2079/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen vom

27. Februar 1997, Nr. 2078/J , betreffend Entwicklung des Personalstandes und der

Pragmatisierungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Die Frage 1 und 4 betrifft die Höhe der Beamten zum Stichtag 1. Jänner 1995 (160.533)

bzw. 1. Jänner 1996 (161.027). Rechnerisch ergibt sich, daß die Anzahl der pragmatisierten

Bediensteten angestiegen ist. lm Bundesministerium für lnneres - also bei den

Sicherheitskräften (Polizei, Gendarmerie) - von etwa 24.000 auf 28.400 und bei der

Landesverteidigung von etwa 17.200 auf 18.500. Spezifisch bedeutet dies, daß tatsächlich

die Pragmatisierung in den übrigen Bereichen deutlich zurückging. Daraus ergibt insgesamt

(Beamte und Vertragsbedienstete) auch rechnerisch gesehen, daß außerhalb des

Sicherheitsbereiches von 1995 auf 1996 eine Personalreduzierung vorgenommen wurde.

Einsparungsziel für 1996 war, den durchschnittlichen Personalstand im Bund um 3.000 zu

reduzieren. Diese Zahl wurde um 159 übererfüllt. Es ist hiermit zu einer tatsächlichen

Reduzierung über 3.000 Bedienstete von 1995 auf 1996 gekommen.

Bundeskanzleramt                                                                                   816

BM für lnneres                                                                    27.988

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                   24.039

BM für Wissenschaft, Forschung und Kunst                           12.512

BM für Arbeit und Soziales                                                              3.525

BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz                     571

BM für Umwelt                                                                                        175

BM für Jugend und Familie                                                                     55

BM für Äußeres                                                                                    681

BM für Justiz                                                                                    8.162

BM für Landesverteidigung                                                             17.206

BM für Finanzen                                                                14.103

BM für Land- und Forstwirtschaft                                                    1.731

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten                                        3.967

BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr                        311

Post                                                                                                      44.691

Summe                                                                                             160.533

Zu 2. und 3.:

Bundeskanzleramt                                                                                    30

BM für Inneres                                                                                     489

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                         712

BM für Wissenschaft, Forschung und Kunst                                  756

BM für Arbeit und Soziales                                                                   72

BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz                        47

BM für Umwelt                                                                                         26

BM für Jugend und Familie                                                                      3

BM für Äußeres                                                                                       47

BM für Justiz                                                                                          265

BM für Landesverteidigung                                                            1.828

BM für Finanzen                                                                   414

BM für Land- und Forstwirtschaft                                                        84

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten                                          114

BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr                         12

Post                                                                                                          848

Summe                                                                                                  6.747

* inkl. 1.452 Militärpersonen auf zeit

Zu 4.:

Bundeskanzleramt                                                                                  812

BM für Inneres                                                                                   28.403

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                   24.265

BM für Wissenschaft, Forschung und Kunst                            12.774

BM für Arbeit und Soziales                                                              3.398

BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz                       595

BM für Umwelt                                                                                     195

BM für Jugend und Familie                                                                    58

BM für Äußeres                                                                                     684

BM für Justiz                                                                                       8.093

BM für Landesverteidigung                                                          18.556

BM für Finanzen                                                              13.133

BM für Land- und Forstwirtschaft                                                   1.729

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten                                  3.871

BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr                       524

Post                                                                                                      3.937

Summe                                                                                            161.027

Zu 5. und 6.:

Bundeskanzleramt                                                                                   19

BM für lnneres                                                                                     319

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                          739

BM für Wissenschaft. Verkehr und Kunst                                          543

BM für Arbeit und Soziales                                                                     50

BM für Gesundheit und Konsumentenschutz                                      28

BM für Umwelt, Jugend und Familie                                                      21

BM für Äußeres                                                                                         38

BM für Justiz                                                                                          269

BM für Landesverteidigung*                                                           2.767

BM für Finanzen                                                                      516

BM für Land- und Forstwirtschaft                                                       68

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten                                        85

Post

Summe                                                                                                     5.698

*inkl 2.461 Militärpersonen auf Zeit; BMG-Novelle 1996 berücksichtigt

Zu 7. :

Bundeskanzleramt                                                                                    824

BM für lnneres                                                                                     28.847

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                        24.863

BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst                                    13.366

BM für Arbeit und Soziales                                                                  3.019

BM für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz                          614

