2104/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 7.3.1997 an mich

eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2122/J betreffend "volle Arbeitsverpflichtung für

Frauen mit Betreuungspflichten" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes

mitzuteilen:

ad 1

Österreich hat im internationalen Vergleich ein vorbildliches Set

Leistungen für berufstätige Eltern wie beispielsweise Wochengeld, Karenzgeld und

Betriebshilfe.

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist es berechtigt und wichtig, bestimmte soziale

Leistungen auch davon abhängig zu machen, ob jemand dem Arbeitsmarkt zur

Verfügung steht oder nicht. Hierbei sehen Regelungen vor, familienrelevante

Verpflichtungen entsprechend zu berücksichtigen, wobei Verbesserungen

anzustreben sind. Diesbezüglich muß ich auf die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales verweisen.

In der Familienpolitik ist es mein längerfristiges Ziel, bestimmte Leistungen -

unabhängig von einer Erwerbstätigkeit - zu unterstützen. Dies wäre ein deutliches

Signal, daß es in der Familienpolitik nicht nur um Lasten- sondern auch um

Leistungsausgleich geht. .

ad 2

Die Bundesregierung hat im Koalitionsübereinkommen 1996 beschlossen, zur

Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Impuls zum Ausbau

von Kinderbetreuungsprojekten zu setzen. Im Finanzausgleichsgesetz 1997 wurde

deshalb festgelegt, daß der Bund den Ländern einmalig Zweckzuschüsse in der

Höhe von insgesamt 600 Millionen öS zur Errichtung und Förderung von Kinder-

betreuungseinrichtungen gewährt.

Für die Mittelvergabe und Projektbeurteilung wird eine Kommission bestehend aus

VertreterInnen des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, der

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz, des

Bundesministeriums für Finanzen sowie des Städte- und Gemeindebundes und der

jeweiligen Länder eingerichtet.

Durch diesen Impuls können in den Jahren 1997 und 1998 Kinderbetreuungs-

angebote vermehrt ausgebaut und entsprechend den lokalen Bedürfnissen auch die

Öffnungszeiten verlängert werden. Diese Maßnahme kommt in erster Linie auch

AlleinerzieherInnen zugute, die im allgemeinen auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen

sind.

ad 3 und 4

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie hat eine wissenschaftliche

Analyse (feasibility-study) in Auftrag gegeben, die positive wie negative

Auswirkungen der Einführung eines Betreuungsschecks auf Qualität und Quantität

der Betreuungsangebote, bildungspolitische Zielsetzungen, Frauenerwerbstätigkeit,

Wahlfreiheit bezüglich der Betreuung von Kindern sowie einer Reihe anderer

familienpolitischer Aspekte erheben soll.

Erst bei Vorliegen dieser Ergebnisse können Entscheidungen über eine weitere

Vorgangsweise, wie beispielsweise die Führung von Gesprächen mit BMin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz und BMin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales, getroffen werden.

ad 5

Die Schaffung von qualifizierten Teilzeitarbeitsplätzen speziell für Frauen ist eine von

vielen Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Wichtig erscheint es mir aber auch, daß Teilzeitarbeit auch für Väter attraktiver wird,

weil die Familienarbeit partnerschaftlich gestaltet werden muß. Mit der 1997

stattfindenden Einführung flexibler Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten für alle

Bundesbeamten kommt dem öffentlichen Dienst hier eine Vorbildwirkung zu.

Es sind sicher weitere Impulse im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu setzen, die

diesem sehr großen Anliegen nach mehr Flexibilität im Arbeitsprozeß entsprechen.

Diesbezüglich muß ich aber auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit,

Gesundheit und Soziales verweisen.