2089/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert Trattner und Genossen haben am

1 9. März 1 997 unter der Nr. 2 1 65/J-NR/1 997 eine schriftliche parlamentarische

Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1 . In welchem Ausmaß wurden in ihrem Ressort Investitionen im Jahr 1996 über

Leasing getätigt?

2. Wird der Auftrag für Leasingangebote in ihrem Ressort öffentlich ausgeschrieben?

3 . Wieviele und welche Firmen reichten Einzelanbote ein?

4. In welchem Umfang wurde für das Jahr 1 996 der Investitionsbedarf in ihrem

Bereich einerseits durch Leasing, andererseits durch Ankauf gedeckt?

5. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf oder Leasing bei der

Beschaffung bevorzugt wird und von wem wird diese Entscheidung getroffen?

6. Mit welcher Laufzeit werden die Leasingverträge abgeschlossen?

7. In welcher Höhe wird die Anzahlung geleistet und wie wird diese finanziert?

8. Wurde in die Entscheidung über die bevorzugte Variante, Kauf oder Leasing, die

zukünftige Kostenentwicklung der jeweiligen Variante mit einbezogen? Wenn ja,

wie verhält sich im konkreten Fall die Kostenentwicklung von Leasing gegenüber

Kauf, wenn der Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird?

9. Werden die Leasingverträge so gestaltet, daß im Budget nur die im Haushaltsjahr

bezahlten Leasingentgelte aufscheinen oder die Summen der gesamten

Leasingentgelte zuzüglich Restwert?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 - 3:

lm Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurden

im Jahre 1 996 keine Investitionen über Leasing getätigt bzw. Leasingverträge

abgeschlossen .

Zur Frage 4:

Der gesamte Investitionsbedarf im Jahre 1996 wurde durch Ankauf gedeckt. Die

Gesamtausgaben dafür im Jahre 1996 betragen öS 214.273.139,30.

Zur Frage 5:

Die Entscheidung wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit ,

Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit im Regelfall von der zuständigen Sektion

einvemehmlich mit der administrativen Sektion (Budgetabteilung) getroffen.

Zu den Fragen 6 - 9:

Auf die Beantwortung der Fragen 1 -3 darf verwiesen werden.