2053/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr . Partik-Pable und Kollegen haben an mich am
27.2. 1997 die schriftliche Anfrage Nr . 2058/J betreffend "Schub-
häftlinge" mit folgendem Wortlaut gerichtet :
"1. Wieviele Schubhäftlinge wurden mit Stichtag 31.01.1997 in
Österreich festgehalten.?
2 . In welchen Gemeinden befanden sich zum 31.01.1997 Hafträume
von Bezirksverwaltungs- und Polizeihehörden , in denen eben-
falls Schubhaft durchgeführt wird?
3. Wieviele Schubhäftlinge haben sich im vergangen Jahr aus der
Schubhaft durch Selbstmordversuche oder durch Hungerstreik
" freigepresst" ?
4 . Welche Kosten entstanden 1996 durch die Schubhäftlinge, aufge-
schlüsselt nach den einzelnen Posten , z . B . Unterkunft ,Ver-
pflegung, ärztliche Betreuung?
5 . Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen , um die von der
Fremdenpolizei aufgegriffenen Menschen in Schubhaft zu nehmen
und diese in geeigneten (Quartieren
unterzubringen?
6 . Wieviele der Schubhäftlinge wurden sei t 31. 01.1996 tatsäch-
lich in welche Staaten abgeschoben , aus welchen Ländern
stammten die betreffenden Personen und auf welchem Weg (Bahn ,
Flugzeug . . . ) sind die jeweiligen Abschiebungen erfolgt?
7 . Wie hoch waren die Kosten für die Ab- bzw. Zurückschiebungen ,
die 1996 vorgenommen wurden?
8 , Wieviele Personen wurden im Jahre 1996 mit einem Aufenthalts-
verbot belegt und wieviele dieser Personen wurden trotzdem
wieder auf freien Fuß gesetzt?
9. Wieviele der schon ein- oder mehrmals abgeschobenen Personen
sind erneut illegal über die Grenze gekommen?
10. Wieviele einreisewillige Personen wurden 1996 gleich an der
Grenze zurückgewiesen ? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1:
Zum 31.1.1997 befanden sich 524 Fremde in Schubhaft .
Zu Frage 2:
In folgenden Gemeinden befinden sich zum 31.1.1997 Hafträume von
Bezirksverwaltungs- und Polizeibehörden: Wien , Eisenstadt , St .
Pölten , Schwechat , Wr . Neustadt , Linz , Steyr , Wels , Graz , Leoben ,
Klagenfurt, Villach , Salzburg , Innsbruck , Bludenz .
Zu Frage 3:
Im Jahre 1996 wurden insgesamt 689 Fremde wegen Selbstverletzung
oder Hungerstreik aus der Schubhaft entlassen .
Zu Frage 4:
Eine Aufzeichnung, die die gesamten Kosten ausweist , die der
Republik Österreich bei der Abschiebung von Fremden entstehen ,
nämlich der Kosten des fremdenpolizeilichen Verfahrens einschließ-
lich Dolmetschkosten , der Schubhaftkosten , der tatsächlichen
Abschiebungskosten sowie der administrativen Begleitkosten wird
nicht geführt . Anhand der statistischen
Daten und der Budgetzah-
len 1996 können diese Kosten jedoch geschätzt werden , wobei der
Amtsaufwand und der Aufwand für allfällige Begleitung der Schub-
häftlinge durch Sicherheitsorgane unberücksichtigt bleiben .
So wurden im Jahre 1996 den Bezirkshauptmannschaften und
Magistraten im Zusammenhang mit fremdenpolizeilichen Amtshandlun-
gen bei rund 5000 Fremden unter dem finanzgesetzlichen Ansatz
1/11228 "Fremdenwesen" öS 10, 449.709,34 refundiert , und zwar für
Bahntransporte öS 715.411,30, für sonstige Transporte (Flug) öS
5,248.894,24, für Dolmetschkosten öS 3,433.492,15 und fiir sonsti-
ge Kosten (Zehrgeld, Ambulanzkosten etc . ) öS 1,051.911,65 . Dies
ergibt somit Durchschnittskosten von öS 2.090, -- .
Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die im
Jahre 1996 gemäß § 11 FrG-DV mit einem Kostenpauschale von öS
281,60 pro angefangenem Kalendertag der Schubhaft festgesetzt
waren . Das ergibt bei 5000 Fremden und einer angenommenen durch-
schnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von
öS 28,160.000, -- bzw. einen Durchschnittsbetrag von öS 5.632,--
pro Fremden .
Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Ge-
samtkosten von öS 38,609.709,34 oder Durchschnittskosten von öS
7.722, -- .
Umgelegt auf die Gesamtzahl der im Jahre 1996 durchgeführten
14.465 Ab- und Zurückschiebungen bedeutet dies Gesamtkosten von
ös 111, 698.730 ,- läßt man die wenig kostenintensiven 3.469
Zurückschiebungen unberücksichtigt und nimmt nur die 10,996 Ab-
schiebungen , ergeben sich Gesamtkosten von öS 84,911.112 , -- .
