2120/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Durch die letzte Novelle des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBI. 1 Nr. 21/97, wurden die

Angelegenheiten des Konsumentenschutzes, der Nahrungsmittelk0ntrolle und des Veterinär-

wesens in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes übertragen (Abschnitt A des Teiles 2

der Anlage zu § 2). Aufgrund einer Entschließung des Herrn Bundespräsidenten gemäß Art. 77

Abs. 3 B-VG wurde nunmehr die Bundesministerin Mag. Barbara Prammer mit der Wahrneh-

mung dieser Agenden betraut.

Die einzelnen Fragen betreffen daher nur Angelegenheiten, die außerhalb meines sachlichen

Wirkungsbereiches liegen. Eine inhaltliche Beantwortung der gegenständlichen Anfrage würde

einen Eingriff in den verfassungs- und bundesgesetzlich geregelten Zuständigkeitsbereich eines

anderen obersten Organes bedeuten. Die Erteilung der gewünschten Auskünfte ist daher im

Sinn des § 91 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 aus rechtlichen Gründen nicht mög-

lich.