2088/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Dr. Salzl u.a. haben am

26. Februar 1997 unter der Nr. 2046/J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend bundeseinheitlicher Artenschutz gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

" 1. Ist Ihnen bekannt, daß das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

und seine Durchführungsbestimmungen in Österreichs Bundesländern

unterschiedlich vollzogen werden?

2, Welche Bundesländer haben eigene landesgesetzliche Bestimmun-

gen, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen betreffend, und

welche nicht?

3. Welche Dienststellen in den verschiedenen Bundesländern vollziehen

das Washingtoner Artenschutzübereinkommen?

4. Welche Dienststellen in den einzelnen Bundesländern kooperieren in

Sachen Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit welchen Bun-

desdienststellen in welchen Bereichen?

5, Ist lhnen bekannt, in wievielen Fällen in den einzelnen Bundesländern

zum Import oder Export anstehende seltene Tiere zu Schaden gekom-

men sind (1994, 1995 und 1996)?

6. Ist Ihnen bekannt, aus welchem Grund der Bundesminister für wirt-

Angelegenheiten 1 990 die Verordnung über die Einfuhr

gefährdeter Arten ersatzlos aufgehoben hat?

7. lst lhnen bekannt, warum beim Neubeschluß des WA-Durchführungs-

. gesetzes aus 1982, BGBl.Nr. 179/1996, gleichzeitig die Verordnung

des Bundesministers für Finanzen über Teile und Erzeugnisse von

Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen ersatz-

los aufgehoben wurde?

8, Welche Konsequenzen hat diese ersatzlose Aufhebung für die

Vollziehung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens an

Österreichs Grenzen?

9. Welche Bundesdienststellen haben bezüglich des Washingtoner

Artenschutzübereinkommens welche Ansprechpartner

a) in anderen EU-Mitgliedstaaten,

b) in der EU selbst,

c) in Drittländern?

10. Ist Ihnen bekannt, warum der Bundesminister für wirtschaftliche Ange-

legenheiten das seit 17. April 1996 geltende neue WA-Durchfüh-

rungsgesetz nach acht Monaten Gültigkeit durch ein Artenhandels-

gesetz wieder außer Kraft setzen will?

11 . Ist lhnen bekannt, daß damit auch die Verordnung des Bundes-

ministers für Finanzen über die Zollämter, die das WA vollziehen

sollen, zum Verschwinden gebracht würde?

12. Welche Konsequenzen hätte dies für die Vollziehung des Arten-

schutzes in Österreich?

13. Wie lautet Ihre Stellungnahme zu dem Umstand, daß im Entwurf des

neuen Artenhandelsgesetzes schon wieder ein Kompetenzdschungel

zwischen

a) Bund und neuen Bundesländern einerseits,

b) fünf Bundesministerien andererseits

geschaffen wird?

14. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit

a) der Handel mit gefährdeten Arten effizient, verwaltungsökonomisch

und bundeseinheitlich kontrolliert wird,

b) weniger Tiere als bisher dabei zu Schaden kommen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 12:

Da diese Fragen nicht meinen Wirkungsbereich, sondern im wesentlichen

den des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffen,

ersuche ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung dieser Fragen

absehe.

Zu Frage 13:

Die Zuständigkeitsregelungen ergeben sich einerseits aus dem verfas-

sungsgesetzlich verankerten föderalistischen Prinzip und andererseits

daraus, daß der gegenständliche Gesetzentwurf unterschiedliche Materien

berührt (u.a. Grenzkontrolle, Veterinärwesen, Strafrechtswesen), zu deren

Vollziehung die jeweils fachlich betroffenen Bundesminister berufen sind.

Von einem "Kompetenzdschungel" kann allerdings nicht die Rede sein.

Zu Frage 14:

Das Ergreifen von Maßnahmen zur effizienten, verwaltungsökonomischen

und bundesweit einheitlichen Kontrolle des Handels mit gefährdeten Arten

fällt in den Wirkungsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten.