2086/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde
haben am 27. Februar 1997 unter der Nr. 2082/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend APA-Meldung vom 9. Februar 1997
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie sollen Langzeitarbeitslose durch die Aufnahme "nicht markt-
fähiger Arbeiten" in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden?
2. Als Beispiele für nicht marktfähige Arbeiten wird der Pflege- und
Behindertenbereich angeführt. Wie begründen Sie die Aussage, daß
Arbeiten im Pflege- und Behindertenbereich nicht marktfähig sind?
3. Wie kommen die Langzeitarbeitslosen zu der im Pflege- und Behin-
dertenbereich notwendigen Ausbildung?
4. Wie wird sichergestellt, daß im Pflege- und Behindertenbereich nicht
unter- oder minderqualifiziertes Personal eingesetzt wird?
5. An welche Bereiche der öffentlichen Verwaltung ist gedacht und wie
sollen diese Arbeiten finanziert werden?
6. Auf welchem Niveau soll sich die Entlohnung im Bereich der
öffentlichen Verwaltung bewegen?
7. Welche weiteren Bereiche, außer Pflege- und Behindertenbereich
sowie öffentliche Verwaltung, sind für die Integration Langzeit-
arbeitsloser vorstellbar?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit wird oft zusätzlich dadurch
verschärft, daß Arbeitgeber Arbeitslose oft schon wegen ihrer Arbeits-
losigkeit nicht einstellen wollen. Andererseits gibt es eine Reihe von
Tätigkeiten, die gesamtgesellschaftlich nützlich wären, deren Finanzierung
jedoch oft über die Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage nicht
möglich ist. Wenn nun die öffentliche Hand solche sinnvollen Tätigkeiten
durch Bereitstellung der Finanzierung ermöglicht, haben Arbeitslose die
Chance einer Beschäftigung und können aus dieser leichter auf einen
Arbeitsplatz des regulären Arbeitsmarktes vermittelt werden.
Zu Frage 2:
Arbeiten im Pflege- und Behindertenbereich sind nur begrenzt über den
Markt finanzierbar, weil Personen, die in diesem Bereich arbeiten wollen,
größtenteils auf Arbeitsplätze angewiesen sind, die von der "öffentlichen
Hand" oder von "non profit"- Vereinen finanziert werden. Die Markt-
mechanismen kommen kaum zum Tragen, weil in diesem Bereich nur eine
geringe Anzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten von privater Seite zur
Verfügung gestellt wird. Würden diese Dienste unter rein marktwirtschaft-
lichen Bedingungen angeboten werden, wären sie für die meisten Betrof-
fenen zu teuer.
Zu Frage 3:
Das Arbeitsmarktservice führt in Kursform bundesweit Ausbildungen zu
Pflegehelfern/Pflegehelferinnen, Altenbetreuern/Altenbetreuerinnen und
Heimhilfen durch. Die Kurse dauern von zwei Monaten bei Heimhilfen bis
zu 13 Monaten für Pflegehelfer/Pflegehelferinnen. Das Arbeitsmarktservice
übernimmt die kompletten Ausbildungskosten beziehungsweise werden
auch Kostenersätze für die Deckung des Lebensunterhaltes und allfällige
Reisekosten gewährt. Die Kurse werden dem regionalen Bedarf ent-
sprechend durchgeführt. Darüber hinaus können Langzeitarbeitslose auch
an Ausbildungen anderer Institutionen teilnehmen. Unter gewissen Voraus-
setzungen können diese Kosten ebenfalls durch das Arbeitsmarktservice
getragen werden.
Zu Frage 4:
Im Vorjahr waren allein 1.700 Menschen aus den Bereichen Gesundheit
und Soziales über 365 Tage arbeitslos, weiters rund 2.800 Pesonen aus
pädagogischen Berufen und Kulturberufen. Fast 10.000 Menschen aus
diesen Berufsbereichen waren länger als 180 Tage arbeitslos. Bezüglich
der Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice in diesem Bereich
wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.
Vom Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen abgesehen ist es
jedoch grundsätzlich Sache der Länder, für eine Qualitätssicherung im
Pflege- und Behindertenbereich zu sorgen. Gemäß Art. 3 der Vereinbarung
zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen für
pflegebedürftige Personen, BGBl. Nr. 866/1993, haben die Länder dafür zu
sorgen, daß die sozialen Dienste in dementsprechender Qualität erbracht
werden. In Art. 13 der Vereinbarung sind der
Bund und die Länder überein-
gekommen, daß die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für das
Personal sichergestellt und gefördert werden sollen.
ln diesem Zusammenhang haben auch schon mehrere Länder Ausbil-
dungsvorschriften erlassen (NÖ Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz,
OÖ Altenbetreuungsausbildungsgesetz, Stmk. Alten-, Familien- und
Heimhilfegesetz). Das Wiener Heimhilfegesetz liegt im Entwurf vor.
Zu Frage 6:
Die Bundesregierung hat erstmals im Stellenplan für das Jahr 1 995 ein
Kontingent von 150 Planstellen als Wiedereinstiegshilfe für ältere Arbeitslose
vorgesehen. Dieser Planstellenpool wurde 1996 auf 200 erhöht.
Die Planstellen wurden über Antrag den einzelnen Ressorts zugewiesen, wobei
folgende Aufteilung vorgenommen wurde:
Präsidentschaftskanzlei 1
Bundeskanzleramt 26
BM für Inneres 15
BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 40
' -
BM für Wissenschaft und Forschung 5
BM für Arbeit und Soziales 29
BM für auswärtige Angelegenheiten 5
BM für Justiz 45
BM für Landesverteidigung 3
BM für Finanzen 22
BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr 4
Die Finanzierung erfolgt aus den Budgets der
jeweiligen Ministerien.
Zu Frage 6:
Die Entlohnung richtet sich nach den arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten und
reicht von der Entlohnungsgruppe a bis zur Entlohnungsgruppe p5.
Zu Frage 7:
Weitere Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen können im
gesamten "non profit" Bereich (z.B. Umweltschutz, Erziehung) angesiedelt
werden. So hat das Arbeitmarktservice schon seit vielen Jahren die Schaf-
fung neuer Arbeitsplätze durch gemeinnützige und sozialökonomische Be-
schäftigungsprojekte und Projekte der gemeinnützigen Arbeitskräfteüber-
lassung unterstützt.