2053/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr . Partik-Pable und Kollegen haben an mich am

27.2. 1997 die schriftliche Anfrage Nr . 2058/J betreffend "Schub-

häftlinge" mit folgendem Wortlaut gerichtet :

"1. Wieviele Schubhäftlinge wurden mit Stichtag 31.01.1997 in

Österreich festgehalten.?

2 . In welchen Gemeinden befanden sich zum 31.01.1997 Hafträume

von Bezirksverwaltungs- und Polizeihehörden , in denen eben-

falls Schubhaft durchgeführt wird?

3. Wieviele Schubhäftlinge haben sich im vergangen Jahr aus der

Schubhaft durch Selbstmordversuche oder durch Hungerstreik

" freigepresst" ?

4 . Welche Kosten entstanden 1996 durch die Schubhäftlinge, aufge-

schlüsselt nach den einzelnen Posten , z . B . Unterkunft ,Ver-

pflegung, ärztliche Betreuung?

5 . Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen , um die von der

Fremdenpolizei aufgegriffenen Menschen in Schubhaft zu nehmen

und diese in geeigneten (Quartieren unterzubringen?

6 . Wieviele der Schubhäftlinge wurden sei t 31. 01.1996 tatsäch-

lich in welche Staaten abgeschoben , aus welchen Ländern

stammten die betreffenden Personen und auf welchem Weg (Bahn ,

Flugzeug . . . ) sind die jeweiligen Abschiebungen erfolgt?

7 . Wie hoch waren die Kosten für die Ab- bzw. Zurückschiebungen ,

die 1996 vorgenommen wurden?

8 , Wieviele Personen wurden im Jahre 1996 mit einem Aufenthalts-

verbot belegt und wieviele dieser Personen wurden trotzdem

wieder auf freien Fuß gesetzt?

9. Wieviele der schon ein- oder mehrmals abgeschobenen Personen

sind erneut illegal über die Grenze gekommen?

10. Wieviele einreisewillige Personen wurden 1996 gleich an der

Grenze zurückgewiesen ? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

Zu Frage 1:

Zum 31.1.1997 befanden sich 524 Fremde in Schubhaft .

Zu Frage 2:

In folgenden Gemeinden befinden sich zum 31.1.1997 Hafträume von

Bezirksverwaltungs- und Polizeibehörden: Wien , Eisenstadt , St .

Pölten , Schwechat , Wr . Neustadt , Linz , Steyr , Wels , Graz , Leoben ,

Klagenfurt, Villach , Salzburg , Innsbruck , Bludenz .

Zu Frage 3:

Im Jahre 1996 wurden insgesamt 689 Fremde wegen Selbstverletzung

oder Hungerstreik aus der Schubhaft entlassen .

Zu Frage 4:

Eine Aufzeichnung, die die gesamten Kosten ausweist , die der

Republik Österreich bei der Abschiebung von Fremden entstehen ,

nämlich der Kosten des fremdenpolizeilichen Verfahrens einschließ-

lich Dolmetschkosten , der Schubhaftkosten , der tatsächlichen

Abschiebungskosten sowie der administrativen Begleitkosten wird

nicht geführt . Anhand der statistischen Daten und der Budgetzah-

len 1996 können diese Kosten jedoch geschätzt werden , wobei der

Amtsaufwand und der Aufwand für allfällige Begleitung der Schub-

häftlinge durch Sicherheitsorgane unberücksichtigt bleiben .

So wurden im Jahre 1996 den Bezirkshauptmannschaften und

Magistraten im Zusammenhang mit fremdenpolizeilichen Amtshandlun-

gen bei rund 5000 Fremden unter dem finanzgesetzlichen Ansatz

1/11228 "Fremdenwesen" öS 10, 449.709,34 refundiert , und zwar für

Bahntransporte öS 715.411,30, für sonstige Transporte (Flug) öS

5,248.894,24, für Dolmetschkosten öS 3,433.492,15 und fiir sonsti-

ge Kosten (Zehrgeld, Ambulanzkosten etc . ) öS 1,051.911,65 . Dies

ergibt somit Durchschnittskosten von öS  2.090, -- .

Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die im

Jahre 1996 gemäß § 11 FrG-DV mit einem Kostenpauschale von öS

281,60 pro angefangenem Kalendertag der Schubhaft festgesetzt

waren . Das ergibt bei 5000 Fremden und einer angenommenen durch-

schnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von

öS 28,160.000, -- bzw. einen Durchschnittsbetrag von öS 5.632,--

pro Fremden .

Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Ge-

samtkosten von öS 38,609.709,34 oder Durchschnittskosten von öS

7.722, -- .

Umgelegt auf die Gesamtzahl der im Jahre 1996 durchgeführten

14.465 Ab- und Zurückschiebungen bedeutet dies Gesamtkosten von

ös 111, 698.730 ,- läßt man die wenig kostenintensiven 3.469

Zurückschiebungen unberücksichtigt und nimmt nur die 10,996 Ab-

schiebungen , ergeben sich Gesamtkosten von öS 84,911.112 , -- .

