2117/AB XX.GP

 

Zur Anfrage möchte ich grundsätzlich festhalten, daß bei gemeldeten Beschäfti-

gungsaufnahmen durch LeistungsbezieherInnen seitens der Geschäftsstellen des

Arbeitsmarktservice unverzüglich die erforderlichen Veranlassungen (Bezugsein-

stellungen) getroffen werden. Bei der Größe des Geschäftsumfanges des

Arbeitsmarktservice - im Kalenderjahr 1996 wurden insgesamt 1.336.252 Bezugs-

einstellungen verfügt - können in Einzelfällen auftretende Fehler jedoch nie gänzlich

ausgeschlossen werden. Keinesfalls kann daraus aber ein leichtfertiger Umgang mit

Versicherungsbeiträgen abgeleitet werden. Zu dem von Ihnen angesprochenen Ein-

zelfall kann ich mangels näherer Angaben zur Person nicht Stellung nehmen.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

Frage 1 :

Wie kann es zustande kommen, daß trotz ordnungsgemäßer Meldung einer neuen

Beschäftigung, die zudem auch durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung

evident ist, weiterhin Leistungen nach dem AIVG ausbezahlt werden.

Antwort:

Wie ich bereits einleitend ausgeführt habe, kann dies nur durch Bearbeitungsfehler

vereinzelt erfolgen, die aber angesichts des Geschäftsvolumens nicht zu vermeiden

sind.

Zur Hintanhaltung ungerechtfertigter Leistungsbezüge ist in Zusammenarbeit mit

dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bereits seit

langem ein Kontrollsystem eingerichtet, das dem Arbeitsmarktservice wöchentlich

jene Fälle avisiert, bei denen sich ein Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversiche-

rung mit sonstigen Versicherungsverhältnissen überlagert. Wenngleich auch diese

Vorkehrung, weil sie nicht zuletzt vom Datum der Beschäftigungsaufnahme und

einer prompten Anmeldung zur Sozialversicherung durch die Dienstgeber abhängig

ist, mögliche Fehlzahlungen nicht vollkommen ausschließen kann, ist davon auszu-

gehen, daß sie deren Anzahl doch auf ein Minimum beschränkt.

Frage 2:

Wie oft mußten im Jahr 1996 derart fehlerhaft ausbezahlte Leistungen zurückgefor-

dert werden und welche Gesamtsumme an Rückforderungen ist auf solche Fehler

zurückzuführen?

Antwort:

Da durchgeführte Rückforderungsverfahren nicht nach Rückforderungsgründen diffe-

renziert erfaßt werden, liegen mir zu dieser Frage keine Daten vor. Es kann aber

aufgrund der bereits beschriebenen Sicherungsmaßnahmen von einer nur geringen

Zahl ausgegangen werden.

Frage 3:

Welcher Verwaltungsaufwand und welcher Zinsverlust ist durch diese Fehler in den

letzten Jahren entstanden?

Anwort:

Da - wie oben angeführt - hinsichtlich der Zahl der in Betracht kommenden Fälle -

keine Daten vorliegen, kann ich hiezu keine Angaben machen.

Frage4:

Wie lange dauert es durchschnittlich, bis zuviel bezahlte Leistungen wieder zur

Gänze zurückbezahlt werden?

Antwort:

Die Dauer der Hereinbringung aushaftender Beträge hängt von deren Höhe ebenso

ab, wie von der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Verpflichteten,

weshalb eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.

Frage 5:

Wie hoch sind die der durch einen Fehler des Arbeitsmarktservice zuviel bezahlten

Leistungen in Summe, die durch die Rückforderung nicht mehr einbringlich gemacht

werden könnten?

Antwort:

Das Arbeitsmarktservice hat über jene Fälle, in denen keine Rückforderung erfolgen

kann, statistische Aufzeichnungen zu führen.

Eine Erhebung bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice hat ergeben, daß

im Kalenderjahr 1996 in insgesamt 8 Fällen einer Weitergewährung der Leistung,

obwohl die Beschäftigungsaufnahme rechtzeitig gemeldet wurde, eine Gesamtforde-

rung von S 31.450,-- mangels Rückforderbarkeit außer Evidenz genommen werden

mußte. Gemessen an der Gesamtnettoauszahlungssumme von rund S 30 Mrd. im

Jahre 1996 stellt dieser Forderungsverzicht eine marginale Größe dar.

Frage 6:

Durch welche Maßnahmen wird ein derart leichtfertiger Umgang mit dem Geld der

Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft hintangehalten werden?

Antwort:

Wie ich bereits dargelegt habe, ist die Zahl der Fälle, in denen durch Fehlleistungen

von Bediensteten des Arbeitsmarktservice unberechtigt Leistungen ausbezahlt wur-

den gemessen am gesamten Geschäftsvolumen gering. Das beschriebene Siche-

rungssystem stellt zudem ein geeignetes Instrument zur Minimierung derartiger

Fehlleistungen dar, wie die äußerst geringe Zahl der nicht rückforderbaren Überbe-

züge belegt. Zudem besteht im Arbeitsmarktservice die klare Weisungslage, daß

Bezugsveränderungsmeldungen unverzüglich jedoch spätestens bis zum nächsten

Auszahlungstermin durchzuführen bzw. zu bearbeiten sind. Einzelne Fehler werden,

auch bei den größten Anstrengungen in diese Richtung, nie gänzlich ausgeschlos-

sen werden können, doch bin ich aufgrund der bestehenden Regelungen der Mei-

nung, daß kein leichtfertiger Umgang mit Versicherungsbeiträgen vorliegt, sondern

im Gegenteil ein sehr sorgfältiger.