2060/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 27. Februar 1997
unter der Nr. 2096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Miliztruppenübungen" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Übernahme der Präsidentschaft in der Europäischen Union durch Österreich im zweiten
Halbjahr 1998 erfordert für einen begrenzten Zeitraum zusätzlichen Organisationsaufwand.
In die Vorbereitungen für die in diesem Zusammenhang stattfindenden Konferenzen,
Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sind alle zuständigen Dienststellen des Bundes
und der Länder eingebunden.
Unter dem Gesichtspunkt zweckmäßiger und sparsamer Nutzung aller zur Verfügung
stehenden Ressourcen nimmt auch das Bundesministerium für Landesverteidigung an den
vorbereitenden Planungen teil. Inhalt und Umfang jener Unterstützungsaufgaben, mit denen
das Bundesheer betraut werden soll, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt in groben Zügen
fixiert. Die konkreten personellen und materiellen Anforderungen werden sich im Regelfall
erst relativ kurzfristig ergeben.
Im Hinblick auf diese Gegebenheiten und die Bedeutung des Anlaßfalles wurde für den
Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung generell verfügt, daß Planungen für
das Jahr 1998 auf die zu erwartenden Unterstützungserfordernisse der EU-Präsidentschaft
auszurichten sind. Allfällige Dispositionen in bezug auf die Übungstätigkeit des
Bundesheeres werden daher ausschließlich unter dem erwähnten Gesichtspunkt der
Unterstützung der EU-Präsidentschaft getroffen und nicht - wie in der Anfrage vermutet -
aus Gründen der Budgeteinsparung.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende
Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Im Jahr 1998 werden alle geplanten Waffenübungen durchgeführt, durch die die
Unterstützung der EU-Präsidentschaft nicht unmittelbar beeinträchtigt wird. Die übrigen
Waffenübungen werden lediglich verschoben.
Zu 4:
Nein.
Zu 5:
Allfällige Verschiebungen von Waffenübungen stehen in keinem Zusammenhang mit dem
angeführten Grundsatz.
Zu6:
Wie bereits erwähnt, ist lediglich an eine Verschiebung von Übungen gedacht; mit
Einsparungen ist daher nicht zu rechnen.
Zu7:
Entfällt,
Zu 8 und 9:
Welche Kräfte bzw. sonstigen Ressourcen im Detail betroffen sind, steht derzeit noch nicht
fest. Im übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 10:
Die Frage des Zusammenwirkens aller betroffenen Bundes- und Landesdienststellen und der
dabei in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen ist u.a. auch Gegenstand der inter-
ministeriellen Vorbereitungssitzungen für die österreichische EU-Präsidentschaft 1998. Eine
abschließende Beurteilung ist daher erst möglich, sobald Art und Umfang der
Unterstützungsleistungen durch das Bundesheer im einzelnen feststehen.
Zu 11:
Im Zusammenhang mit der Unterstützung der EU-Präsidentschaft ist keine Verdichtung von
Verbänden geplant.
Zu 12:
Wie bereits mehrfach erwähnt, werden Waffenübungen im Zusammenhang mit der
Unterstützung der EU-Präsidentschaft lediglich im notwendigen Umfang verschoben, sadaß
von einer Minderung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres keine Rede sein kann. Eine
Beantwortung erübrigt sich daher.
Zu 13 und 13a:
Das System der "Zielorientierten Ausbildung" definiert für jede Funktion im Bundesheer
jenen Ausbildungsstandard, der die Feldverwendungsfähigkeit des einzelnen Soldaten
gewährleistet. Dieses System, das vorrangig für die Planung und begleitende Kontrolle der
Ausbildung vorgesehen ist, könnte theoretisch auch genutzt werden, um vergleichende
Untersuchungen im Sinne der Fragestellung anzustellen. Derartige Untersuchungen wären
allerdings auf Grund der Vielzahl unterschiedlichster Verwendungsprofile äußerst zeit- und
kostenaufwendig und letztlich wenig aussagekräftig.
Zu 13b und 13c:
Nein. Auf Grund der dem Bundesheer vorgegebenen Rahmenbedingungen ist der
Handlungsspielraum, den Grundwehrdienst bzw. die Dauer und Häufigkeit von
Waffenübungen zu bestimmen, sehr gering. Im Hinblick darauf bestand bisher keine
Veranlassung, Berechnungen über die in der Anfrage angeführten Rentabilitätskriterien
hinsichtlich der Ausbildung von Milizsoldaten anzustellen.
Zu 14:
Gemäß den derzeitigen Planungen im Jahr 1999.
Zu 15:
Da die Waffenübungen lediglich verschoben werden, sind keine negativen Auswirkungen in
bezug auf den Einsatzwillen und die Einsatzbereitschaft zu erwarten. Vielmehr ist davon
auszugehen, daß die Unterstützungsleistungen des Bundesheeres die schon an sich hohe
Wertschätzung der Soldaten bei der österreichischen Bevölkerung noch weiter vertiefen und
damit zu einem zusätzlichen Motivierungseffekt bei der Truppe führen.
Zu 16:
Die Anzahl der für die einzelnen Waffengattungen auszubildenden Wehrpflichtigen richtet
sich nach dem jeweiligen Personalbedarf der Einsatzorganisation ("Nähr- bzw. Ersatzrate").
Im Jahr 1996 wurden durch die für die
Mobilmachung verantwortlichen Kommanden rund
8.800 Wehrpflichtige für Funktionen in der Miliz angefordert. Diese Wehrpflichtigen
werden in allen Waffengattungen, die zur Erfüllung des Auftrages ihres jeweiligen Mob-
Verbandes erforderlich sind, ausgebildet.
Zu 16a:
Voraussetzung für die Ausbildung zum Unteroffizier ist die "vorbereitende
Kaderausbildung" . Im Jahr 1996 haben ca. 1.800 Wehrpflichtige diese Ausbildung positiv
abgeschlossen.
Zu 16b:
Im Jahr 1996 haben 476 Wehrpflichtige ihre Ausbildung zum Offiziersanwärter positiv
abgeschlossen.
Zu 17:
Für 1997 wurden rund 7.800 Wehrpflichtige für Funktionen in der Miliz angefordert. Über
den Personalbedarf der Einsatzorganisation für 1998 und 1999 kann derzeit noch keine
definitive Aussage getroffen werden.
Zu 17a:
Ca. 1.800 (1997).
Zu 17b:
Ca. 500 (1997).
Zu 18:
Die rechtlichen Grundsätze des Milizsystems beruhen entsprechend dem
bundesverfassungsgesetzlichen Auftrag auf den durch das Wehrgesetz 1990 bestimmten
Organisationsstrukturen, die mit der Heeresgliederung-Neu umgesetzt wurden.