206/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 28. Februar 1996 unter der Nr. 213/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Gemeinsame Übung des österreichischen Bundesheeres mit der Schweizer Armee" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bei "Mobility 96" handelt es sich um jene Gefechtsübung, mit der 1996 - wie in jedem Jahr - die Ausbildung einer österreichischen Panzergrenadierbrigade abgeschlossen wird. Im heurigen Jahr wird die Übungstruppe entsprechend einem schweizerisch-österreichischen Arbeitsübereinkommen durch zwei Schweizer Infanteriekompanien ergänzt. Diese gemeinsame Übung bezweckt aus österreichischer Sicht die Gewinnung von Erfahrungswerten und Erkenntnissen für das Einsatzverfahren sowie die Bewaffnung und Ausrüstung von Verbänden des Bundesheeres mit gepanzerten Radfahrzeugen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Zunächst ist der Ordnung halber anzumerken, daß die tatsächliche Dauer der gegenständlichen Gefechtsübung nicht - wie die Anfragesteller meinen - drei, sondern nur eineinhalb Wochen beträgt.
Was die konkrete Fragestellung betrifft, so hat die Gefechtsübung "Mobility 96" auf die beabsichtigte Beschaffung gepanzerter Radfahrzeuge für das Bundesheer keinen Einfluß.
Zu 2 und 6:
Abgesehen vom Truppenübungsplatz Allentsteig, der in dieser Zeit in jedem Fall in seiner Gesamtheit durch eine Panzergrenadierbrigade benützt worden wäre, stellt das Bundesheer für zwei Drittel der Schweizer Übungsteilnehmer, nämlich für die Mannschaft, kostenlos Kasernunterkünfte und die Teilnahme an der Truppenverpflegung zur Verfügung; weiters wird - wie international üblich - auch der Treibstoff für die Gefechtsfahrzeuge bereitgestellt. Insgesamt ist dafür ein Betrag von etwa 312.000,-- öS veranschlagt.
Im Gegenzug stellt die Schweizer Armee die Ausrüstung sämtlicher österreichischen Gefechtsfahrzeuge mit aktiven und passiven Gefechtsfeldsimulationsgeräten einschließlich satellitengestützter Positionserfassung, Teile der Panzerabwehrbewaffnung und der Sturmgewehre, jeweils mit ausreichender Knall- und Markiermunition, sowie die gesamte EDVAusstattung zur nachträglichen Auswertung und Dokumentation dieses Feldversuches kostenlos zur Verfügung (Gerätewert: rund 120 Mio. öS).
Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung des Schweizer Kaderpersonals in Hotels und Pensionen in der unmittelbaren Umgebung des Truppenübungsplatzes werden gleichfalls von der Schweiz getragen.
Zu 3:
Wenngleich es nicht meine Aufgabe ist, Presseaussendungen des Eidgenössischen Militärdepartements zu kommentieren, kann keine Rede davon sein, daß am Truppenübungsplatz Allentsteig "praktisch ohne Auflagen" geübt werden darf. Vielmehr enthalten die geltenden Übungsbestimmungen einschneidende Sicherheitsvorschriften sowie gravierende Schutzvorkehrungen, um die anrainende Bevölkerung vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu bewahren. Im übrigen wird bei der gegenständlichen Übung keine scharfe Munition verwendet und bewußt auf eine zeitliche Ausdehnung in die Nachtstunden verzichtet.
Zu 5:
Durch die Teilnahme der beiden Schweizer Kompanien an der gegenständlichen Gefechtsübung entsteht keine zusätzliche Belastung der Umwelt. Durch die Verwendung der von der Schweizer Armee zur Verfügung gestellten Gefechtsfeldsimulations- und Dokumentationsgeräte kann vielmehr eine deutlich geringere Lärm-, Abgas- und Abfallbelastung als beim Üben im scharfen Schuß erreicht werden.
Zu 7:
Nach dem derzeitigen Stand sind für den Zeitraum der nächsten zwei Jahre keine weiteren Übungen mit der Schweizer Armee geplant.