahlreicher künstlerischer Ausstellungsobjekte mittels Dienstsendung

vom Außenministerium in Wien an die Botschaft Tokio und Weiterleitung durch

die Botschaft nach Fujino, was analog auch für den Rücktransport gilt

* aktive Mitwirkung von Botschaftsangehörigen an den Eröffnungs- und

Schlußveranstaltungen des Festivals.

Die Verantwortung für den künstlerischen Erfolg lag bei den teilnehmenden

Künstlern; das Publikum nahm die Darbietungen sehr positiv auf. Ein wirtschaftlicher

Werbeeffekt dieser künstlerisch konzipierten Veranstaltungsreihe wurde von den

Organisatoren nicht angestrebt, konnte somit auch von der Botschaft nicht

herbeigeführt werden und wäre auch bei dieser Kulturveranstaltung im ländlichen

Raum mangels eines für die Zielsetzungen der österreichischen Exportwirtschaft

ansprechbaren Publikums nicht zu erreichen gewesen.

ad 5) Der Botschafter wurde trotz der langen Vorbereitungsdauer erst einen Monat vor

Beginn der Veranstaltung zur Teilnahme an der Eröffnung eingeladen, konnte aber

wegen einer bereits länger festgelegten Absenz vom Dienstort bedauerlicherweise

daran nicht mehr teilnehmen.

Ad 6) Da das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nicht für die

Außenhandelsstellen zuständig ist, bitte ich um Verständnis, daß ich auf diese Frage

nicht näher eingehe. Soweit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

aber bekannt ist, verfügen die österreichischen Außenhandelsstellen in Fernost nicht

über ein Standardangebot an Waren im Sinne der Fragestellung. Zum konkreten

Anlaßfall wäre noch hinzuzufügen, daß die Präsentation österreichischer Waren

während des Festivals in Fujino auf Initiative eines in Tokio lebenden

österreichischen Geschäftsmannes erfolgte, der für die Errichtung eines Stands im

Garten des Kunsthauses von Fujino die Genehmigung der Gemeinde Fujino und des

Direktors des Kunsthauses eingeholt hatte.