2116/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom

13. März 1997, Nr. 2139/J, betreffend fehlende Mittel zur Kofinanzierung von EU-Projekten,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß sich bei den in der Anfrage angesprochenen

Angelegenheiten die Zuständigkeiten wie folgt darlegen:

Der Bundesbeitrag zur nationalen Kofinanzierung von EU-Projekten im Rahmen von

Strukturfondsprogrammen ist jeweils vom sachlich dafür zuständigen Ressort bereitzustellen.

Das bedeutet, daß beispielsweise die nationale Kofinanzierung für ein Umweltprojekt vom

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, für ein Forschungsprojekt vom

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, für ein Projekt zur Schulung von

Arbeitslosen vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und für ein

landwirtschaftliches Projekt vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

sicherzustellen ist. Im Prinzip kommen alle Ministerien als kofinanzierende Ressorts in Frage.

Die EU ihrerseits stellt Mittel aus den Strukturfonds bereit. Das sind

- der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

- der Europäische Sozialfonds (ESF),

- der Europäische Garantie- und Ausrichtungsfonds für die Landwirtschaft -

Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) und

- das Finanzinstrument für die Fischerei (FIAF)

Für diese Fonds gibt es in Österreich drei sogenannte fondskorrespondierende Ressorts.

Es sind das für den EFRE das Bundeskanzleramt, für den EAGFL-A und das FIAF das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und für den ESF das Bundesministerium für

Arbeit und Soziales. Die fondskorrespondierenden Ressorts sind der Ansprechpartner der

Kommission und für die Koordination der Programmabwicklung und für die Überwachung der

Programmumsetzung (Programm-Monitoring) zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören unter

anderem

- die Abrufung der Finanzierungstranchen aus den Strukturfonds,

- die Aufteilung der eingegangenen Mittel auf die Maßnahmenträger und

- die Durchführung des Monitoring.

Mein Ressort ist in die Abwicklung der Strukturfondsförderungen nur insoweit involviert, als

die EU-Strukturfondsmittel über das Budget des Bundes geleitet werden und das

Bundesministerium für Finanzen für die Führung des Bundeshaushalts zuständig ist. Das

Bundesministerium für Finanzen ist aber weder ein kofinanzierendes noch ein

fondskorrespondierendes Ressort und daher für die Vollziehung der von den vorliegenden

Fragen angesprochenen Angelegenheiten primär nicht zuständig.

Zu 1.:

Wie mir berichtet wurde, könnten grenzüberschreitende Kärntner EU-Projekte aufgrund

mangelnder Bundesmittel nicht verwirklicht werden. Um welche konkreten Projekte es sich

dabei handelt, ist dem Bundesministerium für Finanzen allerdings nicht bekannt. Die

Bereitstellung der nationalen Mittel und die Auszahlung der EU-Mittel fällt, wie bereits in der

Einleitung dargelegt, in den Kompetenzbereich der zuständigen kofinanzierenden bzw.

allenfalls fondskorrespondierenden Ressorts, denen das Bundesministerium für Finanzen

aber nicht angehört.

Zu 2. und 3.:

Bundesstellen dürfen Förderungen nur dann gewähren, wenn die damit verbundenen

Ausgaben budgetär bedeckt werden können. Da der Förderungswerber mit Abschluß des

Förderungsvertrages einen einklagbaren Rechtsanspruch auf diese Förderung besitzt,

können solche Projekte nicht "zurückgelegt" werden. Nach Ansicht des Bundesministeriums

für Finanzen ist deshalb davon auszugehen, daß es weder in Kärnten noch in anderen

Bundesländern von Bundesstellen genehmigte EU-Projekte gibt, die aufgrund mangelnder

Kofinanzierungsmittel zurückgelegt werden mußten.

Zu 4:

Die von Österreich bei der Europäischen Union eingereichten Programme sehen

Maßnahmen vor, für die der Bundesbeitrag zur nationalen Kofinanzierung aus den

bestehenden Förderansätzen und bestehenden Förderaktionen bereitgestellt werden kann.

Die für Förderungsmaßnahmen verfügbaren Mittel sind insgesamt ausreichend. um die

Kofinanzierung sicherzustellen.

Zu 5.:

Da das Bundesministerium für Finanzen kein kofinanzierendes Ressort ist, wurden auch

keine Mittel zur Kofinanzierung von EU-Projekten budgetiert.

Von den kofinanzierenden Ressorts werden die zur Kofinanzierung benötigten Mittel

üblicherweise zusammen mit den für rein nationale Förderungen vorgesehenen Mitteln

budgetiert, sodaß je nach Bedarf Umschichtungen möglich sind.

Zu 6. :

Da mit dieser Frage Kompetenzbereiche der kofinanzierenden Ressorts angesprochen

werden, ersuche ich um Verständnis, daß ich diesbezüglich keine Antwort geben kann.

Trotzdem möchte ich aber darauf hinweisen, daß diese Frage Gegenstand der

Budgetgespräche für 1998 und 1999 sein wird und eine Beantwortung erst dann möglich ist,

wenn das Ergebnis dieser Gespräche vorliegt.

Zu 7. :

Auch diese Frage kann von mir nicht beantwortet werden, da sie Kompetenzbereiche der für

das Programm-Monitoring zuständigen fondskorrespondierenden Ressorts berührt.

Zu 8. :

Von Österreich wurden Strukturfondsprogramme vorgelegt, die von der Europäischen

Kommission akzeptiert wurden und die eine Ausschöpfung der EU-Fördermittel ermöglichen.