2113/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable und Kollegen

haben am 20 . 3 . 1997 unter der Nr. 2195/J eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Privatisierung von Sicher-

heitsdiensten" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :

" 1 ) Ist es richtig, daß die sogenannten .Theaterdienste" in

die Hände privater Überwachungsfirmen gelegt werden?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

2 ) Ist es richtig, daß durch die Privatisierung dieses

Sicherheitsdienstes Einnahmen für die betreffende BPD

verloren gehen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

3 ) Warum wird gerade ein Inspektionsdienst, für den die

Gebühr erhöht wurde, privatisiert ?

4) Haben Sie vor weitere, bisher von der Exekutive ausge-

füllte Aufgabenbereiche privaten Überwachungsfirmen zu

übertragen?

Wenn ja, welche Bereiche sind das genau, wann werden Sie

Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen, aus welchen Gründen

werden Sie diese Aufgaben privaten Firmen übertragen und

welche Kostenersparnis erwarten Sie sich dadurch?

5) Wurden bereits bestimmte, bisher der Exekutive obliegen-

de Sicherheitskontrollen privaten Firmen übertragen?

Wenn ja,

1 . wo genau kommen bereits private Überwachungsfirmen

anstatt der Exekutive zum Einsatz,

2 . wo genau wurden welchen Firmen Sicherheitskontrollen

übertragen,

3 . worin genau bestehen am jeweiligen Einsatzort die

Aufgaben des Personals der betreffenden privaten Über-

wachungsfirma,

4 . aus welchen Gründen wurden diese Sicherheitsdienste,

im einzelnen aufgeschlüsselt, an die jeweilige private

Überwachungsfirma vergeben,

5 . zu wievielen Einsätzen der Exekutive kam es im je-

weiligen nun an private Firmen vergebenen sicherheits-

dienstlichen Bereich, einzeln aufgeschlüsselt nach den

Jahren 1994, 1995, 1996,

6 . wie hoch waren die Kosten bzw. die etwaigen Ein-

nahmen für den jeweiligen Einsatz , wieviele Beamten

waren beim jeweiligen Einsatz wieviele Stunden beschäf-

tigt, wie hoch sind die Kosten für einen - was die Zahl

an Personal und Stunden betrifft - vergleichbaren Ein-

satz einer der privaten Überwachungsfirma,

7 . wieviele Exekutivbeamte wurden in den Jahren 1994,

1995 und 1996 bei solchen Sicherheitsdiensten verletzt

und bei welchen Sicherheitsdiensten kam es in den

letzten drei Jahren zu Ausschreitungen und wo ?

6) Welche Kriterien müssen die mit den bisherigen Aufgaben

der Exekutive betreuten privaten Überwachungsfirmen

erfüllen, von wem und wie wird überprüft , ob das zum

Einsatz kommende Personal für die ihm übertragenen Auf-

gabengebiete entsprechend Qualifiziert oder geschult

ist?

7) Gibt es zur Überwachung der Tätigkeit dieser Privat-

firmen eine Kontrollinstanz? Wenn ja, welche?

wenn nein, warum nicht?

8) Ist das Personal privater Überwachungsfirmen mit den-

selben Kompetenzen und derselben Hoheitsgewalt ausge-

stattet wie die Beamten der Exekutive?

Wenn nein, beeinträchtigt dieser Umstand nicht die

"Qualität" der Überwachung gravierend?"

Diese Anfrage beantworte ich zusammenfassend wie folgt

Die Ihnen vorliegenden Informationen, wonach seitens des Bundes-

ministeriums für Inneres daran gedacht ist, den Inspektions-

dienst bei Theaterveranstaltungen und andere Inspektionsdienste

zu privatisieren, entbehren einer realen Grundlage .

Ein Eingehen auf die sich auf diese Annahme gründenden Anfrage-

punkte erübrigt sich daher weitgehend.

Grundsätzlich bin ich allerdings tatsächlich der Ansicht, daß

man seitens der staatlichen Verwaltung die Privatinitiative von

Veranstaltern gleich welcher Art fördern soll, in erster Linie

selbst für die nötigen Sicherheitsvorkehrungen und einen ent-

sprechenden Ordnerdienst bei den jeweiligen Veranstaltungen oder

Vorhaben zu sorgen, um so die Zahl der behördlich zu entsenden-

den Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes möglichst gering

zu halten - und um sich so natürlich auch Kosten für Über-

wachungsgebühren zu ersparen.

Die solcherart dem Bund als hinter den Bundespolizeidirektionen

stehenden Rechtsträger "entgehenden" Gebühren werden durch die

Möglichkeit, die dergestalt entlasteten Exekutivorgane verstärkt

für die ihnen primär obliegenden Aufgaben einsetzen zu können,

aus meiner Sicht mehr als wettgemacht.

Ein Bereich, wo tatsächlich aufgrund der besonderen gesetzlichen

Ermächtigung des Bundesgesetzes über den Schutz vor Straftaten

gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, BGBl . Nr . 824/92 ,

eine vormals von der Exekutive besorgte Sicherheitskontrolle auf

private Firmen übertragen wurde, ist die Sicherheitskontrolle

auf Flughäfen .

Bisher wurde diese Sicherheitskontrolle erst am Flughafen

Schwechat an eine Privatfirma konkret an die Fa. VIAS - Vienna

International Airport Security Services - vergeben (eine Auswei-

tung auf andere Flughäfen ist aber geplant) .

Diese genannte Firma führt Personen- und Handgepäckskontrollen

bei Personen durch, welche die Absicht haben, sich an Bord eines

Zivilluftfahrzeuges zu begeben. Die Organe der Sicherheitsfirma

haben dabei keine Befugnis zu Zwangsmaßnahmen wie Festnahmen,

Beschlagnahme von Gegenständen u.dgl. , zur Durchführung der-

artiger Maßnahmen werden nötigenfalls Exekutivorgane beigezogen.

Eigene Statistiken über die Zahl der Einsätze in diesem Bereich

bestehen nicht. Ausschreitungen oder gar Verletzungen von Exe-

kutivbeamten in diesem Zusammenhang waren soweit nachvollziehbar

aber nicht zu vermelden.

Die Ausbildungskriterien des eingesetzten Personals der Über-

wachungsfirma sind vertraglich festgelegt. Die Ausbildung

erfolgt durch Beamte der Bundespolizeidirektion Schwechat, durch

Organe des Bundesministeriums für Inneres und durch ermächtigte

leitende Angestellte der Fa. VIAS selbst. Erst nach Erfüllung

aller Ausbildungskriterien wird das Organ vom Sicherheitsdirek-

tor ermächtigt, die Tätigkeit aufzunehmen.

Die Gründe für die Beauftragung einer Privatfirma mit der

Sicherheitskontrolle am Flughafen Schwechat liegen in der Ver-

ringerung der Überstundenleistung durch Exekutivorgane, in der

so ermöglichten Freispielung der Exekutivorgane für ihre

originäre Aufgabe der Sicherung und Überwachung des Flughafens

selbst und in der Tatsache, daß Exekutivorgane für diese Tätig-

keit bei einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren - im Vergleich

zur Ausbildungsdauer von 100 Stunden für VIAS-Organe - über-

qualifiziert sind .

Daneben ist darauf hinzuweisen, daß die Kosten der Überwachung

durch die private Firma durch die Einhebung des Sicherheits-

beitrages für diesen Zweck hereingebracht werden.