21/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
86/J betreffend den Betrieb von "duty free shops'' , welche die
Abgeordneten Haigermoser, Rosenstingl und Haller am 1. Februar
1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersicht-
lichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die Beantwortung der Frage, welcher Personenkreis bzw. welche
Einfuhren von der Entrichtung von Einfuhrabgaben befreit sind,
richtet sich nach den abgabenrechtlichen Vorschriften. Zur Voll-
ziehung der abgabenrechtlichen Vorschriften ist der Bundes-
minister für Finanzen berufen. Dies gilt auch für die Kontrolle
der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Abgabenrechtes
und die Einschätzung des durch die Abgabenbef/reiung entstehenden
Beilage wurde nicht gescannt !!!