Die Kosten für allfällige Krankenhauskosten für stationäre Aufent-
halte sind in diesen Zahlen nicht erfaßt, da diese nicht vom Bund
getragen werden .
Zu Frage 5:
In Österreich gibt es derzeit rund 920 Schubhaftplätze. Wie auch
aus der Beantwortung der Frage 1. ersehen werden kann, ist diese
Schubhaftkapazität grundsätzlich ausreichend . Allerdings kommt es
zeitweilig aber regional unterschiedlich zu Engpässen . Das Bundes-
ministerium für Inneres war immer bemüht in Gesprächen mit den
Ländern im Sinne des § 46 FrG eine Erhöhung der Schubhaftkapazitä-
ten zu erwirken . Dies gelang aber bisher nur in Vorarlberg .
Auch ich habe in jüngster Zeit entsprechende Initiativen
gesetzt . So ist beabsichtigt , das
Gefangenenhaus der Bundespoli -
zeidirektion Salzburg um etwa 60-70 Plätze zu erweitern . Mit den
Bauarbeiten soll im Jahre 1996 begonnen werden .
Im Osten des Bundesgebiets ist zwecks Verbesserung der Moda-
litäten im Zusammenhang mit Abschiebungen die Errichtung einer
Übernahmestelle beabsichtigt. Mit den Landeshauptmännern für das
Bundesland Niederösterreich und für Burgenland habe ich Vorgesprä-
che über die Errichtung eines Schubgefangenenhauses geführt. Auf
Beamtenebene werden demnächst entprechende Verhandlungen aufge-
nommen .
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, daß nicht jede frem-
denpolizeiliche Maßnahme automatisch mit der Verhängung der
Schubhaft verbunden sein muß . Diese wird unter den im Fremdenge-
setz genannten voraussetzungen nur dann verhängt , wenn kein gelin-
deres Mittel zur Verfügung steht . Ich trete dafür ein , daß von
der Möglichkeit der gelinderen Mittel insbesondere bei Jugendli -
chen und jenen Fremden, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben,
verstärkt Gebrauch gemacht wird und werde im Zuge der anstehenden
Änderung des Fremdengesetzes einen entsprechenden vorschlag ein-
bringen .
Zu Frage 6:
Vorab ist festzuhalten , daß seit dem ,Jahre 1995 eine nach Staats-
angehörigkeiten gegliederte fremdenpolizeiliche Statistik entspre-
chend den EU-Vorgaben geführt wird, wobei allerdings die Abschie-
bungen und Zurückschiebungen gemeinsam ausgewiesen werden .
Im Zeitraum Februar 1996 bis Februar 1997 wurden insgesamt
15.702 Fremde ab bzw zurückgeschoben , davon 11.962 Fremde auf
dem Landweg und 3.740 Fremde auf dem Luftweg .
Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern :
Rumänien , Jugoslawien , Polen , Türkei , Ungarn , Slowakei , Mazedoni -
en , Tschechische Republik , Bulgarien , Kroatien , Ägypten , Bosnien-
Herzegowina , Slowenien , Russland , Albanien , Ukraine , Libanon ,
Tunesien, Deutschland, Italien, Peru, China, Nigeria, Iran, Phil-
ippinen , Chile, Indien , Pakistan , Marokko , Irak , Moldau , Syrien ,
Algerien , Großbritannien , Kolumbien , Ghana , Niederlande , Sri
Lanka , Israel , Liberia, Ecuador , Zaire , Frankreich, Afghanistan ,
Dominikanische Republik , Bangladesch , Jordanien , Litauen , Armeni-
en , Lettland, Brasilien , Vereinigte Staaten von Amerika , Argenti -
nien, Georgien, Griechenland, Kambodscha, Vietnam, Senegal , Su-
dan , Australien , Burkina Faso , Estland ,
Korea ( Rep . , , Norwegen ,
Sierra Leone , Spanien , Südafrika, Aserbeidschan , Belgien , Däne-
mark , Finnland , Guinea , Honduras , Hongkong , Irland , Japan , Kap
Verde , Kenia , Kongo , Korea (Dem . VR) Libyen , Liechtenstein , Mali ,
Malta , Mauritius , Mongolei , Portugal , Ruanda , Schweden , Schweiz ,
Somalia, Thailand, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Weißrussland.
Zu Frage 7:
Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen .
Zu Frage 8:
Zunächst ist anzumerken , daß mit einem Aufenthaltsverbotsverfah-
ren nicht notwendigerweise die Verhängung der Schubhaft verbunden
sein muß und daß Fremde nach durchgeführten Verfahren freiwillig
das Bundesgebiet verlassen, sodaß diese auch nicht abgeschoben
werden müssen .
Eine Statistik in wievielen Fällen dies der Fall war, wird nicht
geführt. Insgesamt wurden im Jahr 1996 12.904 Aufenthaltsverbote
erlassen und 10.996 Abschiebungen durchgeführt .
Zu Frage 9:
Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.
Zu Frage 10:
Im Jahr 1996 wurden 133, 978 Fremde zurückgewiesen .