2125/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde ha-

ben am 12. März 1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2137/J betref-

fend "Streichung der Familienbeihilfe aufgrund des Sparpakets" gerichtet. Auf die -

aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage be-

ehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich bemerken, daß die nachstehende Auswertung repräsentativ

ist, das derzeitige Zahlenmaterial wird sich aber noch wegen Bearbeitungsrückstän-

den in den Veranlagungsgruppen-Beihilfen der Finanzämter und wegen diverser

Nachholaktionen auf Grund der erst am 27. Februar 1997 verlautbarten Verordnung

des Herrn Wissenschaftsministers Dr. Einem verändern.

Weiters darf ich feststellen, daß die Fragen 7 bis 9 in die Zuständigkeit des Herrn

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr fallen.

ad 1

Bis einschließlich Februar 1997 haben 84.099 Anspruchsberechtigte Familienbeihilfe

für studierende Kinder bezogen.

 

ad 2

a) Für 27.069 studierende Kinder wird zum Zeitpunkt der Auswertung ab März 1 997

keine Familienbeihilfe mehr ausgezahlt.

b) Die gesetzliche Bestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die die

Herabsetzung der Altersgrenze auf das vollendete 26. Lebensjahr betrifft, ist am

1 . Oktober 1 996 in Kraft getreten. Ab 1.Oktober 1996 ist daher für 6.981 studieren-

de Kinder der Anspruch auf Familienbeihilfe weggefallen.

c) Bezüglich "Nebenerwerbseinkünften" von studierenden Kindern sind keine Daten

gespeichert.

ad 3

Die Zahl der studierenden Kinder je Abschnitt bzw. Semester ist der nachstehenden

Tabelle zu entnehmen:

 

 

Semester     

     1. Abschnitt  

 2 Abschnitt   

      3 Abschnitt  

 1               

               473         

        2.834        

        139

 2            

                17.639       

         4.434         

       292

 3               

              2.262       

         4.094          

      242

 4             

               13.904      

          4.321         

       160

 5             

                1.754      

          3.020          

       78

 6            

                 4.720        

        2.208          

       25

 7           

                    870       

         1.257

 

 8            

                   603       

           351

 

 9             

                  119       

            47     

 

 10 und mehr 

                    307      

             16    

 

 Summe        

                42.651       

        22.582    

            936

 Insgesamt        

                                      

            

  66.169

 

 

Im Zeitpunkt der Auswertung sind jedoch noch zahlreiche Familienbeihilfenfälle in

Bearbeitung, sodaß sich diese Zahl noch erhöhen wird.

 

ad 4

Der nachstehenden Tabelle ist die Zahl der Familienbeihilfenbezieher, gegliedert

nach Geschlecht und Beruf, zu entnehmen.

Eine Gliederung nach der Einkommenshöhe ist nicht möglich, da diesbezügliche

Daten nicht gespeichert sind.

 

Berufscode                                                   männlich     weiblich

Schüler(in)                                              *)  13           18

Schüler(in) mit Nebenerwerb                                  1            1

Student(in)                                              **) 103          127

Student(in) mit Nebenerwerb                              **) 3            9

Studierende mit jährlich   vorzulegendem     Studienerfolgs- 313          388

nachweis    **)                                                 

Studierende    mit jährlich vorzulegendem    Studienerfolgs- 5            5

nachweis und einem Nebenerwerb *)                             

Lehrling mit gesetzlich anerkanntem Lehrverhältnis           2            1

Auszubildende(r)                                             ---                       1

arbeitssuchend                                               2            4

unselbständig erwerbstätig                                   24.767       10.766

beschäftigt bei Bund                                         2.299        342

beschäftigt bei Land                                         1.609        654

beschäftigt bei Gemeinde                                     689          344

beschäftigt bei gemeinnütziger Krankenanstalt                271          310

Bezieher(in) einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung 461           446

Bezieher(in) einer Leistung aus der Arbeitsmarktverwaltung   13           16

Bezieher(in) einer Leistung aus der Sozialhilfe              8            17

Bezieher(in) einer Leistung aus der gesetzl. Krankenversi-                1

cherung

Bezieher(in) sonstiger Sozialleistungen                      21           17

Land und Forstwirt(in)                                       1.575        438

Gewerbetreibende(r)                                          1.516        390

sonstig selbständig erwerbstätig                             2.244        550

Pensionist(in)                                               4.313        1.815

Pensionist(in) bei einem Selbstträger                        553          251

nicht erwerbstätig                                           55           2.549

unbekannt                                                    4            22

Summe                                                        40.840       19.485

Insgesamt                                                    60.325

 

 

 

 

*) Bei diesen Berufsbezeichnungen handelt es sich um Fehlcodierungen, die demnächst be-

reinigt werden.

**) Hier handelt es sich um Studierende, die die Familienbeihilfe für sich selbst beziehen (z.B.

Vollwaisen).

ad 5

Die Verordnung gemäß § 18 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992 in gelten-

der Fassung, BGBl. 11 Nr. 59/1997, verlautbart am 27. Februar 1997, fällt nicht in

 

meine Zuständigkeit. Diesbezügliche Fragen ersuche ich an den Herrn Bundesmini-

ster für Wissenschaft und Verkehr zu richten.

Die mit dieser Verordnung wegen allgemeiner Studienbehinderungen verordnete

Verlängerung der Studienzeit an diversen Universitäten gilt aus verwaltungs-

ökonomischen Gründen auch als unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis,

das zur Verlängerung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe führt.

Mir ist die Problematik der Studierenden, die an Universitäten studieren, die nicht in

die Verordnung fallen, jedoch bewußt. Ich habe mich daher bemüht, individuellen

Studienbehinderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb dieser Hochschulen- bzw.

der Universitäten Rechnung zu tragen und habe veranlaßt, daß eine Arbeitsgruppe,

bestehend aus Mitarbeitem meines Ressorts und aus Mitarbeitern des Wissen-

schaftsressorts, eine Lösung erarbeitet, die es ermöglicht, bei individuellen Studien-

behinderungen den Familienbeihilfenbezug zu verlängern. Ich gehe davon aus, daß

noch im Mai 1997 ein Formular aufliegen wird, mit dem individuelle Studienbehinde-

rungen beim Finanzamt zwecks Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges geltend

gemacht werden können.

ad 6

Die Anzahl der studierenden Kinder, für die auf Grund von verordneten Toleranzse-

mestern nach § 18 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992 derzeit die Famili-

enbeihilfe ausbezahlt wird, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:

 

Studienrichtung                           Universität                     Anzahl

 

Medizin                                   Universität Wien                422

Psychologie                               Universität Wien                9

Kunstgeschichte                           Universität Wien                18

Chemie (Stzw)                             Universität Wien                1

Biochemie (Stzw)                          Universität Wien                4

Biologie                                  Universität Wien                51

Botanik (Stzw)                            Universität Wien                1

Zoologie (Stzw)                           Universität Wien                1

Volkswirtschaft (SOWI83)                  Universität Graz                5

Betriebswirtschaft (SOWI83)               Universität Graz                275

 

Betriebswirtschaft (Stzw)                  Universität Graz                    5

Medizin                                    Universität Graz                    435

Psychologie                                Universität Graz                    25

Biologie                                   Universität Graz                    65

Zoologie (Stzw)                            Universität Graz                    1

Pharmazie                                  Universität Graz                    55

Betriebswirtschaft (SOWI83)                Universität Innsbruck               1

Betriebswirtschaft (Stzw)                  Universität Innsbruck                9

LA Chemie (Stzw)                           Universität Innsbruck               1

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft         Universität für Bodenkultur Wien    3

Lebensmittel- und Biotechnologie           Universität für Bodenkultur Wien    82

Landschaftsplanung und -pflege             Universität für Bodenkultur Wien    30

Betriebswirtschaft (S0W183)                Wirtschaftsuniversität Wien         3

Betriebswirtschaft (Stzw)                  Wirtschaftsuniversität Wien         207

Handelswissenschaft (SOWI83)               Wirtschaftsuniversität Wien         142

 

Summe                                                                          1.851

Im Zeitpunkt der Auswertung sind jedoch noch zahlreiche Familienbeihilfenfälle in

Bearbeitung, sodaß sich diese Zahl noch erhöhen wird.

ad 7 bis 9

Wie bereits eingangs erwähnt, fallen diese Fragen in den Zuständigkeitsbereich des

Herrn Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Im übrigen ist der Bezug der

Studienbeihilfe im ADV-Verfahren nicht erfaßt.