2125/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde ha-
ben am 12. März 1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2137/J betref-
fend "Streichung der Familienbeihilfe aufgrund des Sparpakets" gerichtet. Auf die -
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage be-
ehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich bemerken, daß die nachstehende Auswertung repräsentativ
ist, das derzeitige Zahlenmaterial wird sich aber noch wegen Bearbeitungsrückstän-
den in den Veranlagungsgruppen-Beihilfen der Finanzämter und wegen diverser
Nachholaktionen auf Grund der erst am 27. Februar 1997 verlautbarten Verordnung
des Herrn Wissenschaftsministers Dr. Einem verändern.
Weiters darf ich feststellen, daß die Fragen 7 bis 9 in die Zuständigkeit des Herrn
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr fallen.
ad 1
Bis einschließlich Februar 1997 haben 84.099 Anspruchsberechtigte Familienbeihilfe
für studierende Kinder bezogen.
ad 2
a) Für 27.069 studierende Kinder wird zum Zeitpunkt der Auswertung ab März 1 997
keine Familienbeihilfe mehr ausgezahlt.
b) Die gesetzliche Bestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die die
Herabsetzung der Altersgrenze auf das vollendete 26. Lebensjahr betrifft, ist am
1 . Oktober 1 996 in Kraft getreten. Ab 1.Oktober 1996 ist daher für 6.981 studieren-
de Kinder der Anspruch auf Familienbeihilfe weggefallen.
c) Bezüglich "Nebenerwerbseinkünften" von studierenden Kindern sind keine Daten
gespeichert.
ad 3
Die Zahl der studierenden Kinder je Abschnitt bzw. Semester ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:
|
Semester |
1. Abschnitt |
2 Abschnitt |
3 Abschnitt |
|
1 |
473 |
2.834 |
139 |
|
2 |
17.639 |
4.434 |
292 |
|
3 |
2.262 |
4.094 |
242 |
|
4 |
13.904 |
4.321 |
160 |
|
5 |
1.754 |
3.020 |
78 |
|
6 |
4.720 |
2.208 |
25 |
|
7 |
870 |
1.257 |
|
|
8 |
603 |
351 |
|
|
9 |
119 |
47 |
|
|
10 und mehr |
307 |
16 |
|
|
Summe |
42.651 |
22.582 |
936 |
|
Insgesamt |
|
|
66.169 |
Im Zeitpunkt der Auswertung sind jedoch noch zahlreiche Familienbeihilfenfälle in
Bearbeitung, sodaß sich diese Zahl noch erhöhen wird.
ad 4
Der nachstehenden Tabelle ist die Zahl der Familienbeihilfenbezieher, gegliedert
nach Geschlecht und Beruf, zu entnehmen.
Eine Gliederung nach der Einkommenshöhe ist nicht möglich, da diesbezügliche
Daten nicht gespeichert sind.
Berufscode männlich weiblich
Schüler(in) *) 13 18
Schüler(in) mit Nebenerwerb 1 1
Student(in) **) 103 127
Student(in) mit Nebenerwerb **) 3 9
Studierende mit jährlich vorzulegendem Studienerfolgs- 313 388
nachweis **)
Studierende mit jährlich vorzulegendem Studienerfolgs- 5 5
nachweis und einem Nebenerwerb *)
Lehrling mit gesetzlich anerkanntem Lehrverhältnis 2 1
Auszubildende(r) --- 1
arbeitssuchend 2 4
unselbständig erwerbstätig 24.767 10.766
beschäftigt bei Bund 2.299 342
beschäftigt bei Land 1.609 654
beschäftigt bei Gemeinde 689 344
beschäftigt bei gemeinnütziger Krankenanstalt 271 310
Bezieher(in) einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung 461 446
Bezieher(in) einer Leistung aus der Arbeitsmarktverwaltung 13 16
Bezieher(in) einer Leistung aus der Sozialhilfe 8 17
Bezieher(in) einer Leistung aus der gesetzl. Krankenversi- 1
cherung
Bezieher(in) sonstiger Sozialleistungen 21 17
Land und Forstwirt(in) 1.575 438
Gewerbetreibende(r) 1.516 390
sonstig selbständig erwerbstätig 2.244 550
Pensionist(in) 4.313 1.815
Pensionist(in) bei einem Selbstträger 553 251
nicht erwerbstätig 55 2.549
unbekannt 4 22
Summe 40.840 19.485
Insgesamt 60.325
*) Bei diesen Berufsbezeichnungen handelt es sich um Fehlcodierungen, die demnächst be-
reinigt werden.
**) Hier handelt es sich um Studierende, die die Familienbeihilfe für sich selbst beziehen (z.B.
Vollwaisen).
ad 5
Die Verordnung gemäß § 18 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992 in gelten-
der Fassung, BGBl. 11 Nr. 59/1997, verlautbart am 27. Februar 1997, fällt nicht in
meine Zuständigkeit. Diesbezügliche Fragen ersuche ich an den Herrn Bundesmini-
ster für Wissenschaft und Verkehr zu richten.
Die mit dieser Verordnung wegen allgemeiner Studienbehinderungen verordnete
Verlängerung der Studienzeit an diversen Universitäten gilt aus verwaltungs-
ökonomischen Gründen auch als unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis,
das zur Verlängerung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe führt.
Mir ist die Problematik der Studierenden, die an Universitäten studieren, die nicht in
die Verordnung fallen, jedoch bewußt. Ich habe mich daher bemüht, individuellen
Studienbehinderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb dieser Hochschulen- bzw.
der Universitäten Rechnung zu tragen und habe veranlaßt, daß eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus Mitarbeitem meines Ressorts und aus Mitarbeitern des Wissen-
schaftsressorts, eine Lösung erarbeitet, die es ermöglicht, bei individuellen Studien-
behinderungen den Familienbeihilfenbezug zu verlängern. Ich gehe davon aus, daß
noch im Mai 1997 ein Formular aufliegen wird, mit dem individuelle Studienbehinde-
rungen beim Finanzamt zwecks Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges geltend
gemacht werden können.
ad 6
Die Anzahl der studierenden Kinder, für die auf Grund von verordneten Toleranzse-
mestern nach § 18 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992 derzeit die Famili-
enbeihilfe ausbezahlt wird, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:
Studienrichtung Universität Anzahl
Medizin Universität Wien 422
Psychologie Universität Wien 9
Kunstgeschichte Universität Wien 18
Chemie (Stzw) Universität Wien 1
Biochemie (Stzw) Universität Wien 4
Biologie Universität Wien 51
Botanik (Stzw) Universität Wien 1
Zoologie (Stzw) Universität Wien 1
Volkswirtschaft (SOWI83) Universität Graz 5
Betriebswirtschaft (SOWI83) Universität Graz 275
Betriebswirtschaft (Stzw) Universität Graz 5
Medizin Universität Graz 435
Psychologie Universität Graz 25
Biologie Universität Graz 65
Zoologie (Stzw) Universität Graz 1
Pharmazie Universität Graz 55
Betriebswirtschaft (SOWI83) Universität Innsbruck 1
Betriebswirtschaft (Stzw) Universität Innsbruck 9
LA Chemie (Stzw) Universität Innsbruck 1
Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Universität für Bodenkultur Wien 3
Lebensmittel- und Biotechnologie Universität für Bodenkultur Wien 82
Landschaftsplanung und -pflege Universität für Bodenkultur Wien 30
Betriebswirtschaft (S0W183) Wirtschaftsuniversität Wien 3
Betriebswirtschaft (Stzw) Wirtschaftsuniversität Wien 207
Handelswissenschaft (SOWI83) Wirtschaftsuniversität Wien 142
Summe 1.851
Im Zeitpunkt der Auswertung sind jedoch noch zahlreiche Familienbeihilfenfälle in
Bearbeitung, sodaß sich diese Zahl noch erhöhen wird.
ad 7 bis 9
Wie bereits eingangs erwähnt, fallen diese Fragen in den Zuständigkeitsbereich des
Herrn Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Im übrigen ist der Bezug der
Studienbeihilfe im ADV-Verfahren nicht erfaßt.