2120/AB XX.GP
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Durch die letzte Novelle des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBI. 1 Nr. 21/97, wurden die
Angelegenheiten des Konsumentenschutzes, der Nahrungsmittelk0ntrolle und des Veterinär-
wesens in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes übertragen (Abschnitt A des Teiles 2
der Anlage zu § 2). Aufgrund einer Entschließung des Herrn Bundespräsidenten gemäß Art. 77
Abs. 3 B-VG wurde nunmehr die Bundesministerin Mag. Barbara Prammer mit der Wahrneh-
mung dieser Agenden betraut.
Die einzelnen Fragen betreffen daher nur Angelegenheiten, die außerhalb meines sachlichen
Wirkungsbereiches liegen. Eine inhaltliche Beantwortung der gegenständlichen Anfrage würde
einen Eingriff in den verfassungs- und bundesgesetzlich geregelten Zuständigkeitsbereich eines
anderen obersten Organes bedeuten. Die Erteilung der gewünschten Auskünfte ist daher im
Sinn des § 91 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 aus rechtlichen Gründen nicht mög-
lich.