2079/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen vom
27. Februar 1997, Nr. 2078/J , betreffend Entwicklung des Personalstandes und der
Pragmatisierungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Die Frage 1 und 4 betrifft die Höhe der Beamten zum Stichtag 1. Jänner 1995 (160.533)
bzw. 1. Jänner 1996 (161.027). Rechnerisch ergibt sich, daß die Anzahl der pragmatisierten
Bediensteten angestiegen ist. lm Bundesministerium für lnneres - also bei den
Sicherheitskräften (Polizei, Gendarmerie) - von etwa 24.000 auf 28.400 und bei der
Landesverteidigung von etwa 17.200 auf 18.500. Spezifisch bedeutet dies, daß tatsächlich
die Pragmatisierung in den übrigen Bereichen deutlich zurückging. Daraus ergibt insgesamt
(Beamte und Vertragsbedienstete) auch rechnerisch gesehen, daß außerhalb des
Sicherheitsbereiches von 1995 auf 1996 eine Personalreduzierung vorgenommen wurde.
Einsparungsziel für 1996 war, den durchschnittlichen Personalstand im Bund um 3.000 zu
reduzieren. Diese Zahl wurde um 159 übererfüllt. Es ist hiermit zu einer tatsächlichen
Reduzierung über 3.000 Bedienstete von 1995 auf 1996 gekommen.
Bundeskanzleramt 816
BM für lnneres 27.988
BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 24.039
BM für Wissenschaft, Forschung und Kunst 12.512
BM für Arbeit und Soziales 3.525
BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz 571
BM für Umwelt 175
BM für Jugend und Familie 55
BM für Äußeres 681
BM für Justiz 8.162
BM für Landesverteidigung 17.206
BM für Finanzen 14.103
BM für Land- und Forstwirtschaft 1.731
BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 3.967
BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr 311
Post 44.691
Summe 160.533
Zu 2. und 3.:
Bundeskanzleramt 30
BM für Inneres 489
BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 712
BM für Wissenschaft, Forschung und Kunst 756
BM für Arbeit und Soziales 72
BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz 47
BM für Umwelt 26
BM für Jugend und Familie 3
BM für Äußeres 47
BM für Justiz 265
BM für Landesverteidigung 1.828
BM für Finanzen 414
BM für Land- und Forstwirtschaft 84
BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 114
BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr 12
Post 848
Summe 6.747
* inkl. 1.452 Militärpersonen auf zeit
Zu 4.:
Bundeskanzleramt 812
BM für Inneres 28.403
BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 24.265
BM für Wissenschaft, Forschung und Kunst 12.774
BM für Arbeit und Soziales 3.398
BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz 595
BM für Umwelt 195
BM für Jugend und Familie 58
BM für Äußeres 684
BM für Justiz 8.093
BM für Landesverteidigung 18.556
BM für Finanzen 13.133
BM für Land- und Forstwirtschaft 1.729
BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 3.871
BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr 524
Post 3.937
Summe 161.027
Zu 5. und 6.:
Bundeskanzleramt 19
BM für lnneres 319
BM für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten 739
BM für Wissenschaft. Verkehr und Kunst 543
BM für Arbeit und Soziales 50
BM für Gesundheit und Konsumentenschutz 28
BM für Umwelt, Jugend und Familie 21
BM für Äußeres 38
BM für Justiz 269
BM für Landesverteidigung* 2.767
BM für Finanzen 516
BM für Land- und Forstwirtschaft 68
BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 85
Post
Summe 5.698
*inkl 2.461 Militärpersonen auf Zeit; BMG-Novelle 1996 berücksichtigt
Zu 7. :
Bundeskanzleramt 824
BM für lnneres 28.847
BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 24.863
BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst 13.366
BM für Arbeit und Soziales 3.019
BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz 614
BM für Umwelt, Jugend und Familie 267
BM für Äußeres 697
BM für Justiz 8.180
BM für Landesverteidigung 20.369
BM für Finanzen 13.154
BM für Land- und Forstwirtschaft 1.769
BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 3.865
Post 42.860
Summe 162.694
Zu 8. und 9.:
Bundeskanzleramt 6
BM für lnneres 89
BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 181
BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst 142
BM für Arbeit und Soziales 39
BM für Umwelt, Jugend und Familie - -
BM für Äußeres - -
BM für Justiz 32
BM für Landesverteidigung 413
BM für Finanzen 87
BM für Land- und Forstwirtschaft 29
BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 79
Post -
Summe 1.097
* inkl. 369 Militärpersonen auf zeit;
BMG-Novelle 1997 berücksichtigt
Zu 10.:
Das im Koalitionsabkommen festgelegte Ziel einer Einschränkung der Pragmatisierung
wurde in den Jahren 1995, 1996 und 1997 nicht vernachlässigt. Überall dort, wo nicht
zwingend Beamte aufzunehmen sind - also bei Richtern, Staatsanwälten, Exekutivbeamten,
Militärpersonen und Universitäts- und Hochschullehrern - wurde die Aufnahme in ein öffent-
lich-rechtliches Bundesdienstverhältnis sehr restriktiv gehandhabt. ln den Betrachtungs-
zeitraum fällt auch die Umwandlung der bisherigen Zeitsoldaten in Militärpersonen auf Zeit.
Diese Militärpersonen auf Zeit stehen in einem zeitlich befristeten öffentlich-rechtlichen
Bundesdienstverhältnis und scheiden nach Fristablauf wieder aus.
Zu 11.:
Die Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluß vom 4, März 1997 festgelegt, daß Auf-
nahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bis zum Vorliegen von vertraglichen
Alternativschematas nur mehr im Rahmen der Anzahl an Beamten vorgenommen werden,
wie sie zum 31. Dezember 1996 gegeben war. Weiters wurde festgelegt, daß die Anzahl an
Beamten - gemessen an der Gesamtbeschäftigung (Bedienstete) - kapitelweise im
Jahr 1998 und den Folgejahren nicht steigen soll.
Zu 12,:
44,691
Zu 13.:
1.848
Zu 14.:
43.937
Zu 1 5. :
Im Jänner 1996 wurden nur mehr 236 Bedienstete in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis aufgenommen. Ab Februar 1996 gab es keine Pragmatisierungen mehr.
Zu 16.:
42.860
Zu 17.:
ln einem Schreiben vom 21. Februar 1996 hat der damalige Staatssekretär im Bundes-
kanzleramt der ÖPT mitgeteilt, daß im Falle einer Fortsetzung von Pragmatisierungen jede
derartige Maßnahme an die Zustimmung des Bundeskanzlers gebunden wird. Daraufhin hat
die ÖPT keine weiteren Pragmatisierungen mehr vorgenommen.
Die Art der Ausgliederung war lange Zeit ungewiß. Es wurden jedoch, in den Monaten vor
der Ausgliederung, nurmehr jene Bediensteten pragmatisiert, welche schon längere Zeit alle
Voraussetzungen dafür erfüllten.
Zu 18.:
lm Jahr 1996 wurden 1.026 Beamte in den Ruhestand versetzt. Weiters sind
1.695 Bedienstete ausgetreten und 11.476 befristete Dienstverhältnisse (Urlaubsersatzkräfte
- Postzusteller, Schalterbedienstete etc.) endeten mit Zeitablauf.
Zu 19. :
Zur Schaffung einer Unternehmensstruktur, die den zukünftigen Wettbewerbsmärkten ent-
spricht, werden geeignete Maßnahmen zur Personalreduktion zu treffen sein, worüber
derzeit Gespräche stattfinden, deren Ergebnis ich nicht vorgreifen kann. Wie die PTA aber
weiters mitteilt, ist auch vorgesehen, Personal anderen Bundesdienststellen zur Verfügung
zu stellen. Umschulungsmaßnahmen sind im Rahmen einer Arbeitsstiftung ins Auge gefaßt.
Zu 20. bis 22.:
Schon vor der Ausgliederung hat die PTV mögliche Rationalisierungsmaßnahmen
konsequent verfolgt. ln der Zeit von 1991 bis 1996 wurde der Personalstand um nahezu
4,000 Mitarbeiter gesenkt. Die zulässigen Personalstände wurden im jährlichen Stellenplan
vom Nationalrat festgesetzt. Von einem überhöhten Personalstand kann daher nicht
gesprochen werden.
