2075/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2130/J-NR/1997, betreffend der Strei-

chung der E66 aus dem "International E Road Network", die die Abgeordneten Brigitte

Tegischer und Genossen am 11 . März 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

1. Wurden Ihr Ministerium aufgefordert, sich für die Streichung der

E66 aus dem internationalen Verkehrsplan einzusetzen?

Antwort:

Das Verkehrsministerium wurde durch Schreiben einiger betroffener Osttiroler Ge-

meinden vom 22. November 1991 aufgefordert, sich für eine Streichung der E 66 aus

dem Internationalen E-Straßennetz einzusetzen sowie der Ratifizierung des AGR-

Abkommens durch Österreich nicht zuzustimmen.

2..4. Welche Schritte können unternommen werden, um eine Streichung

der E66 vorzunehmen? Werden Sie sich für die Streichung der

gesamten E66 verwenden?

Falls eine gesamte Streichung nicht möglich ist, werden Sie sich

auf eine Streichung des Teilbereiches Österreichische Staatsgrenze

bei Arnbach bis Spittal an der Drau einzusetzen?

Zu welchem nächstmöglichen Termin kann ein derartiges Ansuchen

gegenüber der ECE vorgebracht werden?

Antwort:

Mein Ressort hat sich bereits zum Zeitpunkt dieser Aufforderung gegen eine Ratifika-

tion des AGR ausgesprochen, da dieses Abkommen die Förderung und Erleichterung

des internationalen Straßenverkehrs zum Ziel hat, was den verkehrspolitischen Inten-

tionen Österreichs zuwiderläuft.

Im übrigen können zu diesen Fragen keine weiteren Angaben gemacht werden, da die

Herausnahme einzelner E-Straßen aus dem AGR in die ausschließliche Kompetenz

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten fällt.