2099/AB XX.GP
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. STOISITS, Freundin-
nen und Freunde haben am 12 . März 1997 unter der Nr. 2133/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "den
ehemaligen Welser Staatspolizisten Josef MATEJKA" gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
"1) Wurden Ermittlungen betreffend die Kontakte von Robert Wimmer
zu rechtsextremen Kreisen und eventuell weiterer rechtsextremen
Aktivitäten durchgeführt7 Wie lautet der Bericht?
2 ) War an solchen Ermittlungen Josef Matejka als Staatspolizist in
irgendeiner Weise beteiligt?
3 ) Hatte und hat Josef Matejka Zugang zu Unterlagen zu den Ermitt-
lungen über Robert Wimmer und/oder die Möglichkeit die Ermitt-
lungen zu beeinflussen?
4 ) Falls Josef Matejka an Ermittlungen über Josef Wimmer beteiligt
war, Zugang zu Unterlagen zu den Ermittlungen Über Robert Wim-
mer hatte und/oder die Möglichkeit die Ermittlungen zu beein-
flussen hatte, wurden die damaligen Ermittlungen von anderen
Beamten wiederholt und überprüft? Wurden neue und/oder andere
Erkenntnisse gewonnen? Wie lautet der Bericht?
5 ) War Josef Matejka an Ermittlungen über rechtsextreme Aktivitä-
ten im allgemeinen beteiligt, hatte er Zugang zu Unterlagen zu
solcher, Ermittlungen und/oder die Möglichkeit solche Ermittlun-
gen zu beeinflussen? Wie lautet der Bericht?
6 ) Falls Josef Matejka Zugang an Ermittlungen über rechtsextreme
Aktivitäten im allgemeinen, Zugang zu Unterlagen zu diesen
Ermittlungen und/oder die Möglichkeit diese Ermittlungen zu
beeinflussen hatte, wurden die damaligen Ermittlungen von ande-
ren Beamten wiederholt und überprüft? Wurden neue und/oder
andere Erkenntnisse gewonnen.? Wie lautet der
Bericht?
7) Wurden Ermittlungen betreffend weitere private Kontakte von
Josef Matejka zu rechtsextremen Kreisen und eventuell weiteren
rechtsextremen Aktivitäten durchgeführt? Haben diese Ermitt-
lungen Beamte durchgeführt, die Josef Wimmer davor nicht kann-
ten? Wie lautet der Bericht?
8) Seit wann sind einer der übergeordneten Stellen von Josef
Matejka seine rechtsextremen Kontakte bekannt?
9) Bestehen grundsätzliche Regelungen zu Konsequenzen für Beamte
der Exekutive, von welchen private rechtsextreme Kontakte
und/oder Aktivitäten bekannt werden und wie lauten diese?
10) Ab welchem Grad der privaten rechtsextremen Kontakte und/oder
Aktivitäten sehen sie die nötige Objektivität und die Erfüllung
der staatsschützenden Aufgabe eines Beamten der Exekutive ein-
geschränkt?
11) Trifft es zu, daß keine disziplinarrechtlichen Schritte gegen
Josef Matejka bezüglich seiner rechtsextremen Kontakte einge-
leitet wurden? Wenn ja, wie wird dies begründet? Wenn nein,
welche Schritte wurden eingeleitet?
12 ) Trifft es zu, daß Josef Matejka in Zukunft bei der Fremdenpo-
lizei tätig sein wird?
a) Wenn ja, was wird seine genaue Aufgabe sein?
b) Wenn ja, bringt er spezielle Fähigkeiten, Fachwissen
und/oder spezielles Interesse mit, das für die neue
Aufgabe wertvoll ist?
c) Wenn ja, ist diese Tätigkeit bei der Fremdenpolizei
befristet? Wenn ja, bis wann und was soll seine darauf
folgende Tätigkeit sein?
d) Wenn ja, war die Verwendungsänderung ein Wunsch von
Josef Matejka.? Wenn ja, wie hat er ihn begründet7 Wenn
nein, wessen Vorschlag war dies und wie wird dieser
begründet?
e) Wenn Ja, bestehen Zweifel an der Objektivität des Beam-
ten?"
Nach den mir vorliegenden Informationen beantworte ich diese Anfra-
ge wie folgt:
Zu Frage 1:
Es wurden mehrmals Ermittlungen betreffend Kontakte von Robert
WIMMER zu rechtsextremen Kreisen geführt.
Einer detailierten Beantwortung dieser Frage stehen die verfas-
sungsgesetzliche Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit sowie
datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Josef MATEJKA hatte Zugang zu den Unterlagen, hat die Ermittlungen
teilweise selbst geführt und wäre daher theoretisch in der Lage
gewesen, diese zu beeinflussen.
