2064/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2077/J betreffend Versäumnisse des Bundesministeriums für wirt-

schaftliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit BÜRGES-Förde-

rungen, welche die Abgeordneten Haigermoser, Lafer, Schöggl und

Kollegen am 27. Februar 1997 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Ja.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Es hat sich unter anderem die Notwendigkeit ergeben, aufgrund des

Auslaufens diverser Tourismus-Förderungsaktionen bestimmte Förde-

rungsschwerpunkte in die Aktion nach dem Gewerbestrukturverbesse-

rungsgesetz einzubauen. Hierzu waren mehrere Koordinierungsge-

spräche erforderlich, welche mittlerweile weitgehend

abgeschlossen werden konnten.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. März 1997 sind im Rahmen

der genannten Aktion insgesamt 509 Anträge eingelangt.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Da die neuen Richtlinien für die Gewerbestrukturverbesserungsak-

tion weitgehend ausverhandelt sind, kann mit einem Inkrafttreten

demnächst gerechnet werden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Das Fehlen der Gewerbestrukturverbesserungsrichtlinien hat keine

Auswirkungen auf eine EU-Kofinanzierung, da erwartet werden kann,

daß alle Anträge heuer erledigt werden.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Alle entscheidungsreifen Anträge sind seitens der BÜRGES

bearbeitet und entschieden, allerdings wurde bis dato seitens des

Beauftragten des Bundesministeriums für Finanzen noch keine

Entscheidung über die Schadloshaltung der Republik Österreich

getroffen; bei den ersten 300 Fällen wird demnächst die

diesbezügliche Entscheidung getroffen.

Insgesamt sind somit 760 Anträge noch nicht positiv erledigt. Die

Anträge stammen aus 1995 (68), 1996 (570) und 1997 (122 bis

31. März 1997).

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

In der Jungunternehmerförderungsaktion wurden die entscheidungs-

reifen Anträge erledigt, sofern es sich um eine reine Zuschußför-

derung handelt. Sofern auch eine Haftung beantragt wurde, muß

noch die Übernahme der Schadloshaltung abgewartet werden. Das

betrifft per 22. April 1997 127 Anträge. Die Anträge stammen aus

1995 (4), 1996 (100) und 1997 (23).

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Aufgrund des Schadloshaltungsvertrages hat der Beauftragte 2

Wochen Frist zur Entscheidung. Rund 300 Anträge wurden am 7. März

1997 übermittelt und sind bereits entschieden worden. Bei einer

vergleichbaren weiteren Vorgangsweise müßte der Rückstand bis

Mitte Mai d. J. abgebaut sein.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Trotz des Fehlens neuer Förderungsrichtlinien werden die ent-

sprechenden Anträge kontinuierlich bearbeitet. Nach Inkrafttreten

der neuen Richtlinien können somit die vorliegenden Anträge einer

sofortigen Erledigung zugeführt werden.