2045/AB XX.GP
Die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Guggenberger, Mag. Gisela Wurm,
Brigitte Tegischer und Genossen haben an mich am 26. Februar 1997 unter ZI. 202 1/J
eine schriftliche Anfrage betreffend Effizienz von Auslandskulturaktivitäten (Art
Austria 1000, Fujino, Japan, 27.10.-17.1 1.1996) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1 . Seit wann wußte Ihr Ministerium und seit wann die österr. Botschaft in Japan, daß
dieses Festival im Rahmen der Millenniumsfeiern geplant war?
2. Von wem wurde seitens der österreichischen Außenamtsstellen die Betreuung
übernommen?
3. Welche Leistungen wurden von der österr. Botschaft zur Unterstützung dieses
japanisch-österreichischen Kulturprojekts erbracht?
4. Was wurde unternommen, um "Art Austria 1 000" medial, künstlerisch und
wirtschaftlich zu einem Erfolg werden zu lassen?
5. Sind Ihnen die Gründe bekannt, weshalb der österr. Botschafter keine Zeit
gefunden hat, Termine bei diesem Festival wahrzunehmen?
6. Gibt es ein Standardangebot an Waren, über welche die österreichischen
Außenhandelsstellen in Fernost verfügen, um die österr. Exportwirtschaft bei
solchen Anlässen zu präsentieren und wenn ja, was zählt dazu?
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
ad 1) Die zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten und die Botschaft wußten seit Herbst 1995 vom Projekt "Art Austria
1000" (27.10.-17.1 1.1996) und seiner Einbeziehung in die Liste der
Millenniumsveranstaltungen.
ad 2) Die Österreichische Botschaft Tokio hatte eine unterstützende Funktion beim
Organisationskomitee (mit Vertretern der Gemeinde Fujino und der Präfektur
Kanagawa), welches das Festival vorbereitet
und durchgeführt hat. Soweit
Genehmigungen (Bereitstellung von Mitteln) und Veranlassungen (z.B. Transporte)
durch die Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
erforderlich waren, wurden diese von den Abteilungen V.6 (musikalische und
literarische Veranstaltungen) und V.4 (Ausstellungen) wahrgenommen.
ad 3) Die Botschaft hat dafür gesorgt, daß ein Teil der Veranstaltungskosten aus den
Mitteln des Auslandskulturbudgets getragen wurde. An der Vorbereitung des
Festivals hat die Botschaft durch Vermittlung von Kontakten (kostenlose Beratung
der Veranstalter durch den Vertrauensanwalt der Botschaft bei Vertragsabschlüssen)
und durch Übernahme des Ehrenschutzes mitgewirkt. Botschaftsvertreter
(Geschäftsträger und Kulturrätin) haben die Eröffnungs- und Schlußveranstaltungen
aktiv mitgestaltet. Betreffend Unterstützung im medialen Bereich verweise ich auf
Punkt4.
ad 4) Seitens der österreichischen Botschaft Tokio wurden die folgenden
Veranlassungen getroffen, um den Erfolg des Festivals zu gewährleisten:
* Beantragung der Bereitstellung von Mitteln aus dem Auslandskulturbudget
* Aufnahme der Veranstaltungen in die von der Botschaft herausgegebene
Jahresübersicht über die aus Anlaß des Millenniums in Japan stattfindenden
Veranstaltungen
* Überlassung der Adressenliste der Botschaft an die Organisatoren
* Versendung des Festivalprogramms
* Transport zahlreicher künstlerischer Ausstellungsobjekte mittels Dienstsendung
vom Außenministerium in Wien an die Botschaft Tokio und Weiterleitung durch
die Botschaft nach Fujino, was analog auch für den Rücktransport gilt
* aktive Mitwirkung von Botschaftsangehörigen an den Eröffnungs- und
Schlußveranstaltungen des Festivals.
Die Verantwortung für den künstlerischen Erfolg lag bei den teilnehmenden
Künstlern; das Publikum nahm die Darbietungen sehr positiv auf. Ein wirtschaftlicher
Werbeeffekt dieser künstlerisch konzipierten Veranstaltungsreihe wurde von den
Organisatoren nicht angestrebt, konnte somit auch von der Botschaft nicht
herbeigeführt werden und wäre auch bei dieser Kulturveranstaltung im ländlichen
Raum mangels eines für die Zielsetzungen der österreichischen Exportwirtschaft
ansprechbaren Publikums nicht zu erreichen gewesen.
ad 5) Der Botschafter wurde trotz der langen Vorbereitungsdauer erst einen Monat vor
Beginn der Veranstaltung zur Teilnahme an der Eröffnung eingeladen, konnte aber
wegen einer bereits länger festgelegten Absenz vom Dienstort bedauerlicherweise
daran nicht mehr teilnehmen.
Ad 6) Da das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nicht für die
Außenhandelsstellen zuständig ist, bitte ich um Verständnis, daß ich auf diese Frage
nicht näher eingehe. Soweit dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
aber bekannt ist, verfügen die österreichischen Außenhandelsstellen in Fernost nicht
über ein Standardangebot an Waren im Sinne der Fragestellung. Zum konkreten
Anlaßfall wäre noch hinzuzufügen, daß die Präsentation österreichischer Waren
während des Festivals in Fujino auf Initiative eines in Tokio lebenden
österreichischen Geschäftsmannes erfolgte, der für die Errichtung eines Stands im
Garten des Kunsthauses von Fujino die Genehmigung der Gemeinde Fujino und des
Direktors des Kunsthauses eingeholt hatte.