2078/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 26. Februar 1997 unter der Nr. 2027/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend veränderte Kompetenzen

im Bereich der Frauenministerin gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wieviele Personen waren bis zur Regierungsumbildung im Bereich

der Frauenministerin tätig?

2. Wieviele Abteilungen und Sektionen mit welcher Personalausstattung

(gegliedert nach Beamtendienstklassen und Vertragsbediensteten)

sind derzeit im Bereich Frauenpolitik tätig?

3. Wieviele Personen (Gliederung wie oben) werden für die Bereiche

Gentechnik und Konsumentenschutz der Frauenministerin zuge-

ordnet?

4. Wie begründen Sie derartige "Kürzungen" im Bereich der frauen-

politischen Arbeit der neuen Regierung?

5. Können Sie sicherstellen, daß während Ihrer Amtszeit das Büro der

Frauenministerin im Bundeskanzleramt aufrecht bleibt?

6. Schließen Sie für Ihre Amtszeit eine Zusammenfassung der familien-

und frauenpolitischen Agenden in einem Ministerium aus? Wenn nein,

warum nicht?

7. Werden Sie sich für ein eigenständiges Frauenministerium ein-

setzen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 ;

Unter Zugrundelegung der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes

(Stand: Dezember 1 996) waren bis zur Regierungsumbildung 34 Personen

im Bereich der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver-

braucherschutz (inklusive dem Ministerbüro und dem Büro der Gleichbe-

handlungsanwältin) tätig.

Zu Frage 2;

Nach der derzeit geltenden Geschäftseinteilung sind für Angelegenheiten

der Frauenpolitik neben dem Büro der Bundesministerin Mag. PRAMMER

die Abteilungen 10 (Grundsatzabteilung für Frauenangelegenheiten; 1-ei-

tungsfunktion derzeit unbesetzt), 11 (Frauenrelevante Rechtsangelegen-

heiten) und 12 (Gleichbehandlung im Bundesdienst und institutionelle

Frauenförderung) der Sektion 1 des Bundeskanzleramtes zuständig. Eine

Gliederung der Personalausstattung dieser Abteilungen nach Beamten und

Vertragsbediensteten bzw. Verwendungsgruppen und Dienstklassen ist der

nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Abteilung

Beamte

Vertrags=

bedienstete

I/10

  2 A/VI

    3  I/a

    1  I/c

I/11

  1 A/VII

  1 A/V

    1 I/A

    1 I/c

I/12

  1 A/VII

  1 A/VI

  1 A/IV

  1 B/IV

   1 A3

    1 I/B

    1 I/c

Bedienstete

insgesamt

              17

 

 

Zu Frage 3:

Bereich

Beamte

Vertrags=

bedienstete

Gentechnik

1 A/VII

1 A/VI

1 B/III

4 I/a

Bedienstete

insgesamt

               7

 

 

Bereich

Beamte

Vertrags=

bedienstete

Konsumenten=

schutz

 2 A/VII

 2 A/VI

 2 A/V

 1 B/IV

 1 A2

  5 I/a

  2 I/b

  3 I/d

 

Bedienstete

insgesamt

             18

 

 

 

 

Zu Frage 4:

Generell ist festzuhalten, daß durch die Übertragung weiterer Kompetenzen

an Bundesministerin Mag. PRAMMER keinerlei Eingriff in den Bereich der

Frauenpolitik erfolgt ist. Von Kürzungen kann allein im Hinblick auf die Tat-

sache, daß sich die Anzahl der in diesem Bereich Beschäftigten nicht ver-

ändert hat, keine Rede sein.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Für die Schaffung eines eigenständigen Frauenministeriums - dem dann

allerdings noch zusätzliche Kompetenzen eingeräumt werden müßten -

werden von frauenpolitischer Seite gute Argumente angeführt. Im Zuge der

Überlegungen für eine Neuordnung der Kompetenzen der

Bundesministerien werden diese Argumente sicherlich einfließen. Aufgrund

der angespannten Budgetsituation kann aber eine Neustrukturierung der

Kompetenzverteilung realistischerweise nur dann ins Auge gefaßt werden,

wenn daraus keine Mehrkosten entstehen.