2098/AB XX.GP
B E A N T W O R T U N G
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Haller und Kollegen betreffend
volle Arbeitsverpflichtung für Frauen mit Betreuungspflichten
Nr. 2120/J
Eingangs möchte ich bemerken, daß mir die schwierige Situation von Frauen in ihrer
Doppelfunktion als Berufstätige und Mütter, die - ob in einem Partnerschaftsverhält-
nis lebend oder alleinerziehend - sehr großen Belastungen ausgesetzt sind, voll be-
wußt ist. Zu ihrer Entlastung wurden in der Vergangenheit in verschiedenen Berei-
chen eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen getroffen, Vor allem im Bereich
der Beschäftigungspolitik erscheint mir dies auch künftig sehr wichtig, damit sicher-
gestellt wird, daß Frauen und auch Männer wegen ihrer Betreuungspflichten keines-
falls aus dem Erwerbsleben verdrängt werden. Andererseits muß aber doch genau
darauf geachtet werden, daß die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die
daraus resultierenden Leistungen ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. lm
Mittelpunkt der Interessen der unterstützten Frauen muß jedenfalls die Wiederein-
gliederung in ein Beschäftigungsverhältnis stehen. Mittel der Arbeitslosenversiche-
rung und des Arbeitsmarktservice können nicht zu rein familienpolitischen Leistun-
gen umfunktioniert werden. Derartigen Notwendigkeiten wird bereits durch die Ge-
währung von Karenzgeld und der Sondernotstandshilfe im ausreichenden Ausmaß
Rechnung getragen.
Zu Ihren Fragen im einzelnen führe ich aus:
Frage 1 :
ln einer Anfragebeantwortung gibt die ehemalige Frauenministerin Helga Konrad an,
daß bereits Verhandlungen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales bezüg-
lich Erleichterung für Frauen mit Betreuungspflichten bzw. der Gleichstellung von
Teilzeitbeschäftigung mit Vollzeitbeschäftigung bei der Arbeitsvermittlung durch das
Arbeitsmarktservice laufen würden.
Wurden diese Verhandlungen bereits mit der ehemaligen Bundesministerin Konrad
abgeschlossen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Frage 2:
Wenn nein, führen Sie nun diese Gespräche mit der neuen Frauenministerin
Prammer fort?
Wenn ja, mit welchem Inhalt und gibt es schon konkrete Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 3:
Führen Sie in dieser Angelegenheit noch weitere Gespräche?
Wenn ja, mit wem bzw. mit welchen Institutionen und mit welchem Inhalt?
Antwort zu Frage 1, 2 und 3:
Die von meinem Amtsvorgänger mit der damaligen Ministerin für Frauenangelegen-
heiten aufgenommenen Gespräche zu dieser Frage führe ich mit der nunmehrigen
Bundesministerin fort. Darüberhinaus gibt es einen kontinuierlich geführten Erfah-
rungsaustausch mit den Sozialpartnern sowie allen Personen und Institutionen,
denen die Lösung der Probleme von berufstätigen Frauen mit Betreuungspflichten
ein Anliegen ist. Dort wo Handlungsbedarf besteht, werden laufend entsprechende
Schritte erörtert und die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen getroffen. So zählt
die Unterstützung von Frauen bei ihrer Rückkehr in das Erwerbsleben schon seit
Jahren zu den wichtigsten Schwerpunkten der
österreichischen Arbeitsmarktpolitik.
Die Palette der dabei eingesetzten Maßnahmen reicht von Orientierungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen über die Förderung der Vereinbarkeit von Kindesbetreu-
ung und Beruf und der Einrichtung frauenspezifischer Beratungsangebote bishin zur
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben oder im Rahmen projekt-
orientierter Maßnahmen. Beispielhaft sei hier nur auf das Ausbildungsarbeitslosen-
geld für Frauen, die nach dem Bezug des Karenzgeldes ihre Beschäftigung verloren
haben, die umfangreichen frauenspezifischen Ausbildungsprogramme, die finanzielle
Unterstützung von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, den Einsatz von
betrieblichen Eingliederungsbeihilfen und vielem mehr, hingewiesen. Seitens des
Arbeitsmarktservice wurden und werden für diese Sonderprogramme in den Jahren
1996 und 1997 jeweils rund S 100 Mio. bereitgestellt. Hinzu kommen noch weitere
Finanzierungsbeiträge seitens der Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice
sowie aus dem Europäischen Sozialfonds.
