2099/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. STOISITS, Freundin-

nen und Freunde haben am 12 . März 1997 unter der Nr. 2133/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "den

ehemaligen Welser Staatspolizisten Josef MATEJKA" gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

"1) Wurden Ermittlungen betreffend die Kontakte von Robert Wimmer

zu rechtsextremen Kreisen und eventuell weiterer rechtsextremen

Aktivitäten durchgeführt7 Wie lautet der Bericht?

2 ) War an solchen Ermittlungen Josef Matejka als Staatspolizist in

irgendeiner Weise beteiligt?

3 ) Hatte und hat Josef Matejka Zugang zu Unterlagen zu den Ermitt-

lungen über Robert Wimmer und/oder die Möglichkeit die Ermitt-

lungen zu beeinflussen?

4 ) Falls Josef Matejka an Ermittlungen über Josef  Wimmer beteiligt

war, Zugang zu Unterlagen zu den Ermittlungen Über Robert Wim-

mer hatte und/oder die Möglichkeit die Ermittlungen zu beein-

flussen hatte, wurden die damaligen Ermittlungen von anderen

Beamten wiederholt und überprüft? Wurden neue und/oder andere

Erkenntnisse gewonnen? Wie lautet der Bericht?

5 ) War Josef Matejka an Ermittlungen über rechtsextreme Aktivitä-

ten im allgemeinen beteiligt, hatte er Zugang zu Unterlagen zu

solcher, Ermittlungen und/oder die Möglichkeit solche Ermittlun-

gen zu beeinflussen? Wie lautet der Bericht?

6 ) Falls Josef Matejka Zugang an Ermittlungen über rechtsextreme

Aktivitäten im allgemeinen, Zugang zu Unterlagen zu diesen

Ermittlungen und/oder die Möglichkeit diese Ermittlungen zu

beeinflussen hatte, wurden die damaligen Ermittlungen von ande-

ren Beamten wiederholt und überprüft? Wurden neue und/oder

andere Erkenntnisse gewonnen.? Wie lautet der Bericht?

7) Wurden Ermittlungen betreffend weitere private Kontakte von

Josef Matejka zu rechtsextremen Kreisen und eventuell weiteren

rechtsextremen Aktivitäten durchgeführt? Haben diese Ermitt-

lungen Beamte durchgeführt, die Josef Wimmer davor nicht kann-

ten? Wie lautet der Bericht?

8) Seit wann sind einer der übergeordneten Stellen von Josef

Matejka seine rechtsextremen Kontakte bekannt?

9) Bestehen grundsätzliche Regelungen zu Konsequenzen für Beamte

der Exekutive, von welchen private rechtsextreme Kontakte

und/oder Aktivitäten bekannt werden und wie lauten diese?

10) Ab welchem Grad der privaten rechtsextremen Kontakte und/oder

Aktivitäten sehen sie die nötige Objektivität und die Erfüllung

der staatsschützenden Aufgabe eines Beamten der Exekutive ein-

geschränkt?

11) Trifft es zu, daß keine disziplinarrechtlichen Schritte gegen

Josef Matejka bezüglich seiner rechtsextremen Kontakte einge-

leitet wurden? Wenn ja, wie wird dies begründet? Wenn nein,

welche Schritte wurden eingeleitet?

12 ) Trifft es zu, daß Josef Matejka in Zukunft bei der Fremdenpo-

lizei tätig sein wird?

a) Wenn ja, was wird seine genaue Aufgabe sein?

b) Wenn ja, bringt er spezielle Fähigkeiten, Fachwissen

und/oder spezielles Interesse mit, das für die neue

Aufgabe wertvoll ist?

c) Wenn ja, ist diese Tätigkeit bei der Fremdenpolizei

befristet? Wenn ja, bis wann und was soll seine darauf

folgende Tätigkeit sein?

d) Wenn ja, war die Verwendungsänderung ein Wunsch von

Josef Matejka.? Wenn ja, wie hat er ihn begründet7 Wenn

nein, wessen Vorschlag war dies und wie wird dieser

begründet?

e) Wenn Ja, bestehen Zweifel an der Objektivität des Beam-

ten?"

Nach den mir vorliegenden Informationen beantworte ich diese Anfra-

ge wie folgt:

Zu Frage 1:

Es wurden mehrmals Ermittlungen betreffend Kontakte von Robert

WIMMER zu rechtsextremen Kreisen geführt.

Einer detailierten Beantwortung dieser Frage stehen die verfas-

sungsgesetzliche Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit sowie

datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Josef MATEJKA hatte Zugang zu den Unterlagen, hat die Ermittlungen

teilweise selbst geführt und wäre daher theoretisch in der Lage

gewesen, diese zu beeinflussen.

Zu Frage 4:

( Bei den in der Anfrage angeführten Namen Josef WIMMER dürfte es

sich um einen Irrtum handeln, vermutlich ist Robert WIMMER

gemeint) .

Die Ermittlungen wurden von verschiedenen Beamten durchgeführt.

Die vorhandenen Erkenntnisse wurden immer wieder geprüft und

ergänzt.

Zu Frage 5:

Josef MATEJKA war auch an Ermittlungen über rechtsextreme Aktivitä-

ten im allgemeinen beteiligt und hatte aufgrund seiner Tätigkeit

Zugang zu sämtlichen Unterlagen. Theoretisch wäre er in der Lage

gewesen, die Ermittlungen zu beeinflussen.

Zu Frage 6:

Zum ersten Teil dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der

Frage 4. In dem einen oder anderen Bereich wurden auch neue

Erkenntnisse gewonnen .

Zu frage 7:

( Bei den in der Anfrage angeführten Namen Josef WIMMER dürfte es

sich um einen Irrtum handeln; vermutlich ist Robert WIMMER

gemeint) .

Derartige Ermittlungen wurden nicht durchgeführt. Es liegen mir in

dieser Richtung keine Hinweise oder Berichte vor.

Zu Frage 8:

Die gleichzeitige Anwesenheit mit Robert WIMMER in einem öffentli-

chen Lokal am 11. Jänner 1997 und die Abbildung dieser Szene durch

einen Fotografen meldete Josef MATEJKA seinem Vorgesetzten. Dar-

überhinaus gehören Kontakte zur "rechten Szene" unter anderem zu

den dienstlichen Aufgaben eines Staatspolizisten . Dem Beamten

wegen seiner Anwesenheit in einem Lokal, in dem auch ein Bürger,

der wegen seiner sympathie für das nationalsozialistische Lager

bekannt ist, eine private Beziehung zu diesem Kreis zu unterstel-

len, erscheint mir allein angesichts dieses Sachverhaltes nicht

beurteilbar.

Zu Frage 9 und 10:

Allfällige rechtsextreme Kontakte oder Aktivitäten, die von Exeku-

tivbeamten im Privatleben gepflogen werden, sind vor dem Hinter-

grund der allgemeinen Dienstpflichten der Beamten, die in den §§ 43

ff BDG festgelegt sind, zu beurteilen.

Zu Frage 11:

Gegen Josef MATEJKA wurden keine disziplinarrechtlichen Schritte

eingeleitet, weil er entgegen den Behauptungen keine privaten Kon-

takte zu rechtsextremen Kreisen hatte, keine rechtsextremen Aktivi-

täten gesetzt hat und keine dienstliche Verfehlung, die eine solche

Maßnahme rechtfertigen würde, begangen hat .

Zu Frage 12:

Josef MATEJKA wird derzeit vor allem in fremdenpolizeilichen

Bereich aber auch beim Personen- und Objektschutz eingesetzt .

a) Er wird im wesentlichen folgende Aufgaben durchführen:

- Führung und Koordination des Dienstbetriebes sowie des Aktenlau-

fes

- Kontaktaufnahme mit anderen Dienststellen und Behörden

- Veranstaltungsüberwachungen

- Personenschutz bei Staatsbesuchen

- Objektschutz

- Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten

- Fremdenpolizeiliche Angelegenheiten, schlepperwesen, Fremdenge-

setz und Asylangelegenheiten

- Grenzkontrollangelegenheiten, Fremdenkontrollen, Hotelkontrollen

zur Feststellung von illegalen Ausländern

- Erhebungen für die fremdenpolizeiliche Abteilung, wie Wohnungs-

überprüfungen, Einvernahmen bei Verdacht einer Scheinehe udgl .

- Einvernahmen von Defakto-Flüchtlingen

- Verläßlichkeitsüberprüfungen bei der Beantragung eines Waffenpas-

ses oder einer Waffenbesitzkarte

b) Als Kriminalbeamter der staatspolizeilichen Abteilung bei der

Bundespolizeidirektion Wels war Josef MATEJKA auch für die Abtei-

lung " Sonstige Sicherheitsverwaltung" tätig . Durch diese soge-

nannte Mischverwendung weist er im fremdenpolizeilichen Bereich

ebenfalls ein spezielles Fachwissen auf. Darüberhinaus bringt er

besonderes Interesse und Engagement für seine Aufgaben mit und

hat durch seine hervorragenden Leistungen eine ausgezeichnete

Dienstbeurteilung.

c) Über die Dauer dieser einstweiligen Verwendungsänderung bzw. die

darauffolgende Tätigkeit kann derzeit keine Aussage getroffen

werden.

d) Nach Vorgeaprächen wurde im Einvernehmen mit Josef MATEJKA und

allen Vorgesetzten vereinbart, den Beamten bis auf weiteres im

fremdenpolizeilichen Bereich zu verwenden.