2061/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schmidt, Schaffenrath, Gredler und Partnerlnnen
haben am 27. Februar 1997 unter der Nr. 2063/J an mich eine schriftliche parlamen-
tarische Anfrage betreffend EU-Förderprogramme für Frauen in Österreich gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
"1. Gibt es bereits Pläne zur Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für
kofinanzierte Projekte, die als Service- und Beratungsstelle bei der Antragstel-
lung berät?
2. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Koordinierung aller mit der Durch-
führung von Programmen und Projekten betrauten Stellen zu verbessern?
3. Woran scheitern lhrer Meinung nach die Förderanträge? Welche Maßnahmen
wurden durch die gewonnenen Erkenntnisse ergriffen?
4. In welcher Form planen Sie den Zugang zu lnformationen und Ausschreibun-
gen von EU-Förderprogrammen zu verbessern?
5. lst Ihnen die Vor- und Zwischenfinanzierungsproblematik bekannt?
Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie zu setzen?
6. lst eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anforderungskataloge der
verschiedenen Fördergeber und Prüfstellen hinsichtlich Abrechnungs- und
Abwicklungsstandards geplant?
Wenn ja, welche?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der Vielfalt der verschiedenen Förderungsmöglichkeiten und Netzwerke
innerhalb des Förderungspools der Europäischen Union halte ich die Einrichtung
einer zentralen Koordinationsstelle für nicht zielführend. Ich weise aber darauf hin,
daß es bereits zahlreiche Service- und Beratungsstellen betreffend EU-Förderungen,
so zum Beispiel das Büro für Gemeinschaftsinitiativen und Programme der EU (GIP),
gibt.
Zu Frage 2;
Die Abwicklung der einzelnen Förderprojekte fällt in die Zuständigkeit der Bundes-
ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ich verweise daher auf die Beantwor-
tung der gleichlautend an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2064/J.
Darüber hinaus steht eine Mitarbeiterin meines Büros hinsichtlich grundsätzlicher
Fragen zur Abwicklung und Umsetzung von Förderungen nach den EU-Förderricht-
linien in laufendem Kontakt mit den fördernden Stellen, nimmt regelmäßig an den
Sitzungen des jeweiligen Begleitausschusses zu den EU-Projekten teil und erhält die
erforderlichen Informationen vom GIP.
Zu Frage 3:
Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, daß die Zielsetzungen einzelner Projekte
oft nicht mit den Schwerpunkten der fördernden Stellen übereinstimmen. Hier gilt es,
den Informationsfluß weiter auszubauen.
ZU Frage 4:
Um einen möglichst breiten Zugang zu Informationen und Ausschreibungen zu
schaffen, werden von meiner Seite die Informationsveranstaltungen der für die ein-
zelnen Projekte zuständigen Ansprechstellen unterstützt und grundlegende Infor-
mationen an ProjektwerberInnen weitergegeben.
Darüber hinaus wurde im Rahmen
der Schriftenreihe der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbrau-
cherschutz ein Leitfaden zum Themenbereich Frauenförderung in der EU herausge-
geben, der unter anderem Informationen über die Möglichkeiten der Antragstellung
enthält und einen Überblick über die jeweiligen Ansprechstellen liefert.
Zu Frage 5;
Ja. Konkrete Überlegungen bezüglich Zwischenfinanzierungen befinden sich derzeit
im Stadium der Überprüfung hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit.
Zu Frage 6:
Da die einzelnen Projektfonds jeweils verschiedene Fragestellungen und Zielsetzun-
gen zum Inhalt haben, ist eine generelle Vereinheitlichung der in den Anforderungs-
katalogen festgelegten Kriterien nicht möglich. Allerdings bestehen innerhalb der
Projektfonds sehr wohl Richtlinien für die Abwicklung der Projekte, nach denen sich
das jeweils federführende Ressort zu richten hat.