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Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Österreich bei weitem niedriger als in den meisten

anderen Staaten Europas und der restlichen Welt. Mit einer Arbeitslosenrate von

sechs Prozent wird Österreich lediglich von Japan mit 6,1 nahezu erreicht, selbst

Luxemburg liegt bei fast acht Prozent, und außer Dänemark (8,2) und Deutschland

(9,6) haben alle Länder zweistellige Werte mit Spanien (42,2), Finnland (35,3) und

Italien (33,2) an der negativen Spitze.

Ungeachtet dieser im internationalen Vergleich herausragenden Position auf dem

Jugendarbeitsmarkt, ist es gesellschafts- und beschäftigungspolitisch inakzeptabel,

daß jungen Menschen der Zugang zur Berufs- und Arbeitswelt vermehrt wird. Im

Zentrum der österreichischen Arbeitsmarktpolitik steht deshalb der Anspruch, jedem

und jeder Jugendlichen, der oder die arbeiten oder sich qualifizieren möchte, eine

entsprechende Möglichkeit anzubieten.

Frage 1 :

Wird das Konzept aus den 80er Jahren auch im Jahre 1997 durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Das von Ihnen favorisierte "Konzept von 1984", wonach "Büropraktikanten

(Schulungsteilnehmer) an Bundesdienststellen zugewiesen" wurden, ist für heutige

Verhältnisse nicht mehr anwendbar. Folgende Gründe sind dafür maßgeblich:

a) Heute gibt es einen Personaleinstellungsstop im Bundesdienst. Es kann nicht

Sinn und Zweck des Arbeitsmarktservice sein, diese Maßnahme zu unterlaufen

und Personalkosten, die der Bund dadurch beim Personal spart, aus dem Topf

der Arbeitslosenversicherung auszugleichen.

b) Das Konzept der seinerzeitigen Aktion sah - infolge der Wahrscheinlichkeit der

Weiterverwendung der Jugendlichen im öffentlichen Dienst - keine allgemein an-

erkannte bzw. verwertbare Aus- und Weiterbildung während des Trainings vor.

Würde man Jugendliche damit jetzt im Bundesdienst vorübergehend als Prakti-

kanten verwenden, würden sie nach Ablauf der Dauer der Aktion ungelernt und

älter und damit mit schlechteren Chancen auf den gleichen Lehrstellen- bzw. Ar-

beitsmarkt drängen, der mit der Aktion entlastet hätte werden sollen. Man würde

den Jugendlichen damit einen schlechten Dienst erweisen, weil im Unterschied zu

1984 die Chancen, in einem regulären Dienstverhältnis beim Bund übernommen

zu werden, gleich null sind.

c) Vom bildungspolitischen Standpunkt ist anzustreben, daß den Jugendlichen die

bestmögliche Erstausbildung gewährleistet wird. Damit ist es Aufgabe aller politi-

schen Kräfte, die von den Jugendlichen gewünschte - oder zumindest eine quali-

tativ gleichwertige - Ausbildung für alle sicherzustellen.

Frage 2:

Welche anderen Überlegungen, Pläne oder Konzepte gibt es von ministerieller

Seite, die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich einzudämmen?

Antwort:

Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist nicht ausschließlich Aufgabe des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Vielmehr haben alle politi-

schen Kräfte - insbesondere aber die Bildungsverantwortlichen - für die Erstausbil-

dung der Jugendlichen zu sorgen. Ich habe daher an den Vorarbeiten meines Vor-

gängers Franz Hums anknüpfend, eine breite Zusammenarbeit mit den entspre-

chenden Regierungskolleginnen und -kollegen gesucht und somit ein breites Spek-

trum an Maßnahmen eingeleitet. Folgende Schritte sind gemeinsam mit den Sozial-

partnern, dem Wirtschafts- und dem Unterrichtsressort sowie dem Staatssekretariat

für den öffentlichen Dienst ausgearbeitet und umgesetzt worden:

a) Die Berufsausbildung wird generell qualitativ überarbeitet, gesetzliche Grundlagen

in die Richtung geändert, daß die Lehrausbildung insgesamt zeitgemäßer und at-

traktiver wird. Dabei werden das Berufsausbildunggesetz, das Kinder- und Ju-

gendbeschäftigungsgesetz, Sozialversicherungsrecht, etc. an die bestehenden

Erfordernisse angepaßt.

b) Die duale Ausbildung hat und behält mit einem Anteil von immerhin noch knapp

40 Prozent einen sehr hohen Stellenwert. Allerdings werden sich Berufe inhaltlich

ändern, manche Berufe überhaupt wegfallen, die von der Wirtschaft nicht mehr

nachgefragt werden, andere neu geschaffen. Generell ist eine Flexibilisierung des

Berufsausbildungsrechtes erforderlich, entsprechende Projekte sind in Arbeit.

Dies ist um so notwendiger, als das Arbeitslosigkeitrisiko mit besserer und höherer

 Ausbildung sinkt. Menschen mit Pflichtschulbildung als höchster abgeschlossener

Ausbildung sind in Österreich zu 15 Prozent arbeitslos, bereits gefolgt von den

FacharbeiterInnen nach abgeschlossener Lehre mit knapp neun Prozent. Damit

ist klar, daß das Problem der Berufsausbildung und Jugendarbeitslosigkeit nicht

allein mit der Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen abgetan ist, sondern sehr

genau beachtet werden muß, welche Kenntnisse in der Erstausbildung vermittelt

werden, um auf dem Arbeitsmarkt optimale Voraussetzungen zu bieten.

c) Das Arbeitsmarktservice bietet neben dem breiten Angebot an Berufsinformatio-

nen in zeitgemäßem kunden- und jugendfreundlichem Outfit jede Menge an Un-

terstützungs-, Schulungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten an, um den gestiege-

nen und ständig steigenden Informations- und Qualifikationsanforderungen ge-

recht zu werden. Dabei geht die Palette von Kursen, die den Hauptschulabschluß

nachholen, über Berufsorientierungs- und Berufsfindungsmaßnahmen, Trainings-

maßnahmen, Vermittlung von Spezialkenntnissen, Absolvententrainings, Fachar-

beiterInnen-Intensivausbildungen, über die Förderung der Anlehrausbildung für

behinderte Jugendliche, Arbeitsassistenz, sozialökonomische und Beschäfti-

gungsprojekte bis hin zur Förderung eigens geschaffener Ausbildungseinrichtun-

gen, die die fehlenden Lehrstellen wettmachen sollen.

d) Schwerpunkt der Förderung des Arbeitsmarktservice kann allerdings nicht die

globale generelle Ausschüttung von Belohnungsgeldern sein, sondern nach wie

vor die Unterstützung beim Ausgleich individueller Defizite oder Benachteiligun-

gen einzelner Jugendlicher bzw. von Jugendlichengruppen - zum Beispiel der

Mädchen - am Arbeitsmarkt.