Zum Bereich der gesetzlichen Maßnahmen darf hier auf die ab 1. 1. 1993 wirksam
gewordenen Regelungen zur Gleichstellung von Teilzeitarbeit und Vollzeitbeschäfti-
gung in den arbeitsrechtlichen Begleitgesetzen hinsichtlich des Angestelltengesetzes
und des Arbeitszeitgesetzes hingewiesen werden. Nicht unerwähnt darf weiters blei-
ben, daß in Österreich - europaweit führend und beispielgebend - ein gesetzlicher
Anspruch auf den Bezug des Karenzgeldes im Ausmaß von 1 1/2 bis 2 Jahren sowie
auch bei Teilzeitbeschäftigung besteht. Auch die gesetzliche Berücksichtigung der
Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung stellt einen sehr wesentlichen
Beitrag zur sozialen Absicherung von Frauen dar.
Frage 4:
Was werden Sie unternehmen, um alleinerziehenden Müttern die Chance zu geben,
Beruf und Kinderbetreuung bzw. -erziehung im Sinne ihrer besseren Integration in
den Arbeitsmarkt besser zu vereinen?
Antwort:
Wie schon zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt, wurden bereits eine Reihe von gesetz-
lichen Voraussetzungen zur besseren
Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
geschaffen und auch vom Arbeitsmarktservice die notwendigen Maßnahmen getrof-
fen. Auch die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben der Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales an das Arbeitsmarktservice für die nächsten Jahre sehen
als Schwerpunktsetzung die Ausrichtung des Maßnahmen- und Instrumentenein-
satzes insbesondere für Frauen mit besonderen Beschäftigungsproblemen vor.
Ich glaube auch, daß ein sehr wichtiger Schritt in dieser Frage bereits durch die
Einführung des Teilzeit-Karerizgeldes geschaffen wurde, weil damit auch während
der betreuungsbedingten Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses die
Betroffenen im Arbeitsmarkt integriert bleiben.
Frage 5:
Werden Sie sich für die Überprüfung des Kinderbetreuungsschecks als Lösungs-
möglichkeit einsetzen?
Frage 6:
Haben Sie diesbezüglich mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
dem Bundesminister für Familie schon Gespräche geführt?
Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu Frage 5 und 6:
Mir ist bekannt, daß es im Bereich des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und
Familie ein derartiges Projekt gibt, wurde aber bisher damit nicht befaßt. Eine kon-
krete Aussage ist mir daher nicht möglich. Ich möchte aber betonen, daß meiner
Auffassung nach durch einen Kinderbetreuungsscheck keinesfalls eine Verschie-
bung des Mitteleinsatzes zu einkommensstärkeren Gruppen bewirkt werden darf.
Frage 7:
Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um die Schaffung von mehr
und vor allem qualifizierten Teilzeitarbeitsplätzen speziell für Frauen in Österreich zu
unterstützen?
Antwort:
Die Schaffung von Arbeitsplätzen - und hier insbesondere für Frauen mit Betreu-
ungspflichten - muß als gesamtgesellschaftliches Anliegen gesehen werden und
stellt eine zentrale Aufgabe der Wirtschaft dar. Dem Arbeitsmarktservice kann daher
dabei nur eine mitwirkende Rolle zukommen. Es gilt aber auch zu verhindern, daß
Frauen auf schlechter qualifizierte Arbeitsplätze abgedrängt werden. In diese Rich-
tung wird auch meine künftige Schwerpunktsetzung gehen. Darüberhinaus muß aber
getrachtet werden, daß auch für Teilzeitarbeitsplätze eine entsprechende Entloh-
nung und damit verbunden ein Schutz in der Sozialversicherung sichergestellt wird.
Im übrigen darf auf die Antworten zu Frage 4 verwiesen werden.