2086/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde

haben am 27. Februar 1997 unter der Nr. 2082/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend APA-Meldung vom 9. Februar 1997

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie sollen Langzeitarbeitslose durch die Aufnahme "nicht markt-

fähiger Arbeiten" in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden?

2. Als Beispiele für nicht marktfähige Arbeiten wird der Pflege- und

Behindertenbereich angeführt. Wie begründen Sie die Aussage, daß

Arbeiten im Pflege- und Behindertenbereich nicht marktfähig sind?

3. Wie kommen die Langzeitarbeitslosen zu der im Pflege- und Behin-

dertenbereich notwendigen Ausbildung?

4. Wie wird sichergestellt, daß im Pflege- und Behindertenbereich nicht

unter- oder minderqualifiziertes Personal eingesetzt wird?

5. An welche Bereiche der öffentlichen Verwaltung ist gedacht und wie

sollen diese Arbeiten finanziert werden?

6. Auf welchem Niveau soll sich die Entlohnung im Bereich der

öffentlichen Verwaltung bewegen?

7. Welche weiteren Bereiche, außer Pflege- und Behindertenbereich

sowie öffentliche Verwaltung, sind für die Integration Langzeit-

arbeitsloser vorstellbar?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 :

Das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit wird oft zusätzlich dadurch

verschärft, daß Arbeitgeber Arbeitslose oft schon wegen ihrer Arbeits-

losigkeit nicht einstellen wollen. Andererseits gibt es eine Reihe von

Tätigkeiten, die gesamtgesellschaftlich nützlich wären, deren Finanzierung

jedoch oft über die Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage nicht

möglich ist. Wenn nun die öffentliche Hand solche sinnvollen Tätigkeiten

durch Bereitstellung der Finanzierung ermöglicht, haben Arbeitslose die

Chance einer Beschäftigung und können aus dieser leichter auf einen

Arbeitsplatz des regulären Arbeitsmarktes vermittelt werden.

Zu Frage 2:

Arbeiten im Pflege- und Behindertenbereich sind nur begrenzt über den

Markt finanzierbar, weil Personen, die in diesem Bereich arbeiten wollen,

größtenteils auf Arbeitsplätze angewiesen sind, die von der "öffentlichen

Hand" oder von "non profit"- Vereinen finanziert werden. Die Markt-

mechanismen kommen kaum zum Tragen, weil in diesem Bereich nur eine

geringe Anzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten von privater Seite zur

Verfügung gestellt wird. Würden diese Dienste unter rein marktwirtschaft-

lichen Bedingungen angeboten werden, wären sie für die meisten Betrof-

fenen zu teuer.

Zu Frage 3:

Das Arbeitsmarktservice führt in Kursform bundesweit Ausbildungen zu

Pflegehelfern/Pflegehelferinnen, Altenbetreuern/Altenbetreuerinnen und

Heimhilfen durch. Die Kurse dauern von zwei Monaten bei Heimhilfen bis

zu 13 Monaten für Pflegehelfer/Pflegehelferinnen. Das Arbeitsmarktservice

übernimmt die kompletten Ausbildungskosten beziehungsweise werden

auch Kostenersätze für die Deckung des Lebensunterhaltes und allfällige

Reisekosten gewährt. Die Kurse werden dem regionalen Bedarf ent-

sprechend durchgeführt. Darüber hinaus können Langzeitarbeitslose auch

an Ausbildungen anderer Institutionen teilnehmen. Unter gewissen Voraus-

setzungen können diese Kosten ebenfalls durch das Arbeitsmarktservice

getragen werden.

Zu Frage 4:

Im Vorjahr waren allein 1.700 Menschen aus den Bereichen Gesundheit

und Soziales über 365 Tage arbeitslos, weiters rund 2.800 Pesonen aus

pädagogischen Berufen und Kulturberufen. Fast 10.000 Menschen aus

diesen Berufsbereichen waren länger als 180 Tage arbeitslos. Bezüglich

der Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice in diesem Bereich

wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

Vom Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen abgesehen ist es

jedoch grundsätzlich Sache der Länder, für eine Qualitätssicherung im

Pflege- und Behindertenbereich zu sorgen. Gemäß Art. 3 der Vereinbarung

zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen für

pflegebedürftige Personen, BGBl. Nr. 866/1993, haben die Länder dafür zu

sorgen, daß die sozialen Dienste in dementsprechender Qualität erbracht

werden. In Art. 13 der Vereinbarung sind der Bund und die Länder überein-

gekommen, daß die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für das

Personal sichergestellt und gefördert werden sollen.

ln diesem Zusammenhang haben auch schon mehrere Länder Ausbil-

dungsvorschriften erlassen (NÖ Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz,

OÖ Altenbetreuungsausbildungsgesetz, Stmk. Alten-, Familien- und

Heimhilfegesetz). Das Wiener Heimhilfegesetz liegt im Entwurf vor.

Zu Frage 6:

Die Bundesregierung hat erstmals im Stellenplan für das Jahr 1 995 ein

Kontingent von 150 Planstellen als Wiedereinstiegshilfe für ältere Arbeitslose

vorgesehen. Dieser Planstellenpool wurde 1996 auf 200 erhöht.

Die Planstellen wurden über Antrag den einzelnen Ressorts zugewiesen, wobei

folgende Aufteilung vorgenommen wurde:

Präsidentschaftskanzlei                                                                      1

Bundeskanzleramt                                                                            26

BM für Inneres                                                                                   15

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                     40

' -

BM für Wissenschaft und Forschung                                             5

BM für Arbeit und Soziales                                                             29

BM für auswärtige Angelegenheiten                                               5

BM für Justiz                                                                                      45

BM für Landesverteidigung                                                              3

BM für Finanzen                                                                22

BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr                     4

Die Finanzierung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ministerien.

Zu Frage 6:

Die Entlohnung richtet sich nach den arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten und

reicht von der Entlohnungsgruppe a bis zur Entlohnungsgruppe p5.

Zu Frage 7:

Weitere Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen können im

gesamten "non profit" Bereich (z.B. Umweltschutz, Erziehung) angesiedelt

werden. So hat das Arbeitmarktservice schon seit vielen Jahren die Schaf-

fung neuer Arbeitsplätze durch gemeinnützige und sozialökonomische Be-

schäftigungsprojekte und Projekte der gemeinnützigen Arbeitskräfteüber-

lassung unterstützt.