Zu Frage 4:
( Bei den in der Anfrage angeführten Namen Josef WIMMER dürfte es
sich um einen Irrtum handeln, vermutlich ist Robert WIMMER
gemeint) .
Die Ermittlungen wurden von verschiedenen Beamten durchgeführt.
Die vorhandenen Erkenntnisse wurden immer wieder geprüft und
ergänzt.
Zu Frage 5:
Josef MATEJKA war auch an Ermittlungen über rechtsextreme Aktivitä-
ten im allgemeinen beteiligt und hatte aufgrund seiner Tätigkeit
Zugang zu sämtlichen Unterlagen. Theoretisch wäre er in der Lage
gewesen, die Ermittlungen zu beeinflussen.
Zu Frage 6:
Zum ersten Teil dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der
Frage 4. In dem einen oder anderen Bereich wurden auch neue
Erkenntnisse gewonnen .
Zu frage 7:
( Bei den in der Anfrage angeführten Namen Josef WIMMER dürfte es
sich um einen Irrtum handeln; vermutlich ist Robert WIMMER
gemeint) .
Derartige Ermittlungen wurden nicht durchgeführt. Es liegen mir in
dieser Richtung keine Hinweise oder Berichte vor.
Zu Frage 8:
Die gleichzeitige Anwesenheit mit Robert WIMMER in einem öffentli-
chen Lokal am 11. Jänner 1997 und die Abbildung dieser Szene durch
einen Fotografen meldete Josef MATEJKA seinem Vorgesetzten. Dar-
überhinaus gehören Kontakte zur "rechten Szene" unter anderem zu
den dienstlichen Aufgaben eines Staatspolizisten . Dem Beamten
wegen seiner Anwesenheit in einem Lokal, in dem auch ein Bürger,
der wegen seiner sympathie für das nationalsozialistische Lager
bekannt ist, eine private Beziehung zu diesem Kreis zu unterstel-
len, erscheint mir allein angesichts dieses Sachverhaltes nicht
beurteilbar.
Zu Frage 9 und 10:
Allfällige rechtsextreme Kontakte oder Aktivitäten, die von Exeku-
tivbeamten im Privatleben gepflogen werden,
sind vor dem Hinter-
grund der allgemeinen Dienstpflichten der Beamten, die in den §§ 43
ff BDG festgelegt sind, zu beurteilen.
Zu Frage 11:
Gegen Josef MATEJKA wurden keine disziplinarrechtlichen Schritte
eingeleitet, weil er entgegen den Behauptungen keine privaten Kon-
takte zu rechtsextremen Kreisen hatte, keine rechtsextremen Aktivi-
täten gesetzt hat und keine dienstliche Verfehlung, die eine solche
Maßnahme rechtfertigen würde, begangen hat .
Zu Frage 12:
Josef MATEJKA wird derzeit vor allem in fremdenpolizeilichen
Bereich aber auch beim Personen- und Objektschutz eingesetzt .
a) Er wird im wesentlichen folgende Aufgaben durchführen:
- Führung und Koordination des Dienstbetriebes sowie des Aktenlau-
fes
- Kontaktaufnahme mit anderen Dienststellen und Behörden
- Veranstaltungsüberwachungen
- Personenschutz bei Staatsbesuchen
- Objektschutz
- Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten
- Fremdenpolizeiliche Angelegenheiten, schlepperwesen, Fremdenge-
setz und Asylangelegenheiten
- Grenzkontrollangelegenheiten, Fremdenkontrollen, Hotelkontrollen
zur Feststellung von illegalen Ausländern
- Erhebungen für die fremdenpolizeiliche
Abteilung, wie Wohnungs-
überprüfungen, Einvernahmen bei Verdacht einer Scheinehe udgl .
- Einvernahmen von Defakto-Flüchtlingen
- Verläßlichkeitsüberprüfungen bei der Beantragung eines Waffenpas-
ses oder einer Waffenbesitzkarte
b) Als Kriminalbeamter der staatspolizeilichen Abteilung bei der
Bundespolizeidirektion Wels war Josef MATEJKA auch für die Abtei-
lung " Sonstige Sicherheitsverwaltung" tätig . Durch diese soge-
nannte Mischverwendung weist er im fremdenpolizeilichen Bereich
ebenfalls ein spezielles Fachwissen auf. Darüberhinaus bringt er
besonderes Interesse und Engagement für seine Aufgaben mit und
hat durch seine hervorragenden Leistungen eine ausgezeichnete
Dienstbeurteilung.
c) Über die Dauer dieser einstweiligen Verwendungsänderung bzw. die
darauffolgende Tätigkeit kann derzeit keine Aussage getroffen
werden.
d) Nach Vorgeaprächen wurde im Einvernehmen mit Josef MATEJKA und
allen Vorgesetzten vereinbart, den Beamten bis auf weiteres im
fremdenpolizeilichen Bereich zu verwenden.