21/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

86/J betreffend den Betrieb von "duty free shops'' , welche die

Abgeordneten Haigermoser, Rosenstingl und Haller am 1. Februar

1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersicht-

lichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Die Beantwortung der Frage, welcher Personenkreis bzw. welche

Einfuhren von der Entrichtung von Einfuhrabgaben befreit sind,

richtet sich nach den abgabenrechtlichen Vorschriften. Zur Voll-

ziehung der abgabenrechtlichen Vorschriften ist der Bundes-

minister für Finanzen berufen. Dies gilt auch für die Kontrolle

der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Abgabenrechtes

und die Einschätzung des durch die Abgabenbef/reiung entstehenden

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!!