2055/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2 1 75/J-NR/1 997, betreffend Beschaffung über
Leasing von KFZ und mobilen Anlagegütern, die die Abgeordneten Mag. TRATTNER und
Kollegen am 19. März 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, daß sich die Angaben nur auf die Zentralleitung des Ver-
waltungsbereiches Wissenschaft beziehen, da in der Zentralleitung des Verwaltungsbereiches
Verkehr im Jahr 1996 der gesamte Investitionsbedarf durch Ankauf getätigt wurde. Angaben
über die nachgeordneten Dienststellen des Ressorts können - da eine derartige Erhebung mit
einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre - nicht gemacht werden.
1. In welchem Ausmaß wurden in ihrem Ressort Investitionen im Jahr 1996 über
Leasing getätigt?
Antwort:
lm Jahr 199G wurden Investitionen über Leasing (Büroautomationsserver) im Ausmaß von
S 1.901.947,-- getätigt.
2. Wird der Auftrag für Leasingangebote
in ihrem Ressort öffentlich ausgeschrieben?
Antwort:
Aufträge für Leasingangebote werden nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes -
wenn erforderlich - öffentlich ausgeschrieben.
3. Wieviele und welche Firmen reichten Einzelanbote ein?
Antwort:
Es reichte nur eine Firma (Fa. Digital Österreich) ein Angebot für einen Leasingvertrag ein.
Hiebei handelte es sich um eine Integration von Büroautomationsservern in eine bestehende
Systemlandschaft, da Vorversionen am EDV-System in der Zentralstelle im Produktionseinsatz
stehen und die Software (Betriebssystem, Büroautomation und Datenbank) auf anderen Syste-
men nicht bzw. Neuerungen erst sehr viel später verfügbar sind.
4. In welchem Umfang wurde für das Jahr 1996 der Investitionsbedarf in ihrem Bereich
einerseits durch Leasing, andererseits durch Ankauf gedeckt?
Antwort:
Leasing S 1.901.947,--
Ankauf S 15.372. 139,44
5. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf oder Leasing bei der
Beschaffung bevorzugt wird und von wem wird diese Entscheidung getroffen?
Antwort:
In erster Linie wird unter Bedachtnahme auf die Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit für den Ankauf entschieden. Leasingvarianten werden in der Regel nur
bei technisch schnellebigen Gütern (z.B. EDV-Anlagen) in Erwägung gezogen. Die Entschei-
dungen werden von der ausschreibenden Stelle getroffen.
6. Mit welcher Laufzeit werden die
Leasingverträge abgeschlossen?
Antwort:
Für technisch schnellebige Anlagen 36 Monate, maximal 54 bis 60 Monate bei Kopiergeräten.
7. In welcher Höhe wird die Anzahlung geleistet und wie wird diese finanziert?
Antwort:
Anzahlungen werden keine geleistet.
8. Wurde in die Entscheidung über die bevorzugte Variante, Kauf oder Leasing, die
zukünftige Kostenentwicklung der jeweiligen Variante miteinbezogen? Wenn ja, wie
verhält sich im konkreten Fall die Kostenentwicklung von Leasing gegenüber Kauf,
wenn der Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird?
Antwort:
Die zukünftige Kostenentwicklung wird in die Entscheidung über Kauf oder Leasing mitein-
bezogen. Die Kostenentwicklung ist einerseits abhängig vom Zinssatz und andererseits davon,
ob der Leasingfaktor fix oder variabel gestaltet ist. Im oben angeführten Fall ist der Leasingver-
trag auf 36 Monate begrenzt.
9. Werden die Leasingverträge so gestaltet, daß im Budget nur die im Haushaltsjahr
bezahlten Leasingentgelte aufscheinen oder die Summen der gesamten Leasingentgelte
zuzüglich Restwert?
Antwort:
Im Budget scheinen nur die im Haushaltsjahr bezahlten Leasingentgelte ohne Restwert auf, da
die Anlage nach Ablauf der Vertragsdauer an die Firma retourniert wird.