Die Kosten für allfällige Krankenhauskosten für stationäre Aufent-

halte sind in diesen Zahlen nicht erfaßt, da diese nicht vom Bund

getragen werden .

Zu Frage 5:

In Österreich gibt es derzeit rund 920 Schubhaftplätze. Wie auch

aus der Beantwortung der Frage 1. ersehen werden kann, ist diese

Schubhaftkapazität grundsätzlich ausreichend . Allerdings kommt es

zeitweilig aber regional unterschiedlich zu Engpässen . Das Bundes-

ministerium für Inneres war immer bemüht in Gesprächen mit den

Ländern im Sinne des § 46 FrG eine Erhöhung der Schubhaftkapazitä-

ten zu erwirken . Dies gelang aber bisher nur in Vorarlberg .

Auch ich habe in jüngster Zeit entsprechende Initiativen

gesetzt . So ist beabsichtigt , das Gefangenenhaus der Bundespoli -

zeidirektion Salzburg um etwa 60-70 Plätze zu erweitern . Mit den

Bauarbeiten soll im Jahre 1996 begonnen werden .

Im Osten des Bundesgebiets ist zwecks Verbesserung der Moda-

litäten im Zusammenhang mit Abschiebungen die Errichtung einer

Übernahmestelle beabsichtigt. Mit den Landeshauptmännern für das

Bundesland Niederösterreich und für Burgenland habe ich Vorgesprä-

che über die Errichtung eines Schubgefangenenhauses geführt. Auf

Beamtenebene werden demnächst entprechende Verhandlungen aufge-

nommen .

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, daß nicht jede frem-

denpolizeiliche Maßnahme automatisch mit der Verhängung der

Schubhaft verbunden sein muß . Diese wird unter den im Fremdenge-

setz genannten voraussetzungen nur dann verhängt , wenn kein gelin-

deres Mittel zur Verfügung steht . Ich trete dafür ein , daß von

der Möglichkeit der gelinderen Mittel insbesondere bei Jugendli -

chen und jenen Fremden, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben,

verstärkt Gebrauch gemacht wird und werde im Zuge der anstehenden

Änderung des Fremdengesetzes einen entsprechenden vorschlag ein-

bringen .

Zu Frage 6:

Vorab ist festzuhalten , daß seit dem ,Jahre 1995 eine nach Staats-

angehörigkeiten gegliederte fremdenpolizeiliche Statistik entspre-

chend den EU-Vorgaben geführt wird, wobei allerdings die Abschie-

bungen und Zurückschiebungen gemeinsam ausgewiesen werden .

Im Zeitraum Februar 1996 bis Februar 1997 wurden insgesamt

15.702 Fremde ab bzw zurückgeschoben , davon 11.962 Fremde auf

dem Landweg und 3.740 Fremde auf dem Luftweg .

Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern :

Rumänien , Jugoslawien , Polen , Türkei , Ungarn , Slowakei , Mazedoni -

en , Tschechische Republik , Bulgarien , Kroatien , Ägypten , Bosnien-

Herzegowina , Slowenien , Russland , Albanien , Ukraine , Libanon ,

Tunesien, Deutschland, Italien, Peru, China, Nigeria, Iran, Phil-

ippinen , Chile, Indien , Pakistan , Marokko , Irak , Moldau , Syrien ,

Algerien , Großbritannien , Kolumbien , Ghana , Niederlande , Sri

Lanka , Israel , Liberia, Ecuador , Zaire , Frankreich, Afghanistan ,

Dominikanische Republik , Bangladesch , Jordanien , Litauen , Armeni-

en , Lettland, Brasilien , Vereinigte Staaten von Amerika , Argenti -

nien, Georgien, Griechenland, Kambodscha, Vietnam, Senegal , Su-

dan , Australien , Burkina Faso , Estland , Korea ( Rep . , , Norwegen ,

Sierra Leone , Spanien , Südafrika, Aserbeidschan , Belgien , Däne-

mark , Finnland , Guinea , Honduras , Hongkong , Irland , Japan , Kap

Verde , Kenia , Kongo , Korea (Dem . VR) Libyen , Liechtenstein , Mali ,

Malta , Mauritius , Mongolei , Portugal , Ruanda , Schweden , Schweiz ,

Somalia, Thailand, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Weißrussland.

Zu Frage 7:

Auf die Ausführungen  zu Frage 4 wird verwiesen .

Zu Frage 8:

Zunächst ist anzumerken , daß mit einem Aufenthaltsverbotsverfah-

ren nicht notwendigerweise die Verhängung der Schubhaft verbunden

sein muß und daß Fremde nach durchgeführten Verfahren freiwillig

das Bundesgebiet verlassen, sodaß diese auch nicht abgeschoben

werden müssen .

Eine Statistik in wievielen Fällen dies der Fall war, wird nicht

geführt. Insgesamt wurden im Jahr 1996  12.904 Aufenthaltsverbote

erlassen und 10.996 Abschiebungen durchgeführt .

Zu Frage 9:

Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.

Zu Frage 10:

Im Jahr 1996 wurden 133, 978 Fremde zurückgewiesen .