2062/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2018/J betreffend Verteilung der Zuschüsse des Forschungsförde-
rungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft ( FFF ) für die Vorbe-
reitung und Anbahnung von EU-Projekten, welche die Abgeordneten
Karlsson, Genossinnen und Genossen am 26. Februar 1997 an mich
richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Innerhalb der jeweiligen Jahresbudgets des Forschungsförderungs-
fonds gibt es kein vordeterminiertes Teilbudget für die An-
bahnungsförderung. Die Vergabe von Budgetmittel für diesen Zweck
erfolgt nach Maßgabe der Qualität
und Quantität der Anträge.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Zwischen 1. Jänner 1995 und 28. Februar 1997 wurden unter dem
Titel "Anbahnung von EU-Projekten" insgesamt öS 7, 663.000, --
vergeben .
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es wurden 57 Projekte eingereicht.
Antwort zu den Punkten 4 und 6 der Anfrage:
46 Projekte mit einer Fördersumme von öS 7, 663.000, --; 11 Projek-
te wurden abgelehnt.
Antwort zu den Punkten 5 und 7 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen würde Art. 20 (3) B-VG
( Amtsverschwiegenheit ) widersprechen .
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Es wurden 21 Projekte mit einer Gesamtsumme von öS 3,426.000,--
gefördert .
Antwort zu den Punkten 10. und 11 der Anfrage:
Es wurden 15 Projekte mit einer Gesamtsumme von öS 2, 515 . 000, --
gefördert .
Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Es wurden 9 Projekte mit einer Gesamtsumme von öS 1,472.000,--
gefördert .
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage,
Ein Projekt mit einer Fördersumme von öS 250.000, --.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Alle Förderansuchen, auch jene, die die Anbahnung von EU-Projek-
ten betreffen, werden nach den FFF-internen Projektbewertungskri-
terien einer Beurteilung unterzogen. Ablehnungsgründe sind daher
im allgemeinen eine unterdurchschnittliche Bewertung des techni-
schen und/oder wirtschaftlichen Projektumfeldes, aber auch eine
verspätete (nachträgliche) Einreichung beim FFF, oder wenn ein
Projekt nicht wirtschaftsbezogene Forschung und Entwicklung be-
trifft und daher nicht in den Förderungsbereich des FFF fällt.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage:
Inhaltliche Einschränkungen können den FFF-Förderungsrichtlinien
entnommen werden. Die Projektbewertungskriterien werden den För-
derungswerbern mitgeteilt .