2060/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 27. Februar 1997

unter der Nr. 2096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Miliztruppenübungen" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Übernahme der Präsidentschaft in der Europäischen Union durch Österreich im zweiten

Halbjahr 1998 erfordert für einen begrenzten Zeitraum zusätzlichen Organisationsaufwand.

In die Vorbereitungen für die in diesem Zusammenhang stattfindenden Konferenzen,

Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sind alle zuständigen Dienststellen des Bundes

und der Länder eingebunden.

Unter dem Gesichtspunkt zweckmäßiger und sparsamer Nutzung aller zur Verfügung

stehenden Ressourcen nimmt auch das Bundesministerium für Landesverteidigung an den

vorbereitenden Planungen teil. Inhalt und Umfang jener Unterstützungsaufgaben, mit denen

das Bundesheer betraut werden soll, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt in groben Zügen

fixiert. Die konkreten personellen und materiellen Anforderungen werden sich im Regelfall

erst relativ kurzfristig ergeben.

Im Hinblick auf diese Gegebenheiten und die Bedeutung des Anlaßfalles wurde für den

Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung generell verfügt, daß Planungen für

das Jahr 1998 auf die zu erwartenden Unterstützungserfordernisse der EU-Präsidentschaft

auszurichten sind. Allfällige Dispositionen in bezug auf die Übungstätigkeit des

Bundesheeres werden daher ausschließlich unter dem erwähnten Gesichtspunkt der

Unterstützung der EU-Präsidentschaft getroffen und nicht - wie in der Anfrage vermutet -

aus Gründen der Budgeteinsparung.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Jahr 1998 werden alle geplanten Waffenübungen durchgeführt, durch die die

Unterstützung der EU-Präsidentschaft nicht unmittelbar beeinträchtigt wird. Die übrigen

Waffenübungen werden lediglich verschoben.

Zu 4:

Nein.

Zu 5:

Allfällige Verschiebungen von Waffenübungen stehen in keinem Zusammenhang mit dem

angeführten Grundsatz.

Zu6:

Wie bereits erwähnt, ist lediglich an eine Verschiebung von Übungen gedacht; mit

Einsparungen ist daher nicht zu rechnen.

Zu7:

Entfällt,

Zu 8 und 9:

Welche Kräfte bzw. sonstigen Ressourcen im Detail betroffen sind, steht derzeit noch nicht

fest. Im übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu 10:

Die Frage des Zusammenwirkens aller betroffenen Bundes- und Landesdienststellen und der

dabei in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen ist u.a. auch Gegenstand der inter-

ministeriellen Vorbereitungssitzungen für die österreichische EU-Präsidentschaft 1998. Eine

abschließende Beurteilung ist daher erst möglich, sobald Art und Umfang der

Unterstützungsleistungen durch das Bundesheer im einzelnen feststehen.

Zu 11:

Im Zusammenhang mit der Unterstützung der EU-Präsidentschaft ist keine Verdichtung von

Verbänden geplant.

Zu 12:

Wie bereits mehrfach erwähnt, werden Waffenübungen im Zusammenhang mit der

Unterstützung der EU-Präsidentschaft lediglich im notwendigen Umfang verschoben, sadaß

von einer Minderung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres keine Rede sein kann. Eine

Beantwortung erübrigt sich daher.

Zu 13 und 13a:

Das System der "Zielorientierten Ausbildung" definiert für jede Funktion im Bundesheer

jenen Ausbildungsstandard, der die Feldverwendungsfähigkeit des einzelnen Soldaten

gewährleistet. Dieses System, das vorrangig für die Planung und begleitende Kontrolle der

Ausbildung vorgesehen ist, könnte theoretisch auch genutzt werden, um vergleichende

Untersuchungen im Sinne der Fragestellung anzustellen. Derartige Untersuchungen wären

allerdings auf Grund der Vielzahl unterschiedlichster Verwendungsprofile äußerst zeit- und

kostenaufwendig und letztlich wenig aussagekräftig.

Zu 13b und 13c:

Nein. Auf Grund der dem Bundesheer vorgegebenen Rahmenbedingungen ist der

Handlungsspielraum, den Grundwehrdienst bzw. die Dauer und Häufigkeit von

Waffenübungen zu bestimmen, sehr gering. Im Hinblick darauf bestand bisher keine

Veranlassung, Berechnungen über die in der Anfrage angeführten Rentabilitätskriterien

hinsichtlich der Ausbildung von Milizsoldaten anzustellen.

Zu 14:

Gemäß den derzeitigen Planungen im Jahr 1999.

Zu 15:

Da die Waffenübungen lediglich verschoben werden, sind keine negativen Auswirkungen in

bezug auf den Einsatzwillen und die Einsatzbereitschaft zu erwarten. Vielmehr ist davon

auszugehen, daß die Unterstützungsleistungen des Bundesheeres die schon an sich hohe

Wertschätzung der Soldaten bei der österreichischen Bevölkerung noch weiter vertiefen und

damit zu einem zusätzlichen Motivierungseffekt bei der Truppe führen.

Zu 16:

Die Anzahl der für die einzelnen Waffengattungen auszubildenden Wehrpflichtigen richtet

sich nach dem jeweiligen Personalbedarf der Einsatzorganisation ("Nähr- bzw. Ersatzrate").

Im Jahr 1996 wurden durch die für die Mobilmachung verantwortlichen Kommanden rund

8.800 Wehrpflichtige für Funktionen in der Miliz angefordert. Diese Wehrpflichtigen

werden in allen Waffengattungen, die zur Erfüllung des Auftrages ihres jeweiligen Mob-

Verbandes erforderlich sind, ausgebildet.

Zu 16a:

Voraussetzung für die Ausbildung zum Unteroffizier ist die "vorbereitende

Kaderausbildung" . Im Jahr 1996 haben ca. 1.800 Wehrpflichtige diese Ausbildung positiv

abgeschlossen.

Zu 16b:

Im Jahr 1996 haben 476 Wehrpflichtige ihre Ausbildung zum Offiziersanwärter positiv

abgeschlossen.

Zu 17:

Für 1997 wurden rund 7.800 Wehrpflichtige für Funktionen in der Miliz angefordert. Über

den Personalbedarf der Einsatzorganisation für 1998 und 1999 kann derzeit noch keine

definitive Aussage getroffen werden.

Zu 17a:

Ca. 1.800 (1997).

Zu 17b:

Ca. 500 (1997).

Zu 18:

Die rechtlichen Grundsätze des Milizsystems beruhen entsprechend dem

bundesverfassungsgesetzlichen Auftrag auf den durch das Wehrgesetz 1990 bestimmten

Organisationsstrukturen, die mit der Heeresgliederung-Neu umgesetzt wurden.