2066/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die Möglichkeit für Insassen der
österreichischen Haftanstalten, sich über rechtliche Angelegenheiten umfassend zu
informieren, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1 . Welche Informationsmöglichkeiten bestehen derzeit für Insassen österreichi-
scher Haftanstalten, sich umfassend über die eigene rechtliche Situation und
die aktuellen Gesetze zu informieren?
2. Welche Fachbücher und Texte derzeit gültiger Gesetze liegen in den jeweili-
gen Anstalten in welcher Stückzahl auf?
3. Wie oft und wie lange haben die Insassen Zugang zu der angebotenen Fachli-
teratur?
4. Welche Verbesserungsmaßnahmen planen Sie, um die Informationsmöglich-
keiten in den Haftanstalten zu erweitern?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 :
Hier ist zunächst die in den Justizanstalten vorhandene Fachliteratur zu nennen, auf
die zu den Fragen 2 und 3 näher eingegangen wird. Darüber hinaus können die In-
sassen auch von den in den Justizanstalten tätigen Sozialarbeitern, in größeren An-
stalten auch durch die Rechtsbüros - dazu
Näheres zu Frage 4 - rechtliche Informa-
tionen erlangen. Soweit es sich um Fragen des gegen den Insassen geführten Straf-
verfahrens handelt, ist es aber auch Aufgabe des jeweiligen Gerichts, dem Insassen
die erforderlichen Rechtsbelehrungen zu erteilen.
Zu.2:
Zum Literaturbestand der Justizanstalten gehören unter anderem etwa das Strafvoll-
zugsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Suchtgiftgesetz, das Finanzstrafgesetz, die
Strafprozeßordnung, das ABGB, die Zivilprozeßordnung und das Mutterschutzge-
setz. Je nach Anstaltsorganisation liegen die Gesetzesausgaben entweder in den
Abteilungen oder in der Gefangenenbibliothek auf. Darüber hinaus beziehen die An-
stalten die Bundesgesetz- und die jeweiligen Landesgesetzblätter. In jedem Haft-
raum befinden sich eine Textausgabe des Strafvollzugsgesetzes oder zumindest ein
Auszug daraus sowie eine Ausfertigung der jeweiligen Hausordnung.
Zu 9:
Je nach Anstaltsorganisation stehen diese Gesetzeswerke den Insassen täglich
oder ein- bis zweimal pro Woche entweder zur Entlehnung oder zum Nachschlagen
in hiefür eingerichteten Leseräumen zur Verfügung.
Zu 4:
Durch die vorerst noch auf die großen Justizanstalten beschränkte Einrichtung von
Rechtsbüros, die von Juristen geleitet werden, wurden und werden Organisa-
tionseinheiten geschaffen, die über umfassendes juristisches Wissen verfügen. Die-
se Einrichtungen stehen auch den Insassen zur Verfügung, wodurch deren Informa-
tionsmöglichkeiten über Rechtsfragen erheblich verbessert wurden und werden.