2110/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold
und Kollegen vom 19.3.1997 , Nr. 2184/J, betreffend Auftrag des BMLF
an das AIZ, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe darf ich
folgendes ausführen :
Das Agrarische Informationszentrum (AIZ) erscheint unter Verantwor-
tung der Eigentümer und nicht unter Verantwortung des Bundes-
ministeriums für Land- und Forstwirtschaft . Daran ändert sich auch
nichts, wenn das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
dem AIZ einen Auftrag zur Information über einen bestimmten Bereich
einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen
erteilt.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1,2 und 4:
Erstmals wurde das Agrarische Informationszentrum (AIZ) im Jahre
1992 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft mit der
Veröffentlichung eines internationalen Teiles beauftragt. Das AIZ
verpflichtete sich im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft in seinem täglichen "AIZ-Pressedienst Internatio-
nal" einen internationalen Teil zur Information der agrarischen und
nichtagrarischen Öffentlichkeit herauszugeben. Dieser Teil beinhal-
tet Meldungen über die wirtschaftliche und agrarpolitische Ent-
wicklung in der EU, über bedeutsame Entwicklungen, Ereignisse und
Entscheidungen in der EU, die österreichische Land- und Forstwirt-
schaft betreffend, über die agrarischen Außenbeziehungen der EU,
die internationale agrarpolitische Situation sowie über die Aktivi-
täten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft in die-
sen Fragen. Das Motiv für diese Auftragserteilung an das AIZ war im
Vorfeld des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union die euro-
päische Dimension der Agrarwirtschaft in die öffentliche Meinungs-
bildung einzubringen .
Der Umfang des internationalen Teiles des AIZ-Pressedienstes umfaßt
mindestens 30 redaktionell gestaltete Seiten pro Monat . Das AIZ
übernimmt alle zum Vertrieb und zum Versand des internationalen
Teiles des AIZ an all seine Abonnenten notwendigen Leistungen wie
Kuverts, Adressen, Kuvertieren, Postaufgabe und Porto.
Zu Frage 3:
Das AIZ übermittelt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft den internationalen Teil des AIZ wöchentlich, jeden Donners-
tag bis 12.00 Uhr, in Form von 250 Sonderdrucken mit einer Zusam-
menstellung der Meldungen des internationalen Teiles der jeweils
abgelaufenen Woche .
Die Rechnungslegung für den internationalen Teil des AIZ-Presse-
dienstes im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forst-
wirtschaft erfolgt monatlich jeweils im nachhinein unter Beilage
von jeweils drei Belegexemplaren der tagesaktuellen internationalen
Berichterstattung des AIZ in Form der Sonderdrucke für das Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Die sachliche Richtig-
keit wird von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft bestätigt und die
rechnerische Richtigkeit von der Buchhaltung überprüft.
Zu Frage 5:
Es handelt sich beim AIZ Pressedienst um eine aktuelle, täglich
erscheinende Berichterstattung. Da das AIZ tagesaktuell berichtet,
erscheinen die Pressemeldungen des AIZ jedenfalls wesentlich früher
am Markt als bei anderen, wöchentlich erscheinenden Agrarpresse-
diensten, wie etwa das "Agrar Europe" . In Österreich ist kein ver-
gleichbarer Dienst mit derartigem fachspezifischen Wissen vorhan-
den. Die von Ihnen vorgenommene Qualifikation, beim AIZ handelt es
sich um "Abschreibeübungen von anderen deutschsprachigen Presse-
diensten" ist demnach zurückzuweisen.
Zu Frage 6;
Die Jährlichen Kosten auf Basis des Werkvertrages, die für die
Rechercheleistungen, deren Umsetzungen und die Gestaltung der für
die österreichische Agrarwirtschaft relevanten Themen mit den be-
reits erwähnten Nebenleistungen betrugen seit Beginn der Auftrags-
erteilung :
Zeitraum : Betrag :
1992 ÖS 516.000,--
1993 ÖS 734.400,--
1994 ÖS 918.000, --
1995 ÖS 950.400, --
1996 ÖS 950.400, --
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft könnte nicht in
annähernd kostengünstiger Weise all diese Leistungen erbringen,
ganz abgesehen von der Organisation und Abwicklung des Vertriebes .
Zu den Fragen 7 und 8:
Es entspricht dem Typus des Werkvertrages, daß sich der Werkunter-
nehmer zur Herstellung eines bestimmten Erfolges verpflichtet. Der
Einsatz des Personals zur Erfüllung des vereinbarten Werkes sowie
die Wahl der Arbeitsmittel obliegt dem Werkunternehmer. Es arbeiten
keine Mitarbeiter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft für das AIZ. Das AIZ verfügt über einen eigenen Korrespon-
denten in Brüssel.