2085/AB XX.GP

 

der Anfrage der Abgeordneten Schaffenrath, Kier und PartnerInnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

"Inanspruchnahme von arbeitsmarktrelevanten Förderungen der EU", Nr. 21 09/J

Österreich erhält aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds in den Jahren 1995

bis 1999 rund 7 Milliarden Schilling. Die Genehmigung der Ziel-3 und Ziel-4-

Programme erfolgte durch die Europäische Kommission Mitte 1995 nach nur 3-

monatigen Verhandlungen, d.h. in außergewöhnlich kurzer Zeit. Die ESF-

geförderten Maßnahmen konnten bereits mit Jahresbeginn 1995 beginnen, da im

ersten Jahr das Arbeitsmarktservice Österreich für den Bereich der

arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die Vorfinanzierung der ESF-Mittel übernahm.

Rasche Umsetzungserfolge konnten vor allem in jenen Maßnahmenschwerpunkten

erzielt werden, bei denen eine gute Anbindungsmöglichkeit an bestehende

österreichische Erfahrungen bzw. konkrete Projekte bestand. ln jenen Bereichen

hingegen, die für die österreichische Arbeitsmarkt- bzw. Behindertenpolitik neue

Schwerpunkte darstellen (insbesondere die Qualifizierung von Beschäftigten,

beschäftigungspolitische Maßnahmen für Behinderte), mußten zum Teil erst die

Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden.

Die finanzielle Beteiligung am Europäischen Sozialfonds muß mit dem in dem

gemeinschaftlichen Förderkonzept festgelegten Finanzierungsplan übereinstimmen.

ln der Regel übernimmt der ESF 45 % der anfallenden Kosten.

Die sogenannten Endbegünstigten, d.h. die verantwortlichen Förderstellen (z. B.

Arbeitsmarktservice Österreich, Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen)

erhalten auf Basis der mit der Europäischen Union vereinbarten Einheitlichen

Programmplanungsdokumente eine jährliche Zuteilung an ESF-Mitteln gemäß den

Bestimmungen für die Strukturfonds (Verordnung (EWG) Nr. 2082/93) sowie den

Bestimmungen der Standardklauseln und den tatsächlichen Zahlungsflüssen seitens

der Europäischen Union:

50% der jährlichen Mittelzuteilung werden zu Beginn der Periode überwiesen, 30 %

nach Auszahlung von 50 % der ersten Mittelzuteilung. Die letzten 20 % werden

immer rückwirkend nach Endabrechnung überwiesen. Die Zuteilung erfolgt unter

Beachtung der festgelegten Fristen nach Überweisung der Mittel durch die

Europäische Union bzw. durch das Bundesministerium für Finanzen und natürlich

unter den für die Mittelvergabe relevanten EU-weiten Voraussetzungen. Von einer

nicht den EU-Richtlinien entsprechenden Förderpraxis kann nicht die Rede sein;

dem entsprechen auch die Prüfungsergebnisse von Kontrollorganen der

Kommission, die im übrigen der Umsetzung in Österreich hinsichtlich Effektivität und

Effizienz hohe Anerkennung aussprechen. lm übrigen unterliegen Sie offenbar einem

Mißverständnis zur Grundintention des Maßnahmeneinsatzes im Rahmen des ESF.

Abgesehen von Ziel 4 geht es europaweit um Förderansätze zu

Vermittlungsunterstützung, um das Ziel, Barrieren der Aufnahme einer

Beschäftigung oder einer arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung durch finanzielle

Anreize zu beseitigen bzw. zu verringern.

Frage 1

Wie viele Mittel hat Österreich 1995 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern - aus

dem ESF erhalten?

Anwort zu Frage 1

Österreich hat 1995 628,4 Mio. Schilling an ESF-Mittel für die Zielprogramme

erhalten. Für die genauere Aufschlüsselung verweise ich auf die beiliegende

Tabelle.

Frage 2

Wie viele Mittel hat Österreich 1 996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern - aus

dem ESF erhalten?

