2058/AB XX.GP

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kier und Partner/innen an den

Bundesminister für Inneres betreffend "Zukunft der bosnischen de-facto-Flüchtlinge

in Österreich" vom 28.2.1997, Nr. 2111/J, beantworte ich wie folgt.

Zu Frage 1 :

Die Bundesländer haben bis zum Stichtag 01 .04.1997 12.681 bosnische

Kriegsvertriebene gemeldet, deren Aufenthaltsrecht auf der Verordnung von

kriegsvertriebenen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina beruht.

In der Bund- Länder Aktion befinden sich zum selben Stichtag 1 0. 1 90 bosnische

Kriegsvertriebene.

Zu Frage 2:

Diese Frage kann nur mit einer Schätzung, die anhand der Entwicklung der Bund-

Länder Aktion, der Intergrationsunterstützung und der Erteilung von

Beschäftigungsbewilligungen duchgeführt wurde, beantwortet werden, da eine

automationsunterstützte Erfassung des erteilten Aufenthaltsrechts nach §12 AufGes.

erst seit 1995 möglich war. Insgesamt dürften an bosnische Kriegsvertriebene rund

60.000 gewöhnliche Aufenthaltsbewilligungen erteilt worden sein.

Zu Frage 3:

Auch in diesem Bereich kann keine exakte Statistik vorgelegt werden, da sich die

bosnischen Kriegsvertriebenen vor ihrem Ausscheiden aus der Unterstützungsaktion

selten abmelden. Schätzungen des Bundesministeriums für Inneres liegen bei rund

6000 Rückkehrern seit 1992. Mit Unterstützung sind zwischen Dezember 1995 und

März 1997  1205 Personen zurückgekehrt.

Zu Frage 4:

Im Monat März 1997 sind wöchentlich durchschnittlich 128 Personen aus der

Unterstützungsaktion ausgeschieden. Davon sind 80 % heimgekehrt. Da die

Beratung der Länder, die teilweise in Zusammenarbeit mit den österreichischen

Hilfsorganisationen durchgeführt wird, erst angelaufen ist, und die

Rückkehrbereitschaft von Bosniern aus der Föderation groß ist, wird die Zahl der

Rückkehrwilligen noch steigen.

Zu Frage 5:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es schwierig, Prognosen abzugeben. Bei

Fortsetzung der derzeitigen Trends werden sich zum Stichtag 31.8.

1997 rund

65.000 kriegsvertriebene Bosnier in Osterreich aufhalten, davon ca. 6.000 -7.000

Personen in der Bund-Länder Aktion.

Zu Frage 6:

Jene Kriegsvertriebenen, die nicht heimkehren können, sind, soferne sie noch

schutzbedürftig sind, von einer neuen Verordnung gemäß § 12 AufG erfaßbar.

Bei der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit werden die Richtlinien des UNHCR

herangezogen.

Zu Frage 7 und 8:

Die Unterstützung für Rückkehrwillige kann bestehen aus-

* Der gezielten Weitergabe von lnformationen aus Bosnien-Herzegowina über

Arbeitsangebote, Wiederaufbauprojekte an einzelne Zielgruppen;

* Der Hilfestellung zur Anmeldung von Kriegsflüchtlingen in laufende

Wiederaufbau- und Re-Integrationsprojekte des BKA, der EU und des UNHCR

bzw. anderer,

* Der Gewährung von Starthilfe für die Rückkehr für heimreisende Kriegflüchtlinge

im durchschnittl. Ausmaß von rund öS 25.000,--/Familie. Diese Hilfe kann je nach

Bedarf entweder in bar oder als gleichwertige Sachleistung - einzulösen bei in

Bosnien-Herzegowina tätigen österreichischen Hilfsorganisationen gewährt

werden. Der Flüchtling entscheidet selbst, in welcher Form er die Starthilfe

benötigt.

* Zusätzlich wird pro Person ein pauschaler Fahrkostenersatz von öS 1.500,--

ausbezahlt oder für besonders bedürftige Gruppen (z.B. alleinstehende alte

Personen) die Heimreise organisiert.

Zu Frage 9:

Die Unterstützungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Inneres nehmen auf

den von einem Rückkehrer ausgewählten Rückkehrort keinerlei Enfluß.

Zu Frage 10:

Die Unterstützung von Infrastrukturmaßnahmen in Bosnien-Herzegowina obliegt

nicht dem Bundesminister für Inneres sondern dem Bundeskanzler.

Zu Frage 11 :

Die Starthilfe für Rückkehrer dient vorwiegend der Sanierung eigener Unterkünfte

und zu einem geringeren Teil der kurzfristigen Sicherung des Lebensunterhaltes.

Da die bisherigen Wiederaufbauprojekte des BKA fast ausschließlich der lokalen

Bevölkerung zugute kamen, wird die Unterstützung von Rückkehrern bei

gleichzeitiger Aufklärung der bosnischen Bevölkerung nicht die in der Anfrage

behaupteten Effekte haben.

Erfahrungen haben gezeigt, daß die in der Unterstützungsaktion betreuten

Kriegsvertriebenen ihre in Bosnien-Herzegowina lebenden Familienangehörigen

unterstützt haben. Es ist daher davon auszugehen, daß sie dies auch im Falle einer

Rückkehr tun werden.

ln enger Kooperation mit dem Bundeskanzleramt, dem UNHCR und österreichischen

Hilfsorganisationen soll der ab Mai entsandte Flüchtlingsreintegrationsbeauftragte

des Bundesministeriums für Inneres in Bosnien-Herzegowina durch Information der

lokalen Behörden und Kommunikation, die auch zu bilateralen Kooperationen mit

einzelnen Bundesländern führen kann, eine positive Integrationseinstellung in der

gesellschaftlichen und politischen Struktur Bosniens bewirken.

Zu Frage 12:

Die Idee, einen gleich hohen Betrag, wie die "Starthilfe" an Bosnier auch der

Aufnahmegemeinde zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich zielführend, im

Rahmen der Kompetenz des Bundesministers für Inneres aber nicht umsetzbar.