Weiters kann von "einem im wesentlichen unveränderten Aufgabenbereich" insofern nicht
mehr gesprochen werden, da sich die PTA ab 1998 im Telefoniedienst und somit in allen
Bereichen im Wettbewerb mit anderen Anbietern befinden wird, sodaß durch Marktanteils-
verluste und Preisdruck Umsatzverluste entstehen werden.
Hinzu kommt, daß aufgrund der in den letzten Jahren getätigten lnvestitionen nunmehr
Rationalisierungserfolge greifen. So kann im Postbereich durch Einsatz modernster Brief-
und Paketverteilungsanlagen sowie durch EDV-Ausstattung im Schalterbereich mit weniger
Personal ein qualitativ höheres Service
angeboten werden, Im Telekombereich nähert sich
die Digitalisierung der Wählämter ihrem Abschluß und der weitgehend flächendeckende
Ausbau des Leitungsnetzes ermöglicht die rasche Herstellung der Anschlüsse mit
vergleichsweise geringem Arbeitseinsatz.
Aus diesen Gründen ist mir nicht ersichtlich, welcher Schaden dem Bund entstanden sein
sollte bzw. welche Personen zur Verantwortung gezogen werden sollten.
Zu 23.:
lm folgenden werden die Länderregelungen auf gesetzlicher Ebene - soweit sie dem
Bundesministerium für Finanzen bekannt sind - dargestellt. Die Regelungen auf Basis von
Richtlinien, Erlässen sowie allfälligen Vei.waltungsübungen sind nicht Gegenstand des
Verfahrens nach Art. 98 B-VG - wonach Gesetzesbeschlüsse des Landtage dem
Bundeskanzleramt bekanntgegeben werden müssen - und können daher nicht in die Dar-
stellung aufgenommen werden.
Soweit in der Darstellung der Länderregelungen auf "Punkte" verwiesen wird, sind die
folgenden Maßnahmen (Punkte A bis F) aus dem Strukturanpassungsgesetz 1996,
BGBl.Nr. 201/1996, gemeint:
A. Einmalzahlung für den Zeitraum vom 1. April 1996 bis zum 31. Dezember 1996 in der
Höhe von 2.700 S und für den Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis zum 31. Dezember 1997
ohne Erhöhung der monatlichen Bezüge und Pensionen.
B. Gewährung der Jubiläumszuwendung von 400% des Monatsbezuges bei Eintritt in den
Ruhestand und einer Dienstzeit von mindestens 35, bei weniger als 40 Jahren jedoch nur
mehr dann, wenn der Bedienstete das 60. Lebensjahr im Dienststand vollendet hat.
C. Reduzierung der Pensionshöhe (Abschlag von 2 % pro Jahr), wenn der Beamte vor Voll-
endung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt wird und dies nicht auf einen
Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
D. Ersatz des Pensionssicherungsbeitrages durch einen von den Ruhe- und Versorgungs-
bezügen zu entrichtenden Beitrag von 1,5 %.
E. Absenkung der Altersgrenze für den Anspruch auf Kinderzulage vom 27. auf das
26. Lebensjahr.
F. Begrenzung des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld mit der Erreichung des 18. Lebens-
monates des Kindes, Darüber hinaus - bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes -
besteht ein Anspruch nur dann, wenn beide Elternteile Karenzurlaubsgeld beanspruchen,
wobei ein Elternteil mindestens 3 Monate Karenzurlaub konsumieren muß.
WlEN
Umsetzung der Punkte A bis F für die Wiener Gemeindebediensteten mit Gesetzesbeschluß
vom 9. August 1996.
VORARLBERG
Auf gesetzlicher Ebene ist in Vorarlberg keine Umsetzung des Strukturanpassungsgesetzes
erfolgt. Das Landesbedienstetengesetz (LGBl. Nr. 1/88) und das Gemeindebediensteten-
gesetz (LGBl. Nr. 49/88) enthalten allerdings beide Verordnungsermächtigungen, die der
Landesregierung die Kompetenz einräumen, "zum Gehalt Teuerungszulagen zu gewähren,
wenn dies zur Anpassung der Bezüge an geänderte Lebenshaltungskosten notwendig ist."
