2110/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold

und Kollegen vom 19.3.1997 , Nr. 2184/J, betreffend Auftrag des BMLF

an das AIZ, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe darf ich

folgendes ausführen :

Das Agrarische Informationszentrum (AIZ) erscheint unter Verantwor-

tung der Eigentümer und nicht unter Verantwortung des Bundes-

ministeriums für Land- und Forstwirtschaft . Daran ändert sich auch

nichts, wenn das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

dem AIZ einen Auftrag zur Information über einen bestimmten Bereich

einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen

erteilt.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

Zu den Fragen 1,2 und 4:

Erstmals wurde das Agrarische Informationszentrum (AIZ) im Jahre

1992 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft mit der

Veröffentlichung eines internationalen Teiles beauftragt. Das AIZ

verpflichtete sich im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft in seinem täglichen "AIZ-Pressedienst Internatio-

nal" einen internationalen Teil zur Information der agrarischen und

nichtagrarischen Öffentlichkeit herauszugeben. Dieser Teil beinhal-

tet Meldungen über die wirtschaftliche und agrarpolitische Ent-

wicklung in der EU, über bedeutsame Entwicklungen, Ereignisse und

Entscheidungen in der EU, die österreichische Land- und Forstwirt-

schaft betreffend, über die agrarischen Außenbeziehungen der EU,

die internationale agrarpolitische Situation sowie über die Aktivi-

täten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft in die-

sen Fragen. Das Motiv für diese Auftragserteilung an das AIZ war im

Vorfeld des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union die euro-

päische Dimension der Agrarwirtschaft in die öffentliche Meinungs-

bildung einzubringen .

Der Umfang des internationalen Teiles des AIZ-Pressedienstes umfaßt

mindestens 30 redaktionell gestaltete Seiten pro Monat . Das AIZ

übernimmt alle zum Vertrieb und zum Versand des internationalen

Teiles des AIZ an all seine Abonnenten notwendigen Leistungen wie

Kuverts, Adressen, Kuvertieren, Postaufgabe und Porto.

Zu Frage 3:

Das AIZ übermittelt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirt-

schaft den internationalen Teil des AIZ wöchentlich, jeden Donners-

tag bis 12.00 Uhr, in Form von 250 Sonderdrucken mit einer Zusam-

menstellung der Meldungen des internationalen Teiles der jeweils

abgelaufenen Woche .

Die Rechnungslegung für den internationalen Teil des AIZ-Presse-

dienstes im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forst-

wirtschaft erfolgt monatlich jeweils im nachhinein unter Beilage

von jeweils drei Belegexemplaren der tagesaktuellen internationalen

Berichterstattung des AIZ in Form der Sonderdrucke für das Bundes-

ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Die sachliche Richtig-

keit wird von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft bestätigt und die

rechnerische Richtigkeit von der Buchhaltung überprüft.

Zu Frage 5:

Es handelt sich beim AIZ Pressedienst um eine aktuelle, täglich

erscheinende Berichterstattung. Da das AIZ tagesaktuell berichtet,

erscheinen die Pressemeldungen des AIZ jedenfalls wesentlich früher

am Markt als bei anderen, wöchentlich erscheinenden Agrarpresse-

diensten, wie etwa das "Agrar Europe" . In Österreich ist kein ver-

gleichbarer Dienst mit derartigem fachspezifischen Wissen vorhan-

den. Die von Ihnen vorgenommene Qualifikation, beim AIZ handelt es

sich um "Abschreibeübungen von anderen deutschsprachigen Presse-

diensten" ist demnach zurückzuweisen.

Zu Frage 6;

Die Jährlichen Kosten auf Basis des Werkvertrages, die für die

Rechercheleistungen, deren Umsetzungen und die Gestaltung der für

die österreichische Agrarwirtschaft relevanten Themen mit den be-

reits erwähnten Nebenleistungen betrugen seit Beginn der Auftrags-

erteilung :

Zeitraum :                             Betrag :

1992                       ÖS 516.000,--

1993                       ÖS 734.400,--

1994                       ÖS 918.000, --

1995                       ÖS 950.400, --

1996                       ÖS 950.400, --

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft könnte nicht in

annähernd kostengünstiger Weise all diese Leistungen erbringen,

ganz abgesehen von der Organisation und Abwicklung des Vertriebes .

Zu den Fragen 7 und 8:

Es entspricht dem Typus des Werkvertrages, daß sich der Werkunter-

nehmer zur Herstellung eines bestimmten Erfolges verpflichtet. Der

Einsatz des Personals zur Erfüllung des vereinbarten Werkes sowie

die Wahl der Arbeitsmittel obliegt dem Werkunternehmer. Es arbeiten

keine Mitarbeiter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-

schaft für das AIZ. Das AIZ verfügt über einen eigenen Korrespon-

denten in Brüssel.