2064/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2077/J betreffend Versäumnisse des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit BÜRGES-Förde-
rungen, welche die Abgeordneten Haigermoser, Lafer, Schöggl und
Kollegen am 27. Februar 1997 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Es hat sich unter anderem die Notwendigkeit ergeben, aufgrund des
Auslaufens diverser
Tourismus-Förderungsaktionen bestimmte Förde-
rungsschwerpunkte in die Aktion nach dem Gewerbestrukturverbesse-
rungsgesetz einzubauen. Hierzu waren mehrere Koordinierungsge-
spräche erforderlich, welche mittlerweile weitgehend
abgeschlossen werden konnten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. März 1997 sind im Rahmen
der genannten Aktion insgesamt 509 Anträge eingelangt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Da die neuen Richtlinien für die Gewerbestrukturverbesserungsak-
tion weitgehend ausverhandelt sind, kann mit einem Inkrafttreten
demnächst gerechnet werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Das Fehlen der Gewerbestrukturverbesserungsrichtlinien hat keine
Auswirkungen auf eine EU-Kofinanzierung, da erwartet werden kann,
daß alle Anträge heuer erledigt werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Alle entscheidungsreifen Anträge sind seitens der BÜRGES
bearbeitet und entschieden, allerdings wurde bis dato seitens des
Beauftragten des Bundesministeriums für Finanzen noch keine
Entscheidung über die Schadloshaltung der Republik Österreich
getroffen; bei den ersten 300 Fällen wird demnächst die
diesbezügliche Entscheidung getroffen.
Insgesamt sind somit 760 Anträge noch nicht positiv erledigt. Die
Anträge stammen aus 1995 (68), 1996 (570) und 1997 (122 bis
31. März 1997).
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
In der Jungunternehmerförderungsaktion wurden die entscheidungs-
reifen Anträge erledigt, sofern es sich um eine reine Zuschußför-
derung handelt. Sofern auch eine Haftung beantragt wurde, muß
noch die Übernahme der Schadloshaltung abgewartet werden. Das
betrifft per 22. April 1997 127 Anträge. Die Anträge stammen aus
1995 (4), 1996 (100) und 1997 (23).
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Aufgrund des Schadloshaltungsvertrages hat der Beauftragte 2
Wochen Frist zur Entscheidung. Rund 300 Anträge wurden am 7. März
1997 übermittelt und sind bereits entschieden worden. Bei einer
vergleichbaren weiteren Vorgangsweise müßte der Rückstand bis
Mitte Mai d. J. abgebaut sein.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Trotz des Fehlens neuer Förderungsrichtlinien werden die ent-
sprechenden Anträge kontinuierlich bearbeitet. Nach Inkrafttreten
der neuen Richtlinien können somit die vorliegenden Anträge einer
sofortigen Erledigung zugeführt werden.