Dementsprechend sind für das Jahr 1996 mit LGBl. Nr. 64 und 65/1995 und für das Jahr
1997 mit LGBl. Nr. 65 und 66/1 996 Teuerungszulagenverordnungen erlassen worden. Für
das Jahr 1996 betrug die Teuerungszulage 2,0 % des Monatsbezuges, für das Jahr 1997
1,2 % des Monatsbezuges. Die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarte Vor-
gangsweise (Einmalzahlungen für 1996 und 1997) wurde daher nicht eingehalten.
Auch die übrigen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung aus dem Sparpaket wurden nicht
übernomrnen.
TlROL
Übernahme der Einrnalzahlung (Punkt A) für Bedienstete des Landes, der Gemeinden und
der Gemeindeverbände mit Gesetzesbeschluß vom 21. März 1996, LGBl. Nr. 29/96. Mit
Gesetzesbeschluß vom 9. Mai 1996, LGBl, Nr. 47/1996, wurde die Karenzurlaubsgeld-
regelung (Punkt F) übernomrnen. Mit Gesetzesbeschluß vom 9. Mai 1996,
LGBl, Nr. 48/1996, wurden die übrigen Punkte B bis E übernommen. Hinsichtlich der
Bestimmungen über die Jubiläumszuwendung (Punkt B) bestehen bereits seit jeher
abweichende Regelungen,
STElERMARK
Die Punkte A bis E wurden für die Landes- und Gemeindebediensteten mit Gesetzes-
beschluß vom 23. April 1996, LGBl, Nr. 43/1996, übernommen. Mit Gesetzesbeschluß vom
24. September 1996, LGBl. Nr. 2/97. wurde die Karenzurlaubsgeldregelung (Punkt F) nach-
vollzogen, Für die Bediensteten der Landeshauptstadt Graz wurde die Einmalzahlung
(Punkt A) mit Gesetzesbeschluß vom 11 . Juni 1996, LGBl. Nr. 68/1996, nachvollzogen. Für
die Beamten der Landeshauptstadt Graz wurden die Punkte B bis E mit Gesetzesbeschluß
vom 11. Juni 1996, LGBl. Nr. 46/1996, übernommen. Der Termin für die Auszahlung der
Einmalzahlung für das Jahr 1997 wurde mit Gesetzesbeschluß vom 1 0. Dezember 1996
(noch nicht kundgemacht) von 1. Februar 1997 auf 1. Jänner 1997 vorverlegt.
SALZBURG
Die Einmalzahlung für das Jahr 1996 wurde für Landes-, Gemeinde- und Magistrats-
bedienstete in der Höhe von 2.700 S mit Gesetzesbeschluß vom 29. Mai 1996,
LGBI. Nr. 58/1996, übernommen. Für das Jahr 1997 erfolgte die Übernahme der
Einmalzahlung in der Höhe von 3.600 S mit Gesetzesbeschluß vom 12. Dezember 1996
(noch nicht kundgemacht).
Mit Gesetzesbeschluß vom 12. Dezember 1996 (noch nicht kundgemacht) wurden für
Landes-. Gemeinde- und Magistratsbedienstete die Punkte B (Jubiläumszuwendung: aller-
dings grundsätzlich etwas anders gestaltet als beim Bund), C (Reduzierung der Pensions-
höhe) und F (Karenzurlaubsgeldregelung) nachvollzogen. Zur Reduzierung der Pensions-
höhe ist anzumerken, daß insofern eine nur sehr begrenzte Übernahme der Bundesregelung
erfolgt ist, als festgelegt wurde, daß eine Kürzung der Pension nicht eintritt, wenn der Ruhe-
bezug das Gehalt der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 gemäß Gehaltsgesetz 1956 (23.338 S)
nicht erreicht. Im Ergebnis kommt dies vor allem bei den niedrigen Verwendungsgruppen
einer Nicht-Umsetzung dieser kostendämmenden Maßnahme gleich, weil in diesem Bereich
ein Ruhebezug in der Höhe von 23.338 S vielfach gar nicht erreicht wird.