Antwort zu Frage 2

lm Jahr 1996 hat Österreich ca. 1,323,7 Mio. Schilling an ESF-Mittel für die

Zielprogramme erhalten. Auch hier möchte ich für die genauere Aufschlüsselung auf

die beiliegende Tabelle verweisen. Unter Berücksichtigung der im Jahr erfolgten

Zahlungen in Höhe von 57,2 Mio. ÖS ergibt sich ein gesamter Mittelrückfluß von

2,009,3 Mio. Schilling oder 84,12 % der möglichen Rückflüsse.

Frage 3 und 4

Wieviel Geld wird Österreich aus dem ESF bis Ende der Periode 1999 lhrer

Schätzung nach voraussichtlich ausschöpfen können ?

Wieviel Prozent der theoretisch zur Verfügung stehenden ca. 7 Milliarden Schilling

bis 1999 werden nicht ausgeschöpft können? Aus welchem Grund?

Antwort zu Fragen 3 und 4

Österreich erhält aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in den Jahren 1995 bis

1 999 rund 7 Milliarden Schilling. Dieser Betrag wird ausgeschöpft werden.

Frage 5

Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern - für

Ziel-3 Förderungen verwendet?

Antwort zu Frage 5

Die Ausschöpfung im Ziel 3 betrug im ESF-Jahr 1995 (das ESF-Jahr 1995 wurde im

Ziel 3 aufgrund einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission über das

Kalenderjahr hinaus bis 31.5.1996 verlängert) 1,623 Mio. Schilling, davon waren 762

Mio. ESF-Mittel. Im ESF-Jahr 1996 (1.6. bis 31.12.) betrug die Fördersumme 1.319

Mio. Schilling bei einem ESF-Anteil von 584 Mio. Schilling (vorläufige Daten). Als

horizontales Ziel unterliegt Ziel 3 keiner Aufteilung auf Bundesländer, sondern wird

vom Arbeitsmarktservice Österreich und den Bundesämtern für Soziales und

Behindertenwesen nach dem regionalen Bedarf flexibel eingesetzt.

Frage 6

Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern - für

Ziel 4 Förderungen verwendet?

Anwort zu Frage 6

Die vorläufige Abrechnung des ESF-Jahres 1995 (1.1.95 bis 31.12.96) von Ziel 4

ergibt ein Gesamtvolumen von 296,5 Mio. Schilling bei einem ESF-Anteil von 101 ,8

Mio. Schilling. Als horizontales Ziel unterliegt auch Ziel 4 keiner Aufteilung auf

Bundesländer, sondern wird nach dem regionalen Bedarf flexibel eingesetzt.

Trotz der summenmäßig vergleichsweise geringeren Ausschöpfung muß man in Ziel

4 von einem erheblichen Erfolg sprechen: Insgesamt wurden im Zeitraum 1.1.1995

bis 31.08.1996 mit nahezu 21 .000 geförderten Personen aus knapp 7.300 Betrieben

und Projekten dreimal so viel TeilnehmerInnen in die Maßnahmen einbezogen als

geplant.

Frage 7

Stimmt es, daß ausschließlich das AMS für die Verteilung der Gelder aus dem ESF

zuständig ist ? Wenn ja, warum?

Antwort zu Frage 7

Nein. Die Administration der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Europäischen

Sozialfonds wurde - ausgehend von der österreichischen Kompetenzlage - dem

Arbeitsmarktservice und den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen

übertragen. Dem entspricht auch die Vereinbarung mit der Kommission.

Frage 8

Inwieweit können private Jobvermittler von gemäß Ziel 3 vergebenen Mitteln

profitieren?

Antwort zu Frage 8

Die Schwerpunkte der Interventionen des Europäischen Sozialfonds im Rahmen von

Ziel 3 konzentrieren sich auf:

* die Unterstützung der vom Strukturwandel betroffenen ArbeitnehmerInnen;

* Unterstützung der Integration von Langzeitarbeitslosen, Älteren und von

Ausgrenzung bedrohten Personengruppen;

* Unterstützung der Integration von Behinderten;

* Erleichterung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen;

* Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Die Schwerpunkte der Maßnahmen liegen in der Qualifizierung bzw. in der

Förderung der Beschäftigung der genannten Personengruppen. Soweit also private

Jobvermittler Personen qualifizieren oder selbst beschäftigen, können sie um ESF-

Förderungen ansuchen.