BM für Umwelt, Jugend und Familie                                                      267

BM für Äußeres                                                                                         697

BM für Justiz                                                                                           8.180

BM für Landesverteidigung                                                               20.369

BM für Finanzen                                                                   13.154

BM für Land- und Forstwirtschaft                                                       1.769

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten                                           3.865

Post                                                                                                         42.860

Summe                                                                                                  162.694

Zu 8. und 9.:

Bundeskanzleramt                                                                                         6

BM für lnneres                                                                                             89

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                             181

BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst                                          142

BM für Arbeit und Soziales                                                                      39

BM für Umwelt, Jugend und Familie -                                                -

BM für Äußeres -                                                                                -

BM für Justiz                                                                                                32

BM für Landesverteidigung                                                                    413

BM für Finanzen                                                                          87

BM für Land- und Forstwirtschaft                                                            29

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten                                                79

Post                                                                                                    -

Summe                                                                                                   1.097

* inkl. 369 Militärpersonen auf zeit; BMG-Novelle 1997 berücksichtigt

Zu 10.:

Das im Koalitionsabkommen festgelegte Ziel einer Einschränkung der Pragmatisierung

wurde in den Jahren 1995, 1996 und 1997 nicht vernachlässigt. Überall dort, wo nicht

zwingend Beamte aufzunehmen sind - also bei Richtern, Staatsanwälten, Exekutivbeamten,

Militärpersonen und Universitäts- und Hochschullehrern - wurde die Aufnahme in ein öffent-

lich-rechtliches Bundesdienstverhältnis sehr restriktiv gehandhabt. ln den Betrachtungs-

zeitraum fällt auch die Umwandlung der bisherigen Zeitsoldaten in Militärpersonen auf Zeit.

Diese Militärpersonen auf Zeit stehen in einem zeitlich befristeten öffentlich-rechtlichen

Bundesdienstverhältnis und scheiden nach Fristablauf wieder aus.

Zu 11.:

Die Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluß vom 4, März 1997 festgelegt, daß Auf-

nahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bis zum Vorliegen von vertraglichen

Alternativschematas nur mehr im Rahmen der Anzahl an Beamten vorgenommen werden,

wie sie zum 31. Dezember 1996 gegeben war. Weiters wurde festgelegt, daß die Anzahl an

Beamten - gemessen an der Gesamtbeschäftigung (Bedienstete) - kapitelweise im

Jahr 1998 und den Folgejahren nicht steigen soll.

Zu 12,:

44,691

Zu 13.:

1.848

Zu 14.:

43.937

Zu 1 5. :

Im Jänner 1996 wurden nur mehr 236 Bedienstete in ein öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis aufgenommen. Ab Februar 1996 gab es keine Pragmatisierungen mehr.

Zu 16.:

42.860

Zu 17.:

ln einem Schreiben vom 21. Februar 1996 hat der damalige Staatssekretär im Bundes-

kanzleramt der ÖPT mitgeteilt, daß im Falle einer Fortsetzung von Pragmatisierungen jede

derartige Maßnahme an die Zustimmung des Bundeskanzlers gebunden wird. Daraufhin hat

die ÖPT keine weiteren Pragmatisierungen mehr vorgenommen.

Die Art der Ausgliederung war lange Zeit ungewiß. Es wurden jedoch, in den Monaten vor

der Ausgliederung, nurmehr jene Bediensteten pragmatisiert, welche schon längere Zeit alle

Voraussetzungen dafür erfüllten.

Zu 18.:

lm Jahr 1996 wurden 1.026 Beamte in den Ruhestand versetzt. Weiters sind

1.695 Bedienstete ausgetreten und 11.476 befristete Dienstverhältnisse (Urlaubsersatzkräfte

- Postzusteller, Schalterbedienstete etc.) endeten mit Zeitablauf.

Zu 19. :

Zur Schaffung einer Unternehmensstruktur, die den zukünftigen Wettbewerbsmärkten ent-

spricht, werden geeignete Maßnahmen zur Personalreduktion zu treffen sein, worüber

derzeit Gespräche stattfinden, deren Ergebnis ich nicht vorgreifen kann. Wie die PTA aber

weiters mitteilt, ist auch vorgesehen, Personal anderen Bundesdienststellen zur Verfügung

zu stellen. Umschulungsmaßnahmen sind im Rahmen einer Arbeitsstiftung ins Auge gefaßt.

Zu 20. bis 22.:

Schon vor der Ausgliederung hat die PTV mögliche Rationalisierungsmaßnahmen

konsequent verfolgt. ln der Zeit von 1991 bis 1996 wurde der Personalstand um nahezu

4,000 Mitarbeiter gesenkt. Die zulässigen Personalstände wurden im jährlichen Stellenplan

vom Nationalrat festgesetzt. Von einem überhöhten Personalstand kann daher nicht

gesprochen werden.

Weiters kann von "einem im wesentlichen unveränderten Aufgabenbereich" insofern nicht

mehr gesprochen werden, da sich die PTA ab 1998 im Telefoniedienst und somit in allen

Bereichen im Wettbewerb mit anderen Anbietern befinden wird, sodaß durch Marktanteils-

verluste und Preisdruck Umsatzverluste entstehen werden.

Hinzu kommt, daß aufgrund der in den letzten Jahren getätigten lnvestitionen nunmehr

Rationalisierungserfolge greifen. So kann im Postbereich durch Einsatz modernster Brief-

und Paketverteilungsanlagen sowie durch EDV-Ausstattung im Schalterbereich mit weniger

Personal ein qualitativ höheres Service angeboten werden, Im Telekombereich nähert sich

die Digitalisierung der Wählämter ihrem Abschluß und der weitgehend flächendeckende

Ausbau des Leitungsnetzes ermöglicht die rasche Herstellung der Anschlüsse mit

vergleichsweise geringem Arbeitseinsatz.

Aus diesen Gründen ist mir nicht ersichtlich, welcher Schaden dem Bund entstanden sein

sollte bzw. welche Personen zur Verantwortung gezogen werden sollten.

Zu 23.:

lm folgenden werden die Länderregelungen auf gesetzlicher Ebene - soweit sie dem

Bundesministerium für Finanzen bekannt sind - dargestellt. Die Regelungen auf Basis von

Richtlinien, Erlässen sowie allfälligen Vei.waltungsübungen sind nicht Gegenstand des

Verfahrens nach Art. 98 B-VG - wonach Gesetzesbeschlüsse des Landtage dem

Bundeskanzleramt bekanntgegeben werden müssen - und können daher nicht in die Dar-

stellung aufgenommen werden.

Soweit in der Darstellung der Länderregelungen auf "Punkte" verwiesen wird, sind die

folgenden Maßnahmen (Punkte A bis F) aus dem Strukturanpassungsgesetz 1996,

BGBl.Nr. 201/1996, gemeint:

A. Einmalzahlung für den Zeitraum vom 1. April 1996 bis zum 31. Dezember 1996 in der

Höhe von 2.700 S und für den Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis zum 31. Dezember 1997

ohne Erhöhung der monatlichen Bezüge und Pensionen.

B. Gewährung der Jubiläumszuwendung von 400% des Monatsbezuges bei Eintritt in den

Ruhestand und einer Dienstzeit von mindestens 35, bei weniger als 40 Jahren jedoch nur

mehr dann, wenn der Bedienstete das 60. Lebensjahr im Dienststand vollendet hat.

C. Reduzierung der Pensionshöhe (Abschlag von 2 % pro Jahr), wenn der Beamte vor Voll-

endung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt wird und dies nicht auf einen

Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.

D. Ersatz des Pensionssicherungsbeitrages durch einen von den Ruhe- und Versorgungs-

bezügen zu entrichtenden Beitrag von 1,5 %.

E. Absenkung der Altersgrenze für den Anspruch auf Kinderzulage vom 27. auf das

26. Lebensjahr.

F. Begrenzung des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld mit der Erreichung des 18. Lebens-

monates des Kindes, Darüber hinaus - bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes -

besteht ein Anspruch nur dann, wenn beide Elternteile Karenzurlaubsgeld beanspruchen,

wobei ein Elternteil mindestens 3 Monate Karenzurlaub konsumieren muß.

WlEN

Umsetzung der Punkte A bis F für die Wiener Gemeindebediensteten mit Gesetzesbeschluß

vom 9. August 1996.

VORARLBERG

Auf gesetzlicher Ebene ist in Vorarlberg keine Umsetzung des Strukturanpassungsgesetzes

erfolgt. Das Landesbedienstetengesetz (LGBl. Nr. 1/88) und das Gemeindebediensteten-

gesetz (LGBl. Nr. 49/88) enthalten allerdings beide Verordnungsermächtigungen, die der

Landesregierung die Kompetenz einräumen, "zum Gehalt Teuerungszulagen zu gewähren,

wenn dies zur Anpassung der Bezüge an geänderte Lebenshaltungskosten notwendig ist."

Dementsprechend sind für das Jahr 1996 mit LGBl. Nr. 64 und 65/1995 und für das Jahr

1997 mit LGBl. Nr. 65 und 66/1 996 Teuerungszulagenverordnungen erlassen worden. Für

das Jahr 1996 betrug die Teuerungszulage 2,0 % des Monatsbezuges, für das Jahr 1997

1,2 % des Monatsbezuges. Die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarte Vor-

gangsweise (Einmalzahlungen für 1996 und 1997) wurde daher nicht eingehalten.

Auch die übrigen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung aus dem Sparpaket wurden nicht

übernomrnen.

TlROL

Übernahme der Einrnalzahlung (Punkt A) für Bedienstete des Landes, der Gemeinden und

der Gemeindeverbände mit Gesetzesbeschluß vom 21. März 1996, LGBl. Nr. 29/96. Mit

Gesetzesbeschluß vom 9. Mai 1996, LGBl, Nr. 47/1996, wurde die Karenzurlaubsgeld-

regelung (Punkt F) übernomrnen. Mit Gesetzesbeschluß vom 9. Mai 1996,

LGBl, Nr. 48/1996, wurden die übrigen Punkte B bis E übernommen. Hinsichtlich der

Bestimmungen über die Jubiläumszuwendung (Punkt B) bestehen bereits seit jeher

abweichende Regelungen,

STElERMARK

Die Punkte A bis E wurden für die Landes- und Gemeindebediensteten mit Gesetzes-

beschluß vom 23. April 1996, LGBl, Nr. 43/1996, übernommen. Mit Gesetzesbeschluß vom

24. September 1996, LGBl. Nr. 2/97. wurde die Karenzurlaubsgeldregelung (Punkt F) nach-

vollzogen, Für die Bediensteten der Landeshauptstadt Graz wurde die Einmalzahlung

(Punkt A) mit Gesetzesbeschluß vom 11 . Juni 1996, LGBl. Nr. 68/1996, nachvollzogen. Für

die Beamten der Landeshauptstadt Graz wurden die Punkte B bis E mit Gesetzesbeschluß

vom 11. Juni 1996, LGBl. Nr. 46/1996, übernommen. Der Termin für die Auszahlung der

Einmalzahlung für das Jahr 1997 wurde mit Gesetzesbeschluß vom 1 0. Dezember 1996

(noch nicht kundgemacht) von 1. Februar 1997 auf 1. Jänner 1997 vorverlegt.

SALZBURG

Die Einmalzahlung für das Jahr 1996 wurde für Landes-, Gemeinde- und Magistrats-

bedienstete in der Höhe von 2.700 S mit Gesetzesbeschluß vom 29. Mai 1996,

LGBI. Nr. 58/1996, übernommen. Für das Jahr 1997 erfolgte die Übernahme der

Einmalzahlung in der Höhe von 3.600 S mit Gesetzesbeschluß vom 12. Dezember 1996

(noch nicht kundgemacht).

Mit Gesetzesbeschluß vom 12. Dezember 1996 (noch nicht kundgemacht) wurden für

Landes-. Gemeinde- und Magistratsbedienstete die Punkte B (Jubiläumszuwendung: aller-

dings grundsätzlich etwas anders gestaltet als beim Bund), C (Reduzierung der Pensions-

höhe) und F (Karenzurlaubsgeldregelung) nachvollzogen. Zur Reduzierung der Pensions-

höhe ist anzumerken, daß insofern eine nur sehr begrenzte Übernahme der Bundesregelung

erfolgt ist, als festgelegt wurde, daß eine Kürzung der Pension nicht eintritt, wenn der Ruhe-

bezug das Gehalt der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 gemäß Gehaltsgesetz 1956 (23.338 S)

nicht erreicht. Im Ergebnis kommt dies vor allem bei den niedrigen Verwendungsgruppen

einer Nicht-Umsetzung dieser kostendämmenden Maßnahme gleich, weil in diesem Bereich

ein Ruhebezug in der Höhe von 23.338 S vielfach gar nicht erreicht wird.

OBERÖSTERRElCH

Mit Gesetzesbeschluß vom 4. Juli 1996, LGBl. Nr. 83/1996. wurden die Punkte A bis D und F

übernommen. Die Jubiläumszuwendung (Punkt B) ist grundsätzlich anders geregelt und

bezeichnet ("Treuebelohnung"), daher konnte die Änderung der Bundesregelung auch nur

bedingt übernommen werden. Bei den Frühpensionen (Punkt C) ist in Härtefällen eine

Milderung der Abschlagsregelung möglich. Dies reduziert allerdings den Einsparungseffekt.

BURGENLAND

Mit Gesetzesbeschluß vom 4, Dezember 1996, LGBl, Nr. 11/1997, wurden für alle

Bediensteten die Punkte A bis F ins Landesrecht übernommen. Hinzuweisen ist allerdings

auf den Umstand, daß aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken (Problematik des Ver-

trauensschutzes bei rückwirkenden Gesetzen) ein lnkrafttreten erst im Jahr 1 997 vorgesehen

ist. Es ergeben sich daher für das Jahr 1996 nur minimale Einsparungseffekte.

NlEDERÖSTERRElCH

Landesbeamte: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996,

LGBl. Nr. 2200, Jahrgang 1996, 84. Stück.

Landesvertragsbedienstete: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom

25. April 1996, LGBl. Nr. 2300, Jahrgang 1996, 86. Stück.

Gemeindebeamte: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996,

LGBI. Nr. 2400, Jahrgang 1996, 87. Stück.

Gemeindevertragsbedienstete: Umsetzung der Punkte A bis E mit Gesetzesbeschluß vom

25. April 1996, LGBl. Nr. 2420, Jahrgang 1996, 84. Stück.

Spitalsärzte: Umsetzung der Einmalzahlung für 1996 und 1997 (Punkt A) und Übernahme

der Kinderzulagenregelung (Punkt E) mit Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996,

LGBl. Nr. 9410, Jahrgang 1996, 94. Stück.

Gemeindeärzte: Umsetzung der Einmalzahlung für 1996 und 1997 (Punkt A), Reduzierung

der Pensionshöhe (Punkt C) und Entfall des Pensionssicherungsbeitrages (Punkt D) mit

Gesetzesbeschluß vom 25. April 1996, LGBl. Nr. 9400, Jahrgang 1996, 93. Stück.

Karenzurlaubsgeld: Übernahme der Regelung unter Punkt F mit Gesetzesbeschluß vom

27. Juni 1996, LGBl. Nr. 2040, Jahrgang 1996. 105. Stück.

KÄRNTEN

Die Punkte B, C und D wurden mit Gesetzesbeschluß vom 28. Juni 1996, LGBl. Nr. 58/1996,

übernommen. Die Einmalzahlungen (Punkt A) für die Jahre 1 996 und 1 997 wurden mit

Gesetzesbeschluß vom 27. Juni 1996, LGBl. Nr. 57/1996, für die Bediensteten des Landes,

der Gemeinden und der Gemeindeverbände umgesetzt. Die Karenzurlaubsgeldregelung

(Punkt F) existiert erst in Form eines Gesetzentwurfes.

Zu 24. und 25.:

Die Maßnahmen des Sparpaketes bzw. des Strukturanpassungsgesetzes haben bewirkt,

daß die Personalausgaben des Bundes 1996 wie budgetiert eingehalten wurden. Durch die

Reduzierung der Pensionen bei vorzeitigem Pensionseintritt konnten bei Bundesbeamten

und Landeslehrern nahezu 900 Mio. S eingespart werden.

Die Einsparungen für die Bundesausgaben, die für 1997 aus den personalseitigen Spar-

maßnahmen erwartet werden, sind mit 2,6 Mrd. S zu beziffern. Die Personalausgaben unter-

liegen einer Dynamik, die aus Struktureffekten und Gehaltsanpassungen resultiert. Durch die

Sparmaßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes, durch Personalmaßnahmen (nicht

Nachbesetzung aller freiwerdenden Planstellen) und weitere Maßnahmen wie Kürzungen der

Überstunden werden die Personalausgaben 1997 nominell stabil und die budgetierten

Ausgaben gehalten werden können.

Über die Ausgabenwirksamkeit der Maßnahmen aus dem Strukturanpassungsgesetz bei

Ländern und Gemeinden können mangels Unterlagen vom Bund keine Angaben gemacht

werden.