2089/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert Trattner und Genossen haben am
1 9. März 1 997 unter der Nr. 2 1 65/J-NR/1 997 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1 . In welchem Ausmaß wurden in ihrem Ressort Investitionen im Jahr 1996 über
Leasing getätigt?
2. Wird der Auftrag für Leasingangebote in ihrem Ressort öffentlich ausgeschrieben?
3 . Wieviele und welche Firmen reichten Einzelanbote ein?
4. In welchem Umfang wurde für das Jahr 1 996 der Investitionsbedarf in ihrem
Bereich einerseits durch Leasing, andererseits durch Ankauf gedeckt?
5. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf oder Leasing bei der
Beschaffung bevorzugt wird und von wem wird diese Entscheidung getroffen?
6. Mit welcher Laufzeit werden die Leasingverträge abgeschlossen?
7. In welcher Höhe wird die Anzahlung geleistet und wie wird diese finanziert?
8. Wurde in die Entscheidung über die bevorzugte Variante, Kauf oder Leasing, die
zukünftige Kostenentwicklung der jeweiligen Variante mit einbezogen? Wenn ja,
wie verhält sich im konkreten Fall die Kostenentwicklung von Leasing gegenüber
Kauf, wenn der Leasingvertrag für mehr
als drei Jahre abgeschlossen wird?
9. Werden die Leasingverträge so gestaltet, daß im Budget nur die im Haushaltsjahr
bezahlten Leasingentgelte aufscheinen oder die Summen der gesamten
Leasingentgelte zuzüglich Restwert?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 - 3:
lm Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurden
im Jahre 1 996 keine Investitionen über Leasing getätigt bzw. Leasingverträge
abgeschlossen .
Zur Frage 4:
Der gesamte Investitionsbedarf im Jahre 1996 wurde durch Ankauf gedeckt. Die
Gesamtausgaben dafür im Jahre 1996 betragen öS 214.273.139,30.
Zur Frage 5:
Die Entscheidung wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit ,
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit im Regelfall von der zuständigen Sektion
einvemehmlich mit der administrativen Sektion (Budgetabteilung) getroffen.
Zu den Fragen 6 - 9:
Auf die Beantwortung der Fragen 1 -3 darf verwiesen werden.