208/AB
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Heinz FISCHER
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Parlament
1017 Wien
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 189/J-NR/96 betreffend "Europäisches Jahr des lebensbegleitenden Lernens", die die Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am
28. Februar 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. In welcher Höhe hat das Ministerium, Abteilung Erwachsenenbildung, im Jahr 1995 insgesamt Förderungen und Zuschüsse zugesagt? In welcher Höhe wurden diese Förderungen mit
31.12.1995 ausbezahlt? Wie hoch sind daher insgesamt die zugesagten, aber mit Jahresende nicht ausgezahlten Förderungen?
Antwort:
Im Gefolge des Bundesbudgets 1995 ergab sich eine Minderung der für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stehenden Förderungsmittel um 19%, das sind rund 30 Millionen Schilling.
Eine sofortige Weitergabe dieser Kürzungen hätte bedeutet, einen Großteil der bei den verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung beschäftigten pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu kündigen. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Situation
(Kündigungsfristen) und der Tatsache, daß viele der in Frage kommenden Personen schon Anspruch auf Abfertigungen gehabt hätten, wären durch diese Kündigungen zwar Arbeitsplätze verloren gegangen, der budgetäre Einsparungseffekt jedoch nicht zu erreichen gewesen.
Es wurde daher versucht, einerseits Kürzungen - vor allem im Bereich außerhalb der KEBÖ - vorzunehmen, andererseits die Gesamtzahlungen in Absprache mit den Bundesverbänden der KEBÖ hinauszuschieben.
1995 wären insgesamt Zahlungen in der Höhe von 146,5 Mio.S erforderlich gewesen, wovon jedoch nur 101,6 Mio.S zur Anweisung gebracht werden konnten. Mit den im Förderungsbereich üblichen Vorfinanzierungen seitens der EB-Verbände (Subventionen werden zum Teil erst nach erfolgter Leistung bzw. nach Vorlage von Abrechnungen überwiesen) ergibt sich mit Ende 1995 eine Zahlungsverpflichtung von rund 86,6 Mio.S.
2. Gibt es Zusagen für die Budgetjahre vor 1995, die bisher noch nicht ausbezahlt wurden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Nein
3. Mit welchem Stichtag können die Verbände der Erwachsenenbildung damit rechnen, daß die für 1995 zugesagten Förderungen ausbezahlt werden?
Antwort:
Die noch offenen Beträge werden wenn möglich bis Juni dieses
Jahres überwiesen. In einer Sitzung des BMUK mit Vertretern der
KEBÖ am 22. Februar 1996 wurde dies zugesagt.
4. Welche Maßnahmen sind seitens des Ministeriums geplant, um die aktuelle Finanzkrise in den Erwachsenenbildungseinrichtungen auch für die kommenden Jahre zu bewältigen?
Antwort:
Für die Budgetjahre 1996 und 1997 wurde vom BMUK im Hinblick auf die finanzielle Situation, aber auch angesichts der Bedeutung der Erwachsenenbildung eine Erhöhung der bisherigen Mittel gefordert. Darüber hinaus sollen Umstrukturierungen (siehe dazu die Antwort auf Frage 8.) die Basisfinanzierungen für Personalsubventionen garantieren.
5. Wird es zur Begleichung der Rückstände eine drastische Anhebung des Erwachsenenbildungsbudgets 1996 und 1997 geben?
Antwort:
Der Nationalrat hat am 25. April das Budgetkapitel Unterricht beschlossen. Die Einzelheiten können dem Budget-Entwurf 1996 entnommen werden. Es sieht Mittel für die Erwachsenenbildung in Höhe von S 213,254.000,-- für 1996 und S 170,417.000,-- für 1997 vor.
6. Ist damit zu rechnen, daß Personen, deren Anstellung bzw. Beschäftigung 1995 im Rahmen der "Lehreraktion" oder der Aktion "pädagogische Mitarbeitern durch eine Personalsubvention möglich war, im Jahr 1996 gekündigt werden müssen? Wenn ja, wie viele Personen werden voraussichtlich davon betroffen sein?
Antwort:
Wir gehen davon aus, daß Kündigungen nicht notwendig sein werden.
7. Durch das Bundesministerium wurde eine Studie zur Evaluation der Erwachsenenbildung angekündigt. ist bereits ein konkreter Auftrag vergeben worden? Welche konkreten Ziele sollen durch diese Evaluierung erreicht werden? In welcher Form ist eine Einbindung der Verbände der Erwachsenenbildung in diesen Evaluierungsprozeß geplant? In welcher Höhe sind Budgetmittel für diese Studie vorgesehen?
Antwort:
Konkrete Aufträge zur Evaluation der Erwachsenenbildung in Österreich wurden nicht vergeben. Es wird derzeit eine Diskussion darüber geführt, in welchem Zeitablauf, in welcher Form und in welcher Dimension eine Standortbestimmung der Erwachsenenbildung in Österreich durchgeführt werden kann. In mehreren Veranstaltungen des EU-Jahres zum lebensbegleitenden Lernen wurden bereits Sachbereiche andiskutiert, die einer Standortbestimmung sehr nahekommen. In ersten Gesprächen mit Vertretern der OECD wurde das Interesse Österreichs bekundet, unter der Schirmherrschaft der OECD eine solche Standortbestimmung durchzufahren. Da solche Prüfungsverfahren immer einen längeren Anlaufprozeß haben, kann über die konkreten Ziele, über die konkreten Kosten und über das Prüfungsverfahren noch nichts gesagt werden.
8. Sind seitens des Ministeriums Änderungen und Umstrukturierungen in der staatlichen Verwaltung für den Bereich Erwachsenenbildung (zuständige Abteilung und nachgeordnete Dienststellen) geplant? Wenn ja, in welcher Weise?
Antwort:
Umstrukturierungen werden diskutiert. Die Ziele sind in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen zu erarbeiten.
9. Ist daran gedacht, für den Bereich der Erwachsenenbildung auf interministerieller Ebene eine Plattform (Weiterbildungskuratorium o.ä.) zu errichten, um die Koordination zu verbessern?
Antwort:
Nein
10. Gibt es Vorhaben oder Initiativen des BMUK - abgesehen von denen, die bereits im "Nationalen Veranstaltungskalender" vorliegen - für die Erwachsenenbildung im Europäischen Jahr?
Antwort:
Über die im "Nationalen Veranstaltungskalender" enthaltenen Initiativen hinaus gibt es seitens der Abteilung Erwachsenenbildung des BMUK zwei Schwerpunkte:
NACHHOLUNG VON BILDUNGSABSCHLÜSSEN, ZUGÄNGE ZU UNIVERSITÄTEN UND FACHHOCHSCHULEN, SELBSTSTUDIUM UND FERNUNTERRICHT
Erwachsene, die an der Weiterbildung, an der Nachholung höherer Schulabschlüsse, am Zugang zur Universität interessiert sind, sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, weitgehend unabhängig von der Lage des Wohn- und Arbeitsortes bzw. dem Vorhandensein einer lokalen Bildungseinrichtung, neuartige Lehrgänge zur Erreichung ihrer Bildungsziele zu absolvieren, die ihren individuellen Zeitstrukturen und Bedürfnissen angepaßt sind.
REGIONALE BILDUNGSARBEIT
Regionale Bildungsarbeit soll dazu dienen, Benachteiligungen geographischer und sozialer Art beim Zugang zu Bildungsangeboten abbauen zu helfen. Mit der regionalen Bildungsarbeit eng verzahnt sind auch die Landesarbeitsgemeinschaften und kooperativen Maß-
nahmen; wie etwa die Projekte Bildungsmanagement und EB-Profil. Hier werden von den Institutionen der Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit bundesstaatlichen und universitären Einrichtungen Maßnahmen zur Weiterbildung von Erwachsenenbildnern entwickelt und durchgeführt.
11. Ist von seiten des Ministeriums daran gedacht, einen detaillierten Subventionsbericht über die Förderungen durch die Abteilung Erwachsenenbildung (Empfänger, Höhe der Förderung) zu veröffentlichen, um die mangelnde Transparenz zu beseitigen?
Antwort:
Es werden alle finanziellen Belange mit den Verbänden der Erwachsenenbildung diskutiert und abgeklärt, daher kann von einer mangelnden Transparenz keine Rede sein.
12. In einem Rechnungshofbericht wurden die erhöhten Aufwände für die Verwaltung der Mittel für die Erwachsenenbildung kritisiert. In welchem Verhältnis stehen diese Verwaltungsaufwendungen zum Gesamtbudget der Erwachsenenbildung?
Antwort:
Seitens der bundesstaatlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden zahlreiche kooperative Maßnahmen mit den Landesverbänden der Erwachsenenbildung durchgeführt sowie Aktivitäten wie Bildungsinformation und -beratung gesetzt.
Diese Bereiche können eigentlich nicht als Verwaltungsaufwände im herkömmlichen Sinn betrachtet werden. Noch weniger trifft das auf das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang zu, das als Einrichtung zur Aus- und Weiterbildung von Erwachsenenbildnern und Bibliothekaren unverzichtbar ist.
Im BVA 1996 sind folgende Förderungen bzw. Aufwendungen vorgesehen:
Förderungen: S 213,254.000,--
Bundesstaatliche
Einrichtungen d. EB: S 75,047.000,--
Die Bundesministerin: