2103/AB XX.GP
Schriftliche Parlamentarische Anfrage
der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler
und Kollegen betreffend Schießerei an der
Österreichischen Botschaft Belgrad
.
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 19. März 1997 unter
der Nr. 2160/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Schießerei an der Österreichi-
schen Botschaft in Belgrad gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
" 1 . Ist es zutreffend, daß im Gebäude der österreichischen Botschaft in Belgrad
vollautomatische Waffen eingelagert werden?
Wenn nein, seit wann nicht mehr?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierend und unter wessen Aufsicht?
2. Wurde der Bewachungsfirma "KOMET-TIM" dazu die Genehmigung seitens
österreichischer Botschaftsangehöriger erteilt?
Wenn ja, wann und durch wen, bzw. welche Stellen in Österreich wurden dar-
über informiert?
3. Ist es zutreffend, daß es vor etwa zwei Jahren im Wartesaal des Konsulats der
Österreichischen Botschaft in Belgrad durch einen betrunkenen Wachposten der
Bewachungsfirma "KOMET-TIM" zu einer unkontrollierten Schießerei mit ei-
ner vollautomatischen Waffe des Typs AK 47 kam?
Wenn ja, welche Personen- und Sachschäden resultierten aus diesem Zwischen-
fall und auf welche Höhe belief sich der
diesbezügliche Schaden?
4. Wurde dieser schwerwiegende Zwischenfall dem Bundesministerium fiir aus-
wärtige Angelegenheiten gemeldet?
Wenn ja, wann und welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts
. getroffen, um derartig lebensbedrohliche "Störfälle" hinkünftig zu vermeiden
und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Konsequenzen wurden gegenüber der Bewachungsfirma "KOMET-
TIM" seitens der Österreichischen Botschaft in Belgrad gezogen?
Wer trug den Schaden fiir eventuell angefallene Renovierungskosten?
6. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die scheinbar wirren und unge-
reimten Verhältnisse an der Österreichischen Botschaft in Belgrad zu klären?"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1 . und 2.) Im Gebäude der Österreichischen Botschaft in Belgrad werden und wurden kei-
ne vollautomatischen Waffen eingelagert.
Zu 3.) Nein. Am 1. September 1993 um etwa 18.00 Uhr vernahm die in ihrem Büro
tätige Verwaltungsbeamtin der Botschaft einen Knall, der auf ein Schußge-
räusch schließen ließ. Sie hielt in den Arbeitsräumen Nachschau und versi-
cherte sich auch, daß es sich um keinen Unfall vor der Botschaft handelte. Et-
wa 10 Minuten nach diesen Kontrollgängen erschien ein Wacheorgan der Fa.
Komet-Tim in Begleitung des zugeteilten Militärattaches im Arbeitszimmer
der Verwaltungsbeamtin und berichtete, daß sich bei der Waffenübergabe
(keine AK 47) anläßlich einer Wachablöse ein Schuß gelöst habe.
Die Beamtin besichtigte hierauf den Warteraum und stellte fest, daß keine Per-
sonenschäden vorlagen. Doch wies die Sperrholzrückenlehne eines Sessels ein
Durchschußloch und der dahinter angebrachte Heizkörper eine Delle auf.
Der entstandene Sachschaden belief sich auf öS 135,--.
Zu 4. bis 6.) Dem BMaA wurde ein Schaden gemeldet, der dadurch entstanden war, daß sich
am 1.9.1993 gegen 18.00 Uhr ein Schuß aus einer Pistole eines Wachorganes
der Fa. Komet-Tim gelöst hatte.
Darüber liegen ein Aktenvermerk vom 3.9.1993 sowie über die Reparatur des
Sachschadens in Höhe von öS 135,- und die Schadensvergütung der Fa. Komet-
Tim ein Bericht der Botschaft vom 5.11.1993 vor. Der Vorfall scheint damit -
klärt.
Das fahrlässig handelnde Wacheorgan der Fa. Komet-Tim wurde umgehend
ausgetauscht und durch einen anderen Wachebediensteten ersetzt. Die Bewa-
chungsfirma Komet-Tim wurde außerdem von der Österreichischen Botschaft in
Belgrad verhalten, nur solche Wacheorgane zur Dienstverrichtung zuzuteilen,
die verläßlich und im Umgang mit Waffen geübt sind.