2078/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben am 26. Februar 1997 unter der Nr. 2027/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend veränderte Kompetenzen
im Bereich der Frauenministerin gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wieviele Personen waren bis zur Regierungsumbildung im Bereich
der Frauenministerin tätig?
2. Wieviele Abteilungen und Sektionen mit welcher Personalausstattung
(gegliedert nach Beamtendienstklassen und Vertragsbediensteten)
sind derzeit im Bereich Frauenpolitik tätig?
3. Wieviele Personen (Gliederung wie oben) werden für die Bereiche
Gentechnik und Konsumentenschutz der Frauenministerin zuge-
ordnet?
4. Wie begründen Sie derartige "Kürzungen" im Bereich der frauen-
politischen Arbeit der neuen Regierung?
5. Können Sie sicherstellen, daß während Ihrer Amtszeit das Büro der
Frauenministerin im Bundeskanzleramt aufrecht bleibt?
6. Schließen Sie für Ihre Amtszeit eine Zusammenfassung der familien-
und frauenpolitischen Agenden in einem Ministerium aus? Wenn nein,
warum nicht?
7. Werden Sie sich für ein eigenständiges Frauenministerium ein-
setzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 ;
Unter Zugrundelegung der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes
(Stand: Dezember 1 996) waren bis zur Regierungsumbildung 34 Personen
im Bereich der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver-
braucherschutz (inklusive dem Ministerbüro und dem Büro der Gleichbe-
handlungsanwältin) tätig.
Zu Frage 2;
Nach der derzeit geltenden Geschäftseinteilung sind für Angelegenheiten
der Frauenpolitik neben dem Büro der Bundesministerin Mag. PRAMMER
die Abteilungen 10 (Grundsatzabteilung für Frauenangelegenheiten; 1-ei-
tungsfunktion derzeit unbesetzt), 11 (Frauenrelevante Rechtsangelegen-
heiten) und 12 (Gleichbehandlung im Bundesdienst und institutionelle
Frauenförderung) der Sektion 1 des Bundeskanzleramtes zuständig. Eine
Gliederung der Personalausstattung dieser Abteilungen nach Beamten und
Vertragsbediensteten bzw. Verwendungsgruppen und Dienstklassen ist der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
|
Abteilung |
Beamte |
Vertrags= bedienstete |
|
I/10 |
2 A/VI |
3 I/a 1 I/c |
|
I/11 |
1 A/VII 1 A/V |
1 I/A 1 I/c |
|
I/12 |
1 A/VII 1 A/VI 1 A/IV 1 B/IV 1 A3 |
1 I/B 1 I/c |
|
Bedienstete insgesamt |
17 |
|
Zu Frage 3:
|
Bereich |
Beamte |
Vertrags= bedienstete |
|
Gentechnik |
1 A/VII 1 A/VI 1 B/III |
4 I/a |
|
Bedienstete insgesamt |
7 |
|
|
Bereich |
Beamte |
Vertrags= bedienstete |
|
Konsumenten= schutz |
2 A/VII 2 A/VI 2 A/V 1 B/IV 1 A2 |
5 I/a 2 I/b 3 I/d
|
|
Bedienstete insgesamt |
18 |
|
Zu Frage 4:
Generell ist festzuhalten, daß durch die Übertragung weiterer Kompetenzen
an Bundesministerin Mag. PRAMMER keinerlei
Eingriff in den Bereich der
Frauenpolitik erfolgt ist. Von Kürzungen kann allein im Hinblick auf die Tat-
sache, daß sich die Anzahl der in diesem Bereich Beschäftigten nicht ver-
ändert hat, keine Rede sein.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Für die Schaffung eines eigenständigen Frauenministeriums - dem dann
allerdings noch zusätzliche Kompetenzen eingeräumt werden müßten -
werden von frauenpolitischer Seite gute Argumente angeführt. Im Zuge der
Überlegungen für eine Neuordnung der Kompetenzen der
Bundesministerien werden diese Argumente sicherlich einfließen. Aufgrund
der angespannten Budgetsituation kann aber eine Neustrukturierung der
Kompetenzverteilung realistischerweise nur dann ins Auge gefaßt werden,
wenn daraus keine Mehrkosten entstehen.