OBERÖSTERRElCH
Mit Gesetzesbeschluß vom 4. Juli 1996, LGBl. Nr. 83/1996. wurden die Punkte A bis D und F
übernommen. Die Jubiläumszuwendung (Punkt B) ist grundsätzlich anders geregelt und
bezeichnet ("Treuebelohnung"), daher
konnte die Änderung der Bundesregelung auch nur
bedingt übernommen werden. Bei den Frühpensionen (Punkt C) ist in Härtefällen eine
Milderung der Abschlagsregelung möglich. Dies reduziert allerdings den Einsparungseffekt.
BURGENLAND
Mit Gesetzesbeschluß vom 4, Dezember 1996, LGBl, Nr. 11/1997, wurden für alle
Bediensteten die Punkte A bis F ins Landesrecht übernommen. Hinzuweisen ist allerdings
auf den Umstand, daß aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken (Problematik des Ver-
trauensschutzes bei rückwirkenden Gesetzen) ein lnkrafttreten erst im Jahr 1 997 vorgesehen
ist. Es ergeben sich daher für das Jahr 1996 nur minimale Einsparungseffekte.
NlEDERÖSTERRElCH
Landesbeamte: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996,
LGBl. Nr. 2200, Jahrgang 1996, 84. Stück.
Landesvertragsbedienstete: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom
25. April 1996, LGBl. Nr. 2300, Jahrgang 1996, 86. Stück.
Gemeindebeamte: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996,
LGBI. Nr. 2400, Jahrgang 1996, 87. Stück.
Gemeindevertragsbedienstete: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom
25. April 1996, LGBl. Nr. 2420, Jahrgang 1996, 84. Stück.
Spitalsärzte: Umsetzung der Einmalzahlung für 1996 und 1997 (Punkt A) und Übernahme
der Kinderzulagenregelung (Punkt E) mit Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996,
LGBl. Nr. 9410, Jahrgang 1996, 94. Stück.
Gemeindeärzte: Umsetzung der Einmalzahlung für 1996 und 1997 (Punkt A), Reduzierung
der Pensionshöhe (Punkt C) und Entfall des Pensionssicherungsbeitrages (Punkt D) mit
Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996, LGBl. Nr. 9400, Jahrgang 1996, 93. Stück.
Karenzurlaubsgeld: Übernahme der Regelung unter Punkt F mit Gesetzesbeschluß vom
27. Juni 1996, LGBl. Nr. 2040, Jahrgang 1996. 105. Stück.
KÄRNTEN
Die Punkte B, C und D wurden mit Gesetzesbeschluß vom 28. Juni 1996, LGBl. Nr. 58/1996,
übernommen. Die Einmalzahlungen (Punkt A) für die Jahre 1 996 und 1 997 wurden mit
Gesetzesbeschluß vom 27. Juni 1996, LGBl. Nr. 57/1996, für die Bediensteten des Landes,
der Gemeinden und der Gemeindeverbände umgesetzt. Die Karenzurlaubsgeldregelung
(Punkt F) existiert erst in Form eines
Gesetzentwurfes.
Zu 24. und 25.:
Die Maßnahmen des Sparpaketes bzw. des Strukturanpassungsgesetzes haben bewirkt,
daß die Personalausgaben des Bundes 1996 wie budgetiert eingehalten wurden. Durch die
Reduzierung der Pensionen bei vorzeitigem Pensionseintritt konnten bei Bundesbeamten
und Landeslehrern nahezu 900 Mio. S eingespart werden.
Die Einsparungen für die Bundesausgaben, die für 1997 aus den personalseitigen Spar-
maßnahmen erwartet werden, sind mit 2,6 Mrd. S zu beziffern. Die Personalausgaben unter-
liegen einer Dynamik, die aus Struktureffekten und Gehaltsanpassungen resultiert. Durch die
Sparmaßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes, durch Personalmaßnahmen (nicht
Nachbesetzung aller freiwerdenden Planstellen) und weitere Maßnahmen wie Kürzungen der
Überstunden werden die Personalausgaben 1997 nominell stabil und die budgetierten
Ausgaben gehalten werden können.
Über die Ausgabenwirksamkeit der Maßnahmen aus dem Strukturanpassungsgesetz bei
Ländern und Gemeinden können mangels Unterlagen vom Bund keine Angaben gemacht
werden.