2048/AB XX.GP
Gundsätzlich ist festzuhalten, daß die Antragsfristen und die grundsätzlichen
Rahmenbedingungen EU-weit einheitlich festgelegt werden. Die erste Antragsrunde
für die Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT fand bereits 1995 statt.
Die zweite und letzte Antragsrunde wird vom Arbeitsmarktservice abgewickelt mit
Ausnahme des Aktionsbereichs HORIZON, für den die Bundesämter für Soziales
und Behindertenwesen (BSB) zuständig sind.
Einreichfrist für Projektvorschläge war in allen Mitgliedstaaten der 31. März 1997.
Die diesbezügliche Einladung zur Einreichung von Projektvorschlägen wurde
veröffentlicht. Die Auswahl für die Förderung der Projekte erfolgt von den
Landesgeschäftsstellen des AMS und den Bundesämtern für Soziales und
Behindertenwesen auf Basis der relevanten EU-Bestimmungen sowie der jeweils
anzuwendenden österreichischen Förderrichtlinien. Die Landesgeschäftsstellen des
AMS haben für die zweite Antragsrunde
für jedes Bundesland spezifische
Schwerpunkte (im Hinblick auf Zielgruppen und Maßnahmen) festgelegt, die
ausschlaggebend für die Projektbeurteilung sein werden. Zu lhrer Information über
die 2. Antragsrunde lege ich die Broschüre "esf-news des AMS-Österreich 1/97" bei,
die spezifische lnformationen über die Durchführung und Schwerpunktsetzung
enthält.
Frage 1
Gibt es bereits Pläne zur Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für
kofinanzierte Projekte, die als Service- und Beratungsstelle bei der Antragsstellung
berät?
Antwort zu Frage 1
Die Administration der Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT auf
Projektebene wird ausschließlich über die Dienststellen des Arbeitsmarktservice und
der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen durchgeführt. Beide
Organisationen verfügen über regionale, das Arbeitsmarktservice darüberhinaus
auch über lokale Geschäftsstellen, die ESF-fachspezifische Service- und
Beratungsleistungen anbieten.
Für das Arbeitsmarktservice Österreich und die Bundesämter für Soziales und
Behindertenwesen fungiert das Büro für Gemeinschaftsinitiativen und Programme
der EU (GIP) als nationale technische Stützstruktur, dessen wichtigsten Aufgaben
die Beratung und Unterstützung der Projekte bei der Antragstellung und
internationalen Venetzung sowie die Unterstützung der Administration bei der
Erfassung und Auswertung der Monitoringdaten der Programme sind. Diese
Koordinierungsstelle wurde bereits Ende 1995 geschaffen.
Frage 2
Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Koordinierung aller mit der
Durchführung von Programmen und Projekten betrauten Stellen zu verbessern?
Antwort zu Frage 2
Um die Abstimmung, aber vor allem auch den potentiellen Nutzen aus den
insgesamt 35 Programmen des Europäischen
Sozialfonds zu verbessern, wurde die
Gesamtkoordination der Gemeinschaftsinitiativen im Bundesministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales mit jener der Zielprogramme zusammengelegt.
Frage 3
Woran scheitern lhrer Meinung nach die Förderanträge? Welche Maßnahmen
wurden durch die gewonnenen Erkenntnisse ergriffen? -
Antwort zu Frage 3
Das Verfahren der 1. Antragsrunde war - vor allem auch aufgrund des langfristigen
Abstimmungsprocederes mit der EU - tatsächlich schwerfällig und langwierig. Auch
die EU hat daraus ihre Schlüsse gezogen und für eine elektronische Vernetzung der
Mitgliedstaaten gesorgt, die nunmehr bei der transnationalen Vernetzung der
Projekte zum Einsatz kommen wird.
Ein wesentlicher Unterschied zur ersten Antragsrunde besteht aber vor allem auch
darin, daß die Aktionsbereiche von EMPLOYMENT und ADAPT von den
Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice basierend auf den regionalen
arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen konkretisiert wurden. Die Schwerpunktsetzung
der Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice zeigt eindeutig die Betonung
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für Frauen, und zwar nicht nur im
Aktionsbereich NOW der Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT. Mit der starken
Einbindung der regionalen und lokalen Geschäftsstellen wurde die Vorkehrung
getroffen, daß lokale beschäftigungspolitische Problemstellungen und die konkrete
regionale Arbeitsmarktsituation optimal berücksichtigt werden können.
Frage 4
In welcher Form planen Sie den Zugang zu lnformationen und Ausschreibungen von
EU-Förderprogrammen zu verbessern?
Antwort zu Frage 4
Die Verpflichtung, die durchgeführten Aktionen im Rahmen der Strukturpolitik der
Öffentlichkeit darzustellen, bezieht sich sowohl auf die Mitgliedstaaten wie auch auf
die an der Umsetzung beteiligten Einrichtungen.
Die Mitgliedstaaten sind gehalten, die Publizität hinsichtlich der erarbeiteten
Programmplanungsdokumente herzustellen. Die
für die Durchführung einer
Maßnahme verantwortlichen Einrichtungen sind aufgefordert, die potentiellen
Empfänger über vorhandene Möglichkeiten zu informieren. Einrichtungen, in denen
geförderte Projekte durchgeführt werden, also z. B. Projektträger, sind verpflichtet,
den Einsatz der ESF-Mittel in angemessener Form zu dokumentieren. Unter
anderem wurde zu diesem Zweck das ESF-Logo entwickelt.
Für die Einreichfrist der zweiten Antragsrunde für die Gemeinschaftsinitiativen
EMPLOYMENT und ADAPT wurden Publizitätsmaßnahmen im Sinne der EU-
Verordnung von Seiten des Arbeitsmarktservice und der Bundesämter für Soziales
und Behindertenwesen in die Wege geleitet. Das waren beispielsweise:
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung, Schulung von MitarbeiterInnen regionaler
Beratungseinrichtungen, regionale lnformationsveranstaltungen für potentielle
Maßnahmenträger.
Frage 5
Ist Ihnen die Vor- und Zwischenfinanzierungsproblematik bekannt? Wenn ja, welche
Maßnahmen planen Sie zu setzen?
Antwort zu Frage 5
Die ESF geförderten Maßnahmen im Rahmen der Ziele 1 , 2, 3, 4, und 5b begannen
mit 1 .1 .1995, wobei für den Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen das
Arbeitsmarktservice die Vorfinanzierung der ESF-Mittel für über ein Jahr
übernommen hat.
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT ist es aufgrund
der genannten Verzögerungen bei der 1. Antragsrunde in einzelnen Fällen zu
Problemen gekommen, wenn Projekte ohne Vorliegen eines Vertrages bereits
begonnen wurden. lch kann lhnen versichern, daß es in all jenen Fällen, wo ein
Vertrag durch mein Ressort bzw. die Dienststellen des Arbeitsmarktservice
unterzeichnet wurde und wird, die erforderlichen budgetären Mittel jedenfalls zur
Verfügung stehen und soweit vertraglich vereinbart auch eine 1. Teilzahlung
umgehend zur Auszahlung gelangt.
Frage 6
lst eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anforderungskataloge der
verschiedenen Fördergeber und Prüfstellen hinsichtlich Abrechnungs- und
Abwicklungsstandards geplant? Wenn ja, welche?
Antwort zu Frage 6
Die Anforderungskataloge an die Projektwerber sind - was die EU-Bestimmungen
betrifft - ident. Nachdem die Fördermittel jedoch auf Grundlage der österreichischen
Gesetze und Richtlinien vergeben werden, müssen sich hier Unterschiede ergeben.
Die verbindliche Antragsfrist für die beiden Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT
und ADAPT war der 31. März 1997- Einreichstelle war das GIP-Büro für
Gemeinschaftsinitiativen und Programme der EU. Spezielle Antragsformulare und -
unterlagen waren beim GIP, bei den regionalen Beratungsstellen, beim jeweiligen
BSB erhältlich.
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