Frage 9

Nach welchen Kriterien akzeptiert das AMS private Frauenprojekte?

Antwort zu Frage 9

Die Auswahl von Projekten und TeilnehmerInnen an Maßnahmen erfolgt im Rahmen

der geltenden Richtlinien zu den einzelnen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik.

Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds basieren zusätzlich auf den

in den Einheitlichen Programmplanungsdokumenten vereinbarten

Maßnahmenschwerpunkten und Bestimmungen.

Frage 10

Welche konkreten Projekte zur Höherqualifizierung von Beschäftigten wurden bisher

mit Hilfe von ESF-Geldern gefördert?

Anwort zu Frage 10

lm Rahmen von Ziel 4 wurden bis Ende September 1996 7.265 Projekte bzw.

Unternehmen gefördert. Insgesamt haben an den Maßnahmen 20.882

TeilnehmerInnen teilgenommen, hiervon waren 6269 Männer und 14.613 Frauen.

Angesichts der großen Zahl an Projekten darf ich an dieser Stelle auf eine

Aufzählung verzichten.

Frage 11

Wie hoch ist der Frauenanteil bei Projekten zur Höherqualifizierung von

Beschäftigten mit Hilfe von ESF-Geldern?

Antwort zu Frage 11

Von den 20.882 MaßnahmenteilnehmerInnen (Stand September 1996) im Rahmen

von Ziel 4 waren 14.613 Frauen, das entspricht einem Anteil von 70 %

Frage 12

Welche konkreten Projekte betreffen die Höherqualifizierung von Frauen?

Antwort zu Frage 12

Da die Anzahl der Projekte zur Höherqualifizierung von Frauen im Rahmen von Ziel

4 sehr hoch ist, verweise ich auf die beiliegenden Broschüren "Qualifizierungs- und

Integrationsmaßnahmen des AMS für Frauen" und "esf-news" Nr. 96/6, in denen

diverse Projektbeispiele angeführt werden.

Frage 13

Welche Vereine, Schulungsinstitute, private Unternehmen oder auch Privatpersonen

haben die Förderungsgelder im konkreten erhalten?

Antwort zu Frage 13

ln diesem Zusammenhang darf ich auf die Arbeitsmarkt-Halbjahresförderberichte

verweisen, die dem Club des Liberalen Forums regelmäßig zur Verfügung gestellt

werden.

Frage 14

Wie werden durch Ihr Ministerium die für Österreich neuen EU-Förderrichtlinien bzw.

die Strukturfondsverordnungen, die die Qualifizierung von Humanressourcen (vor

allem Weiterbildung) betonen und der bisherigen österreichischen

"Förderphilosophie" entgegengesetzt sind, organisatorisch und inhaltlich umgesetzt?

Antwort zu Frage 14

Die Schulung von Beschäftigten war auch vor dem Beitritt zur Europäischen Union

Bestandteil der österreichischen Arbeitsmarktpolitik, sodaß auch in diesem Bereich

die unmittelbare Anschlußmöglichkeit der ESF-geförderten Maßnahmen an

bisherige Programme gegeben war. Die Umsetzung erfolgt durch das

Arbeitsmarktservice im Rahmen der in diesem Bereich geltenden Richtlinien.

Frage 15

Welche Rolle spielten die Umstellungsschwierigkeiten Ihres Ressorts auf das EU-

Fördersystem bei der bisher mangelhaften Ausnützung des ESF-

Förderungsrahmens,?

Antwort zu Frage 1 5

Von Umstellungsschwierigkeiten kann bei Mittelrückflüssen von der Europäischen

Kommission, im Ausmaß von 84 % des möglichen Gesamtrahmens keine Rede sein.

lm übrigen werden ESF-Mittel, die in den Jahren 1995/96 nicht in Anspruch

genommen wurden, im Zuge der Jahresabschlüsse auf die Folgejahre übertragen

und in diesen Jahren in Maßnahmen investiert.