2075/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2130/J-NR/1997, betreffend der Strei-
chung der E66 aus dem "International E Road Network", die die Abgeordneten Brigitte
Tegischer und Genossen am 11 . März 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
1. Wurden Ihr Ministerium aufgefordert, sich für die Streichung der
E66 aus dem internationalen Verkehrsplan einzusetzen?
Antwort:
Das Verkehrsministerium wurde durch Schreiben einiger betroffener Osttiroler Ge-
meinden vom 22. November 1991 aufgefordert, sich für eine Streichung der E 66 aus
dem Internationalen E-Straßennetz einzusetzen sowie der Ratifizierung des AGR-
Abkommens durch Österreich nicht zuzustimmen.
2..4. Welche Schritte können unternommen werden, um eine Streichung
der E66 vorzunehmen? Werden Sie sich für die Streichung der
gesamten E66 verwenden?
Falls eine gesamte Streichung nicht möglich ist, werden Sie sich
auf eine Streichung des Teilbereiches Österreichische Staatsgrenze
bei Arnbach bis Spittal an der Drau
einzusetzen?
Zu welchem nächstmöglichen Termin kann ein derartiges Ansuchen
gegenüber der ECE vorgebracht werden?
Antwort:
Mein Ressort hat sich bereits zum Zeitpunkt dieser Aufforderung gegen eine Ratifika-
tion des AGR ausgesprochen, da dieses Abkommen die Förderung und Erleichterung
des internationalen Straßenverkehrs zum Ziel hat, was den verkehrspolitischen Inten-
tionen Österreichs zuwiderläuft.
Im übrigen können zu diesen Fragen keine weiteren Angaben gemacht werden, da die
Herausnahme einzelner E-Straßen aus dem AGR in die ausschließliche Kompetenz
des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten fällt.