2062/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2018/J betreffend Verteilung der Zuschüsse des Forschungsförde-

rungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft ( FFF ) für die Vorbe-

reitung und Anbahnung von EU-Projekten, welche die Abgeordneten

Karlsson, Genossinnen und Genossen am 26. Februar 1997 an mich

richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Innerhalb der jeweiligen Jahresbudgets des Forschungsförderungs-

fonds gibt es kein vordeterminiertes Teilbudget für die An-

bahnungsförderung. Die Vergabe von Budgetmittel für diesen Zweck

erfolgt nach Maßgabe der Qualität und Quantität der Anträge.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Zwischen 1. Jänner 1995 und 28. Februar 1997 wurden unter dem

Titel "Anbahnung von EU-Projekten" insgesamt öS 7, 663.000, --

vergeben .

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Es wurden 57 Projekte eingereicht.

Antwort zu den Punkten 4 und 6 der Anfrage:

46 Projekte mit einer Fördersumme von öS 7, 663.000, --; 11 Projek-

te wurden abgelehnt.

Antwort zu den Punkten 5 und 7 der Anfrage:

Die Beantwortung dieser Fragen würde Art. 20 (3) B-VG

( Amtsverschwiegenheit ) widersprechen .

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

Es wurden 21 Projekte mit einer Gesamtsumme von öS 3,426.000,--

gefördert .

Antwort zu den Punkten 10. und 11 der Anfrage:

Es wurden 15 Projekte mit einer Gesamtsumme von öS 2, 515 . 000, --

gefördert .

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

Es wurden 9 Projekte mit einer Gesamtsumme von öS 1,472.000,--

gefördert .

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage,

Ein Projekt mit einer Fördersumme von öS 250.000, --.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

Alle Förderansuchen, auch jene, die die Anbahnung von EU-Projek-

ten betreffen, werden nach den FFF-internen Projektbewertungskri-

terien einer Beurteilung unterzogen. Ablehnungsgründe sind daher

im allgemeinen eine unterdurchschnittliche Bewertung des techni-

schen und/oder wirtschaftlichen Projektumfeldes, aber auch eine

verspätete (nachträgliche) Einreichung beim FFF, oder wenn ein

Projekt nicht wirtschaftsbezogene Forschung und Entwicklung be-

trifft und daher nicht in den Förderungsbereich des FFF fällt.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

Ja.

Antwort zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage:

Inhaltliche Einschränkungen können den FFF-Förderungsrichtlinien

entnommen werden. Die Projektbewertungskriterien werden den För-

derungswerbern